73,95-kWp-Photovoltaikanlage für das Hamburg Haus Eimsbüttel

Auf dem Hamburg Haus Eimsbüttel wurde eine 73,95-kWp-Photovoltaikanlage mit 170 Jinko-Solarmodulen und Sigenergy-Systemtechnik installiert. Die Anlage ist für die spätere Nachrüstung eines Batteriespeichers vorbereitet und versorgt eines der meistbesuchten Gemeinschafts- und Kulturzentren Hamburgs mit selbst erzeugtem Solarstrom.

73,95-kWp-Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Hamburg Hauses Eimsbüttel, geplant, installiert und gewartet von INOL GmbH

Solarstrom für ein öffentliches Kulturzentrum

Das Hamburg Haus am Doormannsweg 12 in Eimsbüttel ist eines der bekanntesten Gemeinschafts- und Kulturzentren der Hansestadt. Seit seiner Eröffnung im Jahr 1965 besuchen jährlich mehr als 250.000 Menschen das Haus. Bücherhalle, Elternschule, Seniorentreff, Mädchenzentrum, Café und zahlreiche Vereinsräume sorgen für einen konstanten Strombedarf an sechs Tagen pro Woche. Genau diese Bedingungen machen das Gebäude zu einem idealen Standort für Photovoltaik.

170 Solarmodule auf dem Flachdach

Die Anlage besteht aus 170 Solarmodulen des Herstellers Jinko Solar mit einer Einzelleistung von jeweils 435 Wp (Watt-Peak). Montiert wurden die Module auf einer Tritec-Flachdach-Aufständerung. Das TRI-FLAT-System von Tritec wird in Mitteleuropa gefertigt, besteht aus hochwertigem Aluminium und rostfreiem Edelstahl und ermöglicht eine durchdringungsfreie Montage auf dem Flachdach. Die Dachhaut bleibt dabei vollständig intakt. Durch die Aufständerung erreichen die Module einen optimalen Neigungswinkel für eine hohe Energieausbeute.

Jinko-Solar-Module (435 Wp (Watt-Peak) montiert auf Tritec-Flachdachaufständerung auf dem Hamburg Haus in Eimsbüttel

Sigenergy: Zukunftssichere Systemtechnik


Als technisches Herzstück der Anlage kommt das Sigenergy-System zum Einsatz. Der Hybrid-Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um und steuert die Energieverteilung im Gebäude. Ein wesentlicher Vorteil des Sigenergy-Systems: Es ist modular aufgebaut und lässt sich jederzeit um Batteriespeicher erweitern. Die Anlage im Hamburg Haus wurde bereits für diese spätere Nachrüstung vorbereitet. Sobald ein Speicher ergänzt wird, kann überschüssiger Solarstrom zwischengespeichert und zeitversetzt genutzt werden, etwa in den Abendstunden oder bei Veranstaltungen mit hohem Energiebedarf.

Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden


Öffentliche Einrichtungen wie das Hamburg Haus verfügen über große, bislang ungenutzte Dachflächen, einen kontinuierlich hohen Stromverbrauch und eine lange Gebäudenutzungsdauer. Alle drei Faktoren begünstigen den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage. Der erzeugte Solarstrom wird zum größten Teil direkt vor Ort verbraucht, überschüssige Energie in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Für die Stadt Hamburg ist das Projekt ein sichtbarer Beitrag zur Energiewende und zum kommunalen Klimaschutz.

Solaranlage für ein öffentliches Kulturzentrum: 73,95-kWp Leistung mit 170 Jinko-Solarmodulen und Sigenergy-Systemtechnik

Photovoltaik für öffentliche Gebäude und kommunale Einrichtungen

Planen auch Sie eine Photovoltaikanlage für ein öffentliches Gebäude, eine kommunale Einrichtung oder ein Kulturzentrum? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir sind erfahrene Energiedienstleister, die Photovoltaikanlagen planen, bauen und warten. Bei INOL arbeiten ausschließlich eigene, fest angestellte Dachdecker und Elektriker. Wir beauftragen keine Subunternehmer. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein zukunftsfähiges Energiekonzept, das auf die besonderen Anforderungen öffentlicher Gebäude abgestimmt ist. Profitieren Sie von dauerhaft niedrigeren Stromkosten und und senken Sie gleichzeitig den CO₂-Ausstoß Ihrer Gebäude.

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Solarpflicht Niedersachsen – Jetzt informieren!

In Niedersachsen gilt die Solarpflicht für Dächer von Neubauten, Dächer von Bestandsgebäuden bei größeren Änderungen durch Dachausbau, Dachaufstockung und Dachsanierung sowie Neubau und Erweiterung von Stellplatzanlagen. Die Photovoltaik-Pflicht gilt sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen.

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Solarspitzengesetz 2025: PV rechnet sich weiterhin

Seit Februar 2025 gelten mit dem Solarspitzengesetz neue Regelungen. Für Hauseigentümer die wichtigste Botschaft: An den entscheidenden Vorteilen ändert sich nichts. 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung, Steuerfreiheit auf PV-Erträge und 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung bleiben bestehen. Das Gesetz stärkt sogar den Eigenverbrauch, also genau das, was eine gut geplante Anlage mit Speicher und Heim-Energiemanagementsystem (HEMS) ohnehin liefert.

Unser Rat: Nicht verunsichern lassen, sondern jetzt die exzellenten Rahmenbedingungen nutzen.

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