ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Energie

Energievermittlung, Energieausschreibung, Energiebeschaffung und Energiemanagement

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Beratungen und sonstigen Tätigkeiten der INOL GmbH (nachfolgend „INOL“) im Bereich der Energievermittlung, Energiebeschaffung, Energieausschreibung, Energieberatung, Energiemanagement sowie damit verbundener Dienstleistungen.

(2) Die Leistungen richten sich überwiegend an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, können jedoch auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erbracht werden.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn INOL deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Stellung von INOL

(1) INOL ist weder Energieversorger noch Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Bilanzkreisverantwortlicher.

(2) INOL erbringt keine Energielieferungen im eigenen Namen.

(3) INOL wird ausschließlich als Vermittler, Berater und Dienstleister tätig.

(4) Energielieferverträge kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen zustande.

(5) INOL schuldet ausschließlich die vereinbarte Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Einzelauftrag.

(2) Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Marktanalysen
  • Tarifscreenings
  • Energieausschreibungen
  • Angebotsvergleiche
  • Energiebeschaffungsberatung
  • Unterstützung bei Anbieterwechseln
  • Vertragsmanagement
  • Monitoring von Energieverträgen
  • Unterstützung bei Netzbetreiberkommunikation
  • Unterstützung bei Messstellenbetreiberwechseln
  • Analyse von Lastgängen
  • Beratung zu dynamischen Stromtarifen
  • Beratung zu variablen Netzentgelten
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Unterstützung bei energiewirtschaftlichen Optimierungen

(3) INOL ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

§ 4 Energieausschreibungen und Marktanalysen

(1) Energieausschreibungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten.

(2) INOL entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Energieversorger in Ausschreibungen oder Angebotsvergleiche einbezogen werden.

(3) INOL ist nicht verpflichtet, sämtliche am Markt verfügbaren Anbieter oder Tarife zu berücksichtigen.

(4) Eine vollständige Marktanalyse wird nicht geschuldet.

(5) Empfehlungen erfolgen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.

§ 5 Dynamische Tarife und Marktpreisrisiken

(1) Dynamische, variable oder börsenpreisabhängige Energietarife unterliegen erheblichen Marktpreisschwankungen.

(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass solche Modelle sowohl Kostenvorteile als auch erhebliche Mehrkosten verursachen können.

(3) INOL übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich:

  • zukünftiger Energiepreise,
  • Einsparungen,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Preisentwicklungen,
  • Netzentgeltentwicklungen,
  • regulatorischer Entwicklungen.

(4) Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Prognosen und Simulationen stellen ausschließlich unverbindliche Einschätzungen dar.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • Rechnungen
  • Vertragsunterlagen
  • Verbrauchsdaten
  • Lastgangdaten
  • Zählerdaten
  • MaLo-ID
  • MeLo-ID
  • Kündigungsfristen
  • technische Anschlussdaten

(3) Der Auftraggeber informiert INOL unverzüglich über Änderungen.

(4) Nachteile aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben gehen nicht zulasten von INOL.

§ 7 Vollmachten

(1) Soweit erforderlich, erteilt der Auftraggeber gesonderte Vollmachten.

(2) Vollmachten können insbesondere umfassen:

  • Ausschreibungen
  • Vertragsanfragen
  • Statusabfragen
  • Kündigungen
  • Lieferantenwechsel
  • Kommunikation mit Netzbetreibern
  • Kommunikation mit Messstellenbetreibern

(3) INOL ist berechtigt, Erklärungen im Rahmen erteilter Vollmachten elektronisch abzugeben.

§ 8 Monitoring und laufende Betreuung

(1) Monitoring-Leistungen werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht.

(2) Eine permanente Marktüberwachung wird nicht geschuldet.

(3) Empfehlungen stellen keine Garantien dar.

(4) Der Auftraggeber bleibt für seine wirtschaftlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.

§ 9 Vergütung

(1) INOL erhält regelmäßig Vermittlungsprovisionen von Energieversorgungsunternehmen.

(2) Zusätzlich können Beratungs-, Projekt-, Service- oder Betreuungshonorare vereinbart werden.

(3) Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

(4) Ein Vergütungsanspruch entsteht mit erfolgreicher Vermittlung eines Energieliefervertrages.

(5) Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn der Auftraggeber nach erfolgreicher Vermittlung die Vertragsdurchführung verhindert oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt.

(6) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(7) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Vermittlungsaufträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung.

(2) Monitoring- und Betreuungsverträge laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

(4) Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate.

(5) Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 11 Haftung

(1) INOL haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INOL nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit zusätzlich auf maximal 25.000 EUR je Schadensfall begrenzt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Arglist
  • Produkthaftung
  • gesetzlich zwingender Haftung

(6) INOL haftet insbesondere nicht für:

  • Marktpreisentwicklungen
  • Energiepreissteigerungen
  • regulatorische Änderungen
  • Netzentgeltänderungen
  • Entscheidungen von Energieversorgern
  • Bonitätsentscheidungen Dritter
  • Versorgungsunterbrechungen
  • fehlerhafte Kundendaten

(7) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§ 12 Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung

(1) Die Leistungen von INOL stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung, Anlageberatung oder Unternehmensberatung dar.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, entsprechende Fragestellungen eigenständig durch qualifizierte Berater prüfen zu lassen.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(3) Daten dürfen zur Vertragsdurchführung an:

  • Energieversorger
  • Netzbetreiber
  • Messstellenbetreiber
  • IT-Dienstleister
  • technische Dienstleister
  • Kooperationspartner

übermittelt werden.

(4) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt befreit die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Krieg
  • Terrorismus
  • Cyberangriffe
  • behördliche Maßnahmen
  • Energiekrisen
  • Netzstörungen
  • Ausfälle von Kommunikationssystemen

§ 15 Verbraucherinformationen

(1) Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

(3) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(4) Ein Widerruf des Vermittlungsvertrages führt nicht automatisch zur Beendigung eines Energieliefervertrages.

§ 16 Online-Streitbeilegung

INOL ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der INOL GmbH.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck rechtlich am nächsten kommt.

INOL GmbH

Stand: 01.06.2026