Freiflächen-Photovoltaik in Niedersachsen: Mit Photovoltaik nachhaltig Energie auf Freiflächen produzieren
Photovoltaik auf Freiflächen leistet einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende in Niedersachsen.

Die Bedeutung von Freiflächen-Photovoltaik und Solarparks für die Energiewende
Die Energiewende ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Niedersachsen spielt dabei eine Schlüsselrolle: Bis 2035 sollen hier 65 GW Photovoltaikleistung installiert werden, davon 15 GW auf Freiflächen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPVA) bieten eine effiziente Möglichkeit, erneuerbaren Strom zu erzeugen und gleichzeitig Flächen nachhaltig zu nutzen. Sie sind ein wichtiger Baustein, um CO₂-Emissionen zu senken, die regionale Wertschöpfung zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.
Freiflächen-PV-Anlagen sind besonders für Unternehmen, Landwirte und öffentliche Stellen interessant, da sie wirtschaftliche Chancen und ökologische Vorteile vereinen. Für Landwirte eröffnen sie neue Einkommensquellen, für Unternehmen bieten sie eine Möglichkeit, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, und Gemeinden profitieren durch Pacht- und Steuereinnahmen.
Inhaltsübersicht
Arten von Freiflächen Photovoltaik Anlagen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind vielseitig einsetzbar und können an unterschiedliche Anforderungen angepasst werden. Die wichtigsten Technologien im Überblick:
Die Auswahl der passenden Technologie hängt von den Standortbedingungen und den individuellen Zielen des Projekts ab. Während klassische Freiflächen-PV für reine Energieproduktion optimiert ist, ermöglichen Technologien wie Agri-PV oder Moor-PV eine umweltverträgliche Doppelnutzung der Fläche und adressieren ökologische Herausforderungen. Die Flächeninanspruchnahme wird reduziert. Auch Floating-PV auf Wasserflächen wird zunehmend relevant, insbesondere in Regionen mit knappen Landressourcen.
Standorte und Flächennutzung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Der Flächenbedarf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt überschlägig bei etwa 1 Hektar (10.000 Quadratmeter) pro installierter Megawatt (MW) Leistung und wird zukünftig für „industrielle Anlagen“ voraussichtlich auf 0,7 ha/MW sinken. Der Flächenbedarf für Vertikale Agri-PV liegt bei 3,5 bis 4 ha/MW und für hoch aufgeständerte Agri-PV bei 1,2 bis 2 ha/MW. (Quelle: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/Veranstaltungsdokumente/5.Forum-Solarenergie/Block__4_vortrag_Guennewig_Freiflaechen.pdf?m=1654002953 Seite 4)
Dieser Wert kann je nach verwendeter Technologie, Modulaufstellung und Standortbedingungen variieren. Diese Informationen helfen bei der Planung und Optimierung der Flächennutzung und gewährleisten, dass die Gesamtfläche bestmöglich genutzt wird.
Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz gelten folgende Flächen als bevorzugte Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen:
Diese Vorgaben erleichtern Unternehmen die Auswahl geeigneter Standorte und schaffen Planungssicherheit.
Die Wahl der Fläche hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Sonneneinstrahlung: Hohe Strahlungswerte maximieren die Stromproduktion.
- Zugänglichkeit: Gute Erreichbarkeit und Anschlussmöglichkeiten an das Stromnetz.
- Rechtliche Vorgaben für Solaranlagen: Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzbestimmungen.
- Kosten der Freiflächenanlagen: Abhängigkeit von Pachtverträgen, Kaufpreis oder Investitionen in die Infrastruktur.
Wirtschaftlichkeit und Förderung von PV Freiflächenanlagen
Photovoltaik Freiflächenanlagen sind für Investoren und Landbesitzer äußerst lukrativ. Erträge pro Hektar und Jahr liegen im Bereich von etwa 54.000 bis 72.000 Euro. Die Kosten für die Errichtung solcher Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken, während steigende Strompreise die Rentabilität zusätzlich erhöhen. Dadurch steigt die Nachfrage nach geeigneten Flächen kontinuierlich an.
Die Investitionskosten für einen Hektar Freiflächen Photovoltaik Anlage liegen je nach Standort, Ausstattungsstandard und technischer Ausführung zwischen 800.000 und 1.200.000 Euro. Diese umfassen die Modulkosten, Wechselrichter, Montage sowie Anschlusskosten und zusätzliche Aufwendungen für Genehmigungen und Gutachten.
Unter Berücksichtigung von Erträgen und Kosten amortisiert sich eine solche Anlage typischerweise innerhalb von 8 bis 12 Jahren, abhängig von Standortbedingungen, Investitionssumme und Strompreisentwicklung. Zusätzliche Einnahmen durch Einspeisevergütungen oder Power Purchase Agreements (PPA) können die Amortisationszeit weiter verkürzen.
Beispielrechnung zur Amortisation von Freiflächenanlagen
Eine typische Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1 MW kostet etwa 1.000.000 Euro in der Errichtung. Unter optimalen Bedingungen kann die Anlage etwa 1.000 MWh Strom pro Jahr erzeugen.
Einnahmen pro Jahr (Standardmodell)
- Einspeisevergütung (z. B. 8 Cent/kWh): 80.000 Euro
- Zusätzliche Erlöse durch Direktvermarktung oder PPAs: bis zu 10.000 Euro
Gesamteinnahmen pro Jahr: 90.000 Euro
Amortisationszeit (Standardmodell):
- Gesamtkosten der Anlage: 1.000.000 Euro
- Einnahmen pro Jahr: 90.000 Euro
- Amortisationszeit: 1.000.000 Euro ÷ 90.000 Euro ≈ 11 Jahre
Alternatives Szenario mit Förderprogrammen für Freiflächen PV-Anlagen
- Einspeisevergütung (z. B. 8 Cent/kWh): 80.000 Euro
- Investitionszuschuss (z. B. 20 % der Investitionskosten): 200.000 Euro (einmalig)
- Zusätzliche Erlöse durch PPAs: 10.000 Euro/Jahr
Gesamteinnahmen im ersten Jahr: 290.000 Euro (inkl. Investitionszuschuss)
Amortisationszeit mit Förderung:
- Gesamtkosten nach Förderung: 800.000 Euro
- Einnahmen pro Jahr (ab dem zweiten Jahr): 90.000 Euro
- Amortisationszeit: 800.000 Euro ÷ 90.000 Euro ≈ 9 Jahre
Diese Beispiele zeigen, dass Förderprogramme und alternative Finanzierungsmodelle die Amortisationszeit erheblich verkürzen können. Investoren sollten daher mögliche Zuschüsse und Förderungen frühzeitig prüfen. Wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten, sprechen Sie uns an.
Stromspeicher und ihre Rolle in Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Stromspeicher sind ein wesentlicher Bestandteil moderner Freiflächen PV Anlagen und tragen maßgeblich zur Effizienz, Stabilität und Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen bei. Sie ermöglichen es, den erzeugten Strom flexibel zu nutzen und gezielt bereitzustellen. Während Spitzenzeiten der Sonneneinstrahlung können Speicher überschüssige Energie aufnehmen und diese zu Zeiten geringer Produktion, wie in der Nacht, oder bei plötzlichem Energiebedarf bereitstellen.
Konkret spielen Stromspeicher folgende Rollen für Freiflächen PV:
Sicherung der Netzstabilität
Sie puffern Überschüsse und gleichen Schwankungen aus, die durch wetterbedingte Schwankungen in der Stromproduktion entstehen.
Optimierung des Eigenverbrauchs
Betreiber können gespeicherte Energie aus erneuerbaren Energien vor Ort nutzen, was Abhängigkeiten von externen Stromquellen reduziert und Kosten senkt.
Marktorientierte Stromvermarktung
Mit Speichern kann Solarenergie gezielt zu Spitzenpreisen verkauft werden, was die Rentabilität der Anlage erhöht.
Integration in innovative Konzepte
Speicher ermöglichen die Verbindung von Photovoltaik mit Sektorenkopplung, z. B. für die Wasserstofferzeugung, Elektromobilität oder zur Versorgung von Wärmenetzen.
Notfallversorgung
Sie bieten Resilienz durch Bereitstellung von Energie bei Stromausfällen oder Netzproblemen.
Artenschutz und Photovoltaik auf Freiflächen
Freiflächenanlagen bieten erhebliche Synergien mit dem Artenschutz. Die Kombination von Flächennutzung für erneuerbare Energien und der Schaffung neuer Lebensräume kann einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten:
Diese Synergien verdeutlichen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien und der Schutz der Artenvielfalt Hand in Hand gehen können.
Projektlebenszyklus einer PV-Freiflächenanlage
Standortanalyse und -sicherung
- Überprüfung der Eignung des Geländes hinsichtlich Sonneneinstrahlung, Bodenbeschaffenheit und Verschattung.
- Verhandlungen mit Grundstückseigentümern und Abschluss von Nutzungsverträgen.
Planung und Genehmigung
- Technische Planung: Auswahl geeigneter PV-Module, Wechselrichter und weiterer Komponenten.
- Erstellung eines Bebauungsplans in Zusammenarbeit mit der Kommune.
- Einholung von Gutachten, z. B. für Natur- und Artenschutz sowie Blendwirkung.
- Einreichung des Bauantrags und Sicherung aller notwendigen Genehmigungen, wie z. B. die Baugenehmigung
Finanzierung und Förderung
- Teilnahme an EEG-Ausschreibungen zur Sicherung der Vergütung.
- Alternativ: Abschluss von Power Purchase Agreements (PPA) mit Unternehmen.
Bau und Inbetriebnahme
- Bau der Anlage unter Einhaltung aller technischen und rechtlichen Vorgaben.
- Möglichst Einbindung regionaler Unternehmen zur Förderung der lokalen Wirtschaft.
Betrieb und Wartung
- Regelmäßige Wartung und Monitoring der Anlage zur Gewährleistung maximaler Effizienz.
- Einsatz eines professionellen Energieparkmanagements.
- Erstellung eines Bebauungsplans in Zusammenarbeit mit der Kommune.
- Einholung von Gutachten, z. B. für Natur- und Artenschutz sowie Blendwirkung.
- Einreichung des Bauantrags und Sicherung aller notwendigen Genehmigungen, wie z. B. die Baugenehmigung
Rückbau
- Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist ein vollständiger und umweltgerechter Rückbau der Anlage vorgesehen. Dabei können die meisten Komponenten recycelt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für PV-Freiflächenanlagen und Solarparks
Um die Entwicklung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu beschleunigen, hat Niedersachsen die Freiflächen-Solarverordnung reformiert. Eine wichtige Änderung betrifft die Ausweitung der zulässigen Flächen auf Ackerland, was neue Möglichkeiten für Unternehmen und Investoren schafft. Zudem wurde die jährliche Gesamtleistung für EEG-Ausschreibungen von 150 MW auf 500 MW erhöht. Diese Anpassungen unterstreichen die Priorität des Landes bei der Förderung erneuerbarer Energien.
Ab dem 1. Januar 2025 treten im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bedeutende Änderungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen entfällt die Einspeisevergütung während Perioden negativer Strompreise. Betreiber erhalten in diesen Zeiten keine Vergütung für eingespeisten Strom.
- Absenkung der Grenze für verpflichtende Direktvermarktung: Die Schwelle für die verpflichtende Direktvermarktung wird auf 25 kW gesenkt. Dies bedeutet, dass Betreiber von Anlagen mit einer Leistung über 25 kW ihren Strom direkt vermarkten müssen.
- Höchstwert für Ausschreibungen: Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 auf 6,80 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.
Für Anlagen, die ohne EEG-Förderung betrieben werden, gelten folgende Punkte:
- Direktvermarktung und PPAs: Betreiber solcher Anlagen schließen in der Regel private Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) ab, um den erzeugten Strom direkt an Unternehmen oder Energieversorger zu verkaufen.
- Flexibilität bei Standortwahl: Da die EEG-Vorgaben nicht bindend sind, haben diese Anlagen größere Freiheit bei der Wahl von Standorten, solange lokale baurechtliche und umweltrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
- Eigenverbrauch: Die Nutzung des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch ist oft eine wirtschaftlich attraktive Option, insbesondere bei Unternehmen mit hohem Energiebedarf.
- Keine Teilnahme an EEG-Ausschreibungen: Diese Anlagen unterliegen nicht den Höchstwertbegrenzungen der EEG-Ausschreibungen, wodurch wirtschaftlich attraktive Projekte auch bei höheren Produktionskosten umgesetzt werden können.
Diese Änderungen und Rahmenbedingungen ermöglichen sowohl EEG-unterstützte als auch nicht geförderte Anlagen, effizient zum Ausbau der erneuerbaren Energien beizutragen. Betreiber sollten ihre Projekte individuell auf die jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen abstimmen.
Photovoltaik auf Freiflächen: Möglichkeiten für Flächeneigentümer
Flächeneigentümer haben verschiedene Optionen, um Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ihren Grundstücken umzusetzen und davon wirtschaftlich zu profitieren.
Verpachtung der Fläche
- Eigentümer können ihre Flächen an Projektentwickler oder Betreiber von Photovoltaikanlagen verpachten. Dies bietet eine langfristig gesicherte Einnahmequelle ohne eigene Investitionen.
- Pachtzahlungen variieren je nach Standort und Größe der Anlage, bewegen sich jedoch oft im Bereich von 2.000 bis 4.000 Euro pro Hektar und Jahr.
Eigenbetrieb der PV-Freiflächenanlage
- Flächeneigentümer können die Anlage selbst errichten und betreiben, um die Einnahmen aus der Stromerzeugung vollständig zu nutzen.
- Dies erfordert jedoch eine höhere Anfangsinvestition sowie die Organisation von Planung, Bau und Betrieb.
Kooperationen mit Betreibern
- Gemeinschaftsprojekte oder Kooperationsmodelle mit Energieunternehmen ermöglichen die Teilhabe am Betrieb des Solarparks, während die Investitionslast geteilt wird.
- Eigentümer können dabei auch von Know-how und bestehenden Netzwerken der Partner profitieren.
Einbindung in Bürgerbeteiligungsmodelle
- Beteiligung lokaler Bürgerinnen und Bürger fördert die Akzeptanz und schafft zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.
- Eigentümer können Teil eines genossenschaftlichen Modells werden oder Anteile an der Anlage verkaufen.
Integration von Doppelnutzung
- Besonders bei landwirtschaftlich genutzten Flächen bietet sich Agri-PV als Möglichkeit, um Energieerzeugung und Landwirtschaft zu kombinieren.
- Dies erhöht die Rentabilität der Fläche und minimiert Nutzungskonflikte.
Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen
- Für Unternehmen oder Organisationen, die Nachhaltigkeitsziele verfolgen, kann der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Teil der Klimaschutzstrategie sein.
- Dies trägt zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung und zur Erreichung von ESG-Kriterien bei.
Vor- und Nachteile für Gemeinden
Die bauleitplanerische Ermöglichung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bietet Gemeinden eine Vielzahl von Vorteilen, aber auch einige Herausforderungen. Im Folgenden sind beispielhaft ausgewählte Vor- und Nachteile dargestellt:
Vorteile von Freiflächenanlagen für Photovoltaik
- Förderung von erneuerbaren Energien: Dezentrale, emissionsfreie Energieerzeugung und Förderung der Standortentwicklung.
- Gemeinden leisten einen großen Beitrag zum Klimaschutz und erfüllen damit ihre Aufgaben im aktiven Klimaschutz.
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen können Teil eines Energieparks sein, der auch die Erzeugung von Wasserstoff oder andere Sektorenkopplungen ermöglicht.
- Die erzeugte Strommenge kann für dezentrale Konzepte oder Direktlieferungen genutzt werden.
- Durch gezielte Zielsetzungen können Projektierungsunternehmen zu innovativen Konzepten motiviert werden.
- Wertschöpfung für die Gemeinde, das lokale Gewerbe und die Bürger vor Ort, z. B. durch:
- Kommunale Beteiligungsmodelle gemäß § 6 EEG mit wirtschaftlichen Zuwendungen von bis zu 0,2 Cent/kWh (~2000 EUR/ha/Jahr).
- Zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen nach Rückführung der Finanzierung.
- Bürgerbeteiligungsmodelle, Infrastrukturzuschüsse und direkte Ausschüttungen an Bürger.
- Aufwertung von Flächen, auf denen Landwirtschaft wenig ertragreich ist, durch Freiflächen-Photovoltaik.
- Ökologische Aufwertung durch Bodenruhe und standortangepasste Pflege über mehrere Jahrzehnte.
- Förderung der Biodiversität durch Maßnahmen wie Blühstreifen, Insektenhotels und Nisthilfen.
- Mehrfachnutzung der Fläche, z. B. durch Beweidung mit Schafen, Ziegen oder Geflügel zusätzlich zur PV-Freiflächenanlage.
Nachteile von Freiflächen Anlagen und Solarparks:
- Potenzielle Flächenkonkurrenzen der Photovoltaik mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutzinteressen.
- Mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Solarmodule und Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung.
- Erforderliche umfangreiche Genehmigungsverfahren und Koordination mit verschiedenen Behörden.
Zukünftige Trends für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Die Entwicklung im Bereich Freiflächensolaranlagen ist dynamisch, und zahlreiche Trends werden die Zukunft dieser Technologie prägen:
- Vertikale PV-Anlagen: Diese innovativen Photovoltaik Systeme ermöglichen eine bessere Landnutzung und reduzieren den Flächenverbrauch pro erzeugtem Megawatt. Sie sind besonders geeignet für Regionen mit knappen Flächenressourcen.
- Bifaziale Module: Diese Module können Licht von beiden Seiten aufnehmen, was ihre Effizienz steigert, insbesondere bei Schneebedeckung oder reflektierenden Untergründen.
- Sektorenkopplung: Die Integration von Freiflächen-PV in Wasserstoffproduktion, Elektromobilität und Wärmeversorgung wird verstärkt vorangetrieben. Dies macht Freiflächenanlagen zu zentralen Elementen einer umfassenden Energiewende.
- Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung: KI wird zunehmend genutzt, um Anlagenleistung zu optimieren, Wartung vorherzusagen und Lastspitzen effizient zu managen.
- Innovative Landnutzungskonzepte: Konzepte wie Agri-PV oder Moor-PV ermöglichen eine Doppelnutzung der Freiflächen, z. B. durch gleichzeitige Energieerzeugung und landwirtschaftliche Nutzung oder CO2-Speicherung.
- Fortschritte bei Stromspeichern: Neue Technologien wie Festkörperbatterien oder hybride Speichersysteme ermöglichen eine verbesserte Integration von Solarparks in bestehende Netze.
- Nachhaltigkeit und Recycling: Der Fokus auf umweltfreundliche Materialien und das Recycling alter PV-Module gewinnt an Bedeutung, um die gesamte Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten.
Diese Trends zeigen, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht nur weiterhin eine Schlüsselrolle in der Energiewende spielen, sondern sich auch technologisch und ökologisch weiterentwickeln werden.
Weiterführende Informationen zu PV Freiflächenanlagen
Hier finden Sie nützliche Links zu Themen rund um Freiflächen-Photovoltaik:
- Gesetzliche Regelungen und Förderprogramme:
- Fachinformationen und Planungshilfen:
- Technologie- und Innovationsplattformen:
- Kartendienste für Standortanalysen:
- Projekt- und Investitionsplattformen:
Warum ist PV-Heidekreis der richtige Ansprechpartner für Freiflächen-Photovoltaik?
PV-Heidekreis überzeugt durch umfassende, jahrelange Expertise, regionale Verwurzelung und eine ganzheitliche Betreuung Ihrer Projekte. Mit einem erfahrenen Team und eigenen Mitarbeitern bietet PV-Heidekreis:
Mit PV-Heidekreis erhalten Sie einen verlässlichen Partner, der Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Freiflächen-Photovoltaikanlage begleitet.
Unsere Leistungen für Solarparks
Die Planung und Umsetzung einer PV-Freiflächenanlage erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Faktoren. Dazu gehören:
- Ausreichende Sonneneinstrahlung für eine optimale Energieproduktion,
- Günstige Bodenbedingungen,
- Minimale Verschattung,
- Ausrichtung und Neigung der Module für maximale Effizienz,
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben und Genehmigungen.
Wir begleiten Sie bei allen Schritten – von der ersten Anfrage bis zum Betrieb des Solarparks. Unsere Leistungen umfassen u.a.:
🔧 Technikkonzept & Trassenplanung
- Konzept und Planung der Freiflächen-PV
- Planung der Kabeltrassen und Stromanschlüsse
⚙️ Netzprüfung
- Analyse der Netzanschlussmöglichkeiten
- Optimierung der Einspeisung
📈 Projektentwicklung & Gemeinderatsbegleitung
- Unterstützung bei der Standortplanung für Freiflächen-Photovoltaik
- Zusammenarbeit mit Kommunen und Gemeinderäten
🏗️ Anlagenbau (EPC) & Bauleitverfahren
- Schlüsselfertiger Bau und Installation Ihrer Anlage
- Begleitung durch die notwendigen Verfahren
🖋️ Vertragsgestaltung
- Erstellung und Anpassung von Verträgen
🔍 Betriebsführung (O&M)
- Überwachung, Wartung und Optimierung des laufenden Betriebs
Diese umfassenden Leistungen stellen sicher, dass Ihre PV-Freiflächenanlage effizient geplant, gebaut und betrieben wird.
Fazit: Photovoltaik auf Freiflächen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen bieten eine hervorragende Möglichkeit, erneuerbare Energien wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll zu nutzen. Sie verbinden die Vorteile einer nachhaltigen Stromerzeugung mit wirtschaftlichen Chancen für Landwirte, Unternehmen und Kommunen.
Ob durch zusätzliche Einnahmequellen, die effiziente Nutzung von Rand- und Konversionsflächen oder die Förderung von Klimaschutzprojekten – Freiflächen-PV steht für eine zukunftsorientierte Energieversorgung, die auf Nachhaltigkeit und Innovation setzt.
Häufig gestellte Fragen zu
PV Freiflächen Anlagen
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA) ist eine großflächige Solaranlage, die auf unbebauten oder speziell ausgewiesenen Freiflächen installiert wird. Sie dient der Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom. Diese Anlagen werden häufig auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen, Konversionsflächen oder entlang von Verkehrswegen errichtet und sind ein zentraler Bestandteil der erneuerbaren Energiegewinnung. Sie zeichnen sich durch eine hohe Effizienz und vergleichsweise geringe Umweltbelastung aus.
Der beste Zeitpunkt, um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage planen zu lassen, ist frühzeitig, bevor die Fläche anderweitig genutzt oder bebaut wird. Insbesondere bei der Nutzung von landwirtschaftlichen oder brachliegenden Flächen ist eine rechtzeitige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern wichtig. Dies ermöglicht eine umfassende Prüfung der Standortbedingungen, die Erstellung eines Bebauungsplans und die Einholung aller notwendigen Genehmigungen. Idealerweise beginnt die Planung mindestens 18 bis 24 Monate vor dem geplanten Baubeginn, um alle rechtlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen können auf verschiedenen Arten von Flächen errichtet werden, die von gesetzlichen und planerischen Vorgaben abhängen. Dazu gehören:
- Versiegelte Konversionsflächen wie ehemalige Industrie- oder Militärflächen.
- Stillgelegte Abfalldeponien und Altlastenflächen.
- Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete, die weniger ertragreich für den Anbau sind.
- 500-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen.
- Parkplätze, besonders großflächige Anlagen bei Einkaufszentren oder Messen.
- Vorbelastete Flächen wie Tagebaugebiete oder Gebiete mit geringer ökologischer Funktion.
Die genaue Standortwahl erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und basierend auf naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Kriterien.
Die Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erfordert eine umfassende Prüfung mehrerer Faktoren:
- Standortbedingungen für PV-Freiflächenanlagen: Sonneneinstrahlung, Verschattung, Bodenbeschaffenheit und Zugang zur Infrastruktur.
- Rechtliche Vorgaben für PV-Freiflächeanlagen: Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzgesetzen sowie baurechtlichen Bestimmungen.
- Genehmigungsverfahren für Freiflächenanlagen und Solarparks: Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Erstellung eines Bebauungsplans.
- Flächenverträglichkeit der Solaranlagen: Sicherstellen, dass die Nutzung der Fläche mit ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen vereinbar ist.
- Technische Planung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Auswahl der Module, Wechselrichter und Speichertechnologien.
Ein frühzeitiger Dialog mit Behörden, Gemeinden und Grundstückseigentümern ist entscheidend, um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen.
Die Dauer der Planung und Installation einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit PV-Heidekreis beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate. Diese Zeitspanne umfasst:
- Vorbereitung und Planung (12 bis 24 Monate): Standortanalyse, Abstimmungen mit Behörden, Erstellung des Bebauungsplans und Genehmigungsverfahren.
- Bauphase (6 bis 12 Monate): Errichtung der Anlage inklusive Modulmontage, Inbetriebnahme und Anschluss an das Stromnetz.
Die genaue Dauer hängt von Standortfaktoren, behördlichen Anforderungen und der Größe der geplanten Anlage ab.
In Niedersachsen gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für den Mindestabstand eines Solarparks zu Wohnhäusern. Der Abstand wird üblicherweise auf kommunaler Ebene im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt. In der Praxis werden oft Abstände zwischen 200 und 500 Metern eingehalten, um Blendwirkungen, Lärmbelästigungen und visuelle Beeinträchtigungen zu minimieren. Eine konkrete Vorgabe kann jedoch je nach Gemeinde und Standort variieren.
Ja, Freiflächen-Photovoltaikanlagen können in Niedersachsen als privilegierte Vorhaben gelten, insbesondere auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten. Privilegierungen hängen von der jeweiligen Flächennutzung und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, die in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Die Pacht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen liegt in Niedersachsen typischerweise zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Hektar und Jahr. In besonders nachgefragten Regionen oder bei hoch ertragreichen Anlagen können die Preise höher sein.
Die Errichtungskosten für einen Hektar Freiflächen-Photovoltaikanlage belaufen sich auf 800.000 bis 1.200.000 Euro. Diese Kosten umfassen Module, Wechselrichter, Montage und Netzanschluss.
Die Kosten für einen Hektar Agri-Photovoltaikanlage betragen zwischen 1,2 und 1,8 Millionen Euro, je nach Technologie und Standortbedingungen. Agri-PV ist teurer als klassische Freiflächenanlagen, da die Aufständerung und Kombinierung mit landwirtschaftlicher Nutzung spezielle Konstruktionen erfordern.
Die Kosten für die Errichtung eines 1 MW Solarparks betragen rund 1.000.000 bis 1.200.000 Euro, abhängig von Standort, Modultypen und zusätzlichen Anforderungen wie Stromspeichern.
Die Einspeisevergütung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen lag zuletzt bei etwa 6,8 Cent pro kWh (Höchstwert der EEG-Ausschreibungen 2025). Die Vergütung variiert je nach Fördermodell und Marktbedingungen.
Ein Solarpark kann unterschiedlich groß sein, je nach verfügbarem Land und geplantem Einsatzzweck. Kleinere Solarparks beginnen bei 2 Hektar (ca. 1 MW Leistung), während größere Anlagen mehrere 100 Hektar umfassen können.
Ja, Privatpersonen können Solarparks bauen, sofern sie über geeignete Flächen verfügen. Die Planung erfordert jedoch eine enge Abstimmung mit Behörden sowie die Einholung von Genehmigungen und die Sicherstellung der Finanzierung. Eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Projektentwicklern wird empfohlen.
Die durchschnittliche Lebensdauer eines Solarparks beträgt 25 bis 30 Jahre. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Anlagen recycelt oder durch neue Module ersetzt werden, um die Fläche weiterhin für die Stromerzeugung zu nutzen.
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