Wichtige Punkte für Planung, Installation und Betrieb.
Sie erreichen uns unter
05193 8690037!
Wie können wir Ihnen
helfen?
Die Elektromobilität wächst rasant: Bis 2030 sollen allein in Deutschland nach den Zielen von Bundesregierung, Automobilherstellern und Gewerkschaften bis zu 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein. Dazu soll eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden: Bis 2030 sollen 1 Million öffentliche Ladepunkte in Betrieb sein.
Um diesen Wandel zu unterstützen, bedarf es des schnellen Ausbaus einer leistungsfähigen, intelligenten und gesetzeskonformen, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.
Die INOL GmbH bietet Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern, Betreibern von Parkplätzen, Gewerbeimmobilien, Vermietern von Wohnimmobilien und vielen weiteren Zielgruppen bundesweit die perfekte Unterstützung, um den Ladeinfrastruktur-Ausbau voranzutreiben – von der Planung bis zum dauerhaften Betrieb.
Maßgeschneiderte Lösungen für Elektromobilität – für jede Zielgruppe die richtige Infrastruktur
Ladeinfrastruktur als Wettbewerbsvorteil
Kunden, die ein Elektrofahrzeug fahren, entscheiden sich oft bewusst für Hotels, Restaurants oder Geschäfte mit Ladeeinrichtungen. Mit moderner E-Ladeinfrastruktur steigern Sie Ihre Attraktivität und heben sich von der Konkurrenz ab. Studien zeigen, dass Besucher länger bleiben und mehr ausgeben können, wenn sie während ihres Aufenthalts ihr Fahrzeug laden können. Sie sind aber nicht die einzigen Unternehmen, die von unseren modernen Ladelösungen profitieren können.
Unternehmen und Arbeitgeber
- Green Branding: Positionieren Sie Ihr Unternehmen als nachhaltig und innovativ – mit moderner Ladeinfrastruktur als Teil Ihrer ESG-Strategie.
- Mitarbeiterparkplätze: Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern das Laden ihrer Fahrzeuge während der Arbeitszeit.
- Kundenbindung: Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens durch öffentlich zugängliche Ladesäulen.
Vermieter und Eigentümer von Wohnimmobilien
- Förderungen: Nutzen Sie attraktive Förderprogramme, um die Installation zu finanzieren.
- Mieterbindung: Ladeinfrastruktur wird zunehmend zu einem Entscheidungskriterium bei der Wohnungswahl.
- Wertsteigerung: Immobilien mit Ladepunkten erzielen tendenziell höhere Verkaufspreise.
Betreiber von Parkplätzen und Parkhäusern
- Flexible Abrechnung: INOL integriert nutzerfreundliche Bezahlsysteme – vom Smartphone bis zur RFID-Karte.
- Höhere Auslastung: Mit öffentlicher Ladeinfrastruktur locken Sie Kunden an und verlängern deren Verweildauer.
Besitzer und Entwickler von Gewerbeimmobilien
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt Ladepunkte in Neubauten und bei Renovierungen vor.
- Mietinteresse erhöhen: Gewerbemieter achten zunehmend auf Ladeinfrastruktur als wichtigen Standortvorteil.
- Kombination mit PV-Anlagen: Nutzen Sie nachhaltige Energie für eine nachhaltige und günstige Energieversorgung.
Hotels, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen
- Zusätzlicher Service: Stellen Sie Ladestationen für Hotelgäste und Restaurantbesucher bereit.
- Neue Zielgruppen: Profitieren Sie von Reisenden mit E-Autos, die gezielt nach Unterkünften und Gastronomie mit Ladeinfrastruktur suchen.
Kommunen und
öffentliche Auftraggeber
- Laden im öffentlichen Raum: Von Straßenlaternen-Ladestationen bis zu öffentlichen Schnellladern – wir entwickeln Lösungen für Ihre Gemeinde.
- Fördermittel sichern: Nutzen Sie Bundes- und Landesmittel zur Finanzierung Ihrer Projekte. Wir beraten Sie umfassend.
Unsere Erfolgsgeschichten – bereits realisierte Projekte
Die INOL GmbH hat zahlreiche Ladeinfrastrukturprojekte erfolgreich umgesetzt. Hier finden Sie einige Beispiele:
- Unternehmen: Installation von 50 Ladepunkten für einen deutschen Mittelständler, inklusive Lastmanagement und Integration in das bestehende Energiemanagementsystem.
- Gewerbeimmobilien: Aufbau einer kombinierten Lösung aus Photovoltaik und Ladeinfrastruktur für ein Bürogebäude in Hamburg, mit 20 % Eigenverbrauchsquote aus Solarstrom.
- Parkhausbetreiber: Realisierung eines Schnellladestandorts mit 10 DC-Ladestationen (bis zu 350 Kilowatt) in Niedersachsen.
- Kommunen: Aufbau eines Ladeparks mit 15 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in einer niedersächsischen Gemeinde, gefördert mit Mitteln des BMDV.
Nachhaltigkeit und ESG – ein starkes Argument für den Ausbau der E-Mobilität
Mit der Installation von Ladeinfrastruktur und der Nutzung von Photovoltaik leisten Sie nicht nur einen aktiven Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen, sondern erfüllen auch die Anforderungen an moderne ESG-Standards:
- Environmental (Umwelt): Sie senken Ihre CO₂-Bilanz durch nachhaltige Energiequellen und Förderung der Elektromobilität.
- Social (Soziales): Mit Lademöglichkeiten für Mitarbeiter, Kunden oder Mieter steigern Sie Ihre Attraktivität und übernehmen soziale Verantwortung.
- Governance (Unternehmensführung): Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Implementierung nachhaltiger Konzepte steigern Sie Ihre Glaubwürdigkeit bei Investoren und Partnern.
Nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll
Die richtige Ladeinfrastruktur zahlt sich aus: Durch intelligente Kombinationen von Fördermitteln, Solarstrom und effizienten Abrechnungssystemen profitieren Sie nicht nur von geringeren Betriebskosten, sondern auch von zusätzlichen Einnahmen. Betreiber öffentlicher Ladepunkte können ihre Ladesäulen gezielt als zusätzliche Einnahmequelle nutzen und so die Rentabilität steigern.
Zukunftssicher und flexibel
Unsere Ladeinfrastruktur ist darauf ausgelegt, mit Ihren Anforderungen zu wachsen. Ob Sie mit wenigen Ladepunkten starten oder direkt ein großes Projekt umsetzen möchten – unsere Systeme sind skalierbar und jederzeit erweiterbar. Mit dynamischem Lastmanagement und cloudbasierten Steuerungen bleiben Sie flexibel für die Zukunft.
Einfach und benutzerfreundlich – für jeden geeignet
Komfortable Bedienung ist der Schlüssel zu zufriedenen Nutzern. Unsere Ladepunkte sind intuitiv bedienbar, kompatibel mit gängigen Bezahlsystemen (App, RFID, Kreditkarte) und bieten Echtzeitinformationen wie Verfügbarkeit und Ladefortschritt. Eine einfache Handhabung sorgt dafür, dass Ihre Ladeinfrastruktur von Mitarbeitern, Kunden und Mietern gerne genutzt wird.
Technologie, die begeistert
Wir entwickeln Lösungen, die schon heute auf die Anforderungen von morgen ausgelegt sind:
- Dynamisches Lastmanagement: Maximieren Sie die Auslastung Ihrer Ladeinfrastruktur ohne teure Netzausbaumaßnahmen.
- Smart Charging: Intelligente Ladeeinrichtungen passen den Ladebedarf an Netzkapazitäten an und sorgen für kosteneffizientes und ressourcenschonendes Laden.
- Vehicle-to-Grid (V2G): E-Autos können in Zukunft nicht nur Energie laden, sondern auch ins Netz zurückspeisen – ein wichtiger Schritt für die Integration erneuerbarer Energien.
Gesetzliche Vorgaben – wir kümmern uns darum
Die Installation von Ladeinfrastruktur unterliegt zahlreichen gesetzlichen Anforderungen – von der Eichrechtskonformität bis zur Einhaltung des GEIG und der kommenden EU-Gebäuderichtlinie EPBD.
Mit der INOL GmbH müssen Sie sich keine Sorgen machen: Wir sorgen dafür, dass Ihre Lösung rechtskonform und zukunftssicher ist. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erfüllung regionaler Vorschriften wie der Solarpflicht für Parkplätze, die in Niedersachsen und Hamburg sowie weiteren Bundesländern ab 2025 gilt.
Parkplatzphotovoltaik und Ladeinfrastruktur in ein ganzheitliches Energiekonzept einbinden
Solarpflicht für Parkplätze in vielen Bundesländern
Ab 2025 gilt in Niedersachsen und Hamburg eine Solarpflicht für neue oder umfangreich renovierte Parkplatzflächen. Ähnliche Regelungen gibt es in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Photovoltaikanlagen z. B . auf Parkplatzüberdachungen werden verpflichtend. Sinnvoll ist die Kombination mit Ladeinfrastruktur.
- PV und Ladeinfrastruktur – die ideale Kombination: Lokaler Solarstrom für Ladepunkte senkt Betriebskosten und Netzbelastungen.
- Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit: Eigenproduzierter Solarstrom macht Sie unabhängig von steigenden Energiepreisen.
Integration in ein Gesamtenergiekonzept
Die Kombination aus Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Energiemanagement maximiert die Effizienz:
- Optimiertes Lastmanagement: Nutzen Sie Solarstrom bevorzugt für Ladevorgänge und senken Sie Netzlasten.
- Speichersysteme: Überschüssiger Solarstrom wird gespeichert und später genutzt – für maximalen Eigenverbrauch.
- Ganzheitliche Planung: INOL integriert PV-Anlagen, Speicherlösungen und Ladesysteme nahtlos in Ihr Energiekonzept.
- Energiebeschaffung: Attraktive Angebote für die Deckung des Reststrombedarfs nutzen.
Effizient und wirtschaftlich – mit INOL sparen Sie Zeit und Geld
Wir unterstützen Sie bei Projektierung, Bau und Betrieb von öffentlicher Infrastruktur für E-Mobilität:
- Fördermittelmanagement: Wir übernehmen die gesamte Antragstellung und Abwicklung der Förderprogramme – Sie sparen Zeit und sichern sich maximale Zuschüsse.
- Kostenkontrolle: Durch intelligente Planung und Lastmanagement minimieren wir Ihre Energie- und Betriebskosten.
- Zeitersparnis: Unsere Experten übernehmen die gesamte Projektkoordination – Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Nahtlose Integration in Ihre Infrastruktur
Unsere Ladeinfrastruktur lässt sich problemlos in Ihre bestehenden Systeme integrieren:
Abrechnungssysteme: Wir unterstützen Lösungen für Mitarbeiterrabatte, Gast- und Kundenabrechnung sowie öffentliche Ladepunkte.
Gebäudemanagementsysteme (BMS): Optimieren Sie die Energieverteilung zwischen Gebäude- und Ladebedarf.
ERP-Systeme: Für Unternehmen bieten wir Abrechnungs- und Reporting-Funktionen, die sich direkt in Ihre Systeme einfügen.
Persönliche Beratung – von Anfang an
Jedes Projekt ist einzigartig. Deshalb steht Ihnen bei INOL GmbH von Anfang an ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, der:
- Ihre individuellen Anforderungen analysiert,
- Ihnen die passenden Förderprogramme aufzeigt,
- Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept erstellt.
Ob kleines Unternehmen, große Kommune oder privater Immobilieneigentümer – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zur Elektromobilität.
Die Zukunft der Elektromobilität beginnt heute – starten Sie jetzt!
Elektromobilität ist nicht nur ein Trend – sie ist die Zukunft. Mit der INOL GmbH holen Sie sich einen erfahrenen Partner an Ihre Seite, der Sie bei jedem Schritt unterstützt. Ob kleines Projekt oder großflächige Ladeinfrastruktur – wir entwickeln die perfekte Lösung für Sie.
Kontaktieren Sie uns noch heute und starten Sie mit uns in eine nachhaltige, wirtschaftliche und zukunftssichere Mobilität: 05193 8690037 oder E-Mail: info@inol-energie.de.
Checkliste: Das sollten Sie bei Planung, Installation und Betrieb von Ladeinfrastruktur beachten
- Bedarfsanalyse:
- Wie viele Ladepunkte werden benötigt?
- Soll die Infrastruktur für Mitarbeiter, Kunden, Mieter oder die Öffentlichkeit verfügbar sein?
- AC-Ladestationen (22 kW) oder DC-Schnellladestationen (bis 350 kW)?
- Standortplanung:
- Wo ist die Installation möglich (Parkplatz, Tiefgarage, öffentlich zugänglicher Bereich)?
- Gibt es genügend Platz für zukünftige Erweiterungen?
- Netzanschluss und Energieversorgung:
- Ist der Netzanschluss ausreichend dimensioniert?
- Sind PV-Anlagen oder Batteriespeicher geplant?
- Fördermittel:
- Welche Förderprogramme können genutzt werden (KfW, BMVI, regionale Programme)?
- Sind alle Anträge fristgerecht gestellt?
- Technische Anforderungen:
- Ist die Infrastruktur eichrechtskonform?
- Wird ein Lastmanagement benötigt, um Stromspitzen zu vermeiden?
- Sind alle gesetzlichen Anforderungen (z. B. GEIG) erfüllt?
- Abrechnungs- und Bezahlsysteme:
- Welche Abrechnungsmethode soll genutzt werden (RFID, App, kWh-basiert, Flatrate)?
- Sind die Systeme nutzerfreundlich und flexibel?
- Werden die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt?
- Integration in ein Energiekonzept:
- Kann die Ladeinfrastruktur in ein bestehendes Energiemanagement integriert werden?
- Ist die Nutzung von PV-Strom und Speichersystemen vorgesehen?
- Betrieb und Wartung:
- Gibt es einen Wartungsplan, um die Verfügbarkeit sicherzustellen?
- Wer übernimmt Service, Updates und Störungsbeseitigung?
- Zukunftssicherheit:
- Ist die Infrastruktur erweiterbar?
- Sind Technologien wie Vehicle-to-Grid (V2G) berücksichtigt?
- Kommunikation und Nutzerfreundlichkeit:
- Ist die Ladeinfrastruktur gut sichtbar und ausgeschildert?
- Gibt es Anleitungen oder Support für Nutzer?
FAQ zum Thema Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
Allgemeine Fragen
Die Ladeinfrastruktur bezeichnet das gesamte System, das benötigt wird, um Elektrofahrzeuge mit Strom zu versorgen. Sie umfasst:
- Ladepunkte: Elektrische Anschlüsse, an denen Fahrzeuge aufgeladen werden können.
- Ladestationen oder Ladesäulen: Gehäuse mit einem oder mehreren Ladepunkten, inklusive Steuerungselektronik und Abrechnungssystem.
- Netzanbindung: Der Anschluss an das Stromnetz, einschließlich Trafostationen, Stromleitungen und Sicherungstechnik.
- Lastmanagement: Systeme zur intelligenten Steuerung der Ladeleistung, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
- Software & Abrechnungssysteme: Plattformen zur Verwaltung, Überwachung und Abrechnung von Ladevorgängen.
Ladeinfrastruktur kann in privaten, halböffentlichen oder öffentlichen Bereichen installiert werden, z. B. in Wohnanlagen, Firmenparkplätzen, Einkaufszentren oder entlang von Straßen.
Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist essenziell für die erfolgreiche Umstellung auf Elektromobilität. Sie bietet zahlreiche Vorteile:
1. Förderung der Elektromobilität
- Ohne zuverlässige und flächendeckende Ladepunkte steigt die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen nur langsam.
- Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur reduziert die „Reichweitenangst“ und macht E-Fahrzeuge alltagstauglich.
2. Beitrag zur Energiewende
- Elektroautos können mit erneuerbarer Energie geladen werden, insbesondere durch die Kombination mit Photovoltaikanlagen.
- Intelligente Ladesysteme können helfen, Lastspitzen im Stromnetz auszugleichen.
3. Wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen und Immobilienbesitzer
- Immobilien mit Ladeinfrastruktur sind attraktiver für Mieter, Mitarbeiter und Kunden.
- Unternehmen können durch öffentliche oder halböffentliche Ladepunkte Einnahmen generieren.
- Es gibt staatliche Förderprogramme, die die Installation von Ladeinfrastruktur finanziell unterstützen.
4. Gesetzliche Anforderungen und Zukunftssicherheit
- Das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) verpflichtet bei Neubauten und größeren Renovierungen, Ladeinfrastruktur vorzubereiten.
- Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD fordert bis spätestens 2026 zusätzliche Vorgaben für Bestandsgebäude.
- Die Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und Anzeigepflichten bei der Bundesnetzagentur definiert die Ladesäulenverordnung (LSV).
- Stadtstaaten wie Hamburg und Bundesländer wie Niedersachsen haben Solarpflichten, die sich ideal mit Ladeinfrastruktur kombinieren lassen.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Zuständigkeiten sind wie folgt verteilt:
1. Bundesebene (Gesetzgebung und Förderung)
- Der Bund setzt gesetzliche Rahmenbedingungen wie das GEIG, die Ladesäulenverordnung (LSV) und das Eichrecht.
- Er finanziert Förderprogramme, z. B. über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
- Koordination über den Masterplan Ladeinfrastruktur II, der den bundesweiten Ausbau steuert.
2. Länderebene (Ergänzende Regelungen & Förderungen)
- Einige Bundesländer haben zusätzliche Förderprogramme, z. B. Niedersachsen für Unternehmen und Kommunen. Mehr Informationen erhalten Sie bei uns.
- Vorgaben zur Solarpflicht für Parkplätze, z. B. in Hamburg und Niedersachsen, schaffen gute Voraussetzungen für Ladeinfrastruktur.
- Regelungen zur Netzintegration und Genehmigungsprozesse für neue Ladestandorte.
3. Kommunale Ebene (Umsetzung vor Ort)
- Genehmigung und Bereitstellung öffentlicher Flächen für Ladeinfrastruktur.
- Förderung von halböffentlichen Ladepunkten an Supermärkten, Parkhäusern und Gewerbeflächen.
- Regionale Verkehrsplanung und Integration von Ladeinfrastruktur in Mobilitätskonzepte (z. B. E-Carsharing).
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:
Beispiele:
- Eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten könnte eine Ladestation mit zwei Ladepunkten sein.
- Eine Wallbox für private Nutzung ist ebenfalls eine Ladestation, aber meist mit nur einem Ladepunkt.
Die Anzahl der benötigten Ladepunkte hängt von verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, der Nutzung der Immobilie und zukünftigen Anforderungen ab. Neben praktischen Überlegungen zu Mitarbeitenden, Mietern oder Kunden müssen Unternehmen und Immobilieneigentümer die Vorschriften des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und der EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz (EPBD) beachten.
Gesetzliche Vorgaben nach GEIG (Deutschland)
Das GEIG Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) schreibt Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtwohngebäude vor, insbesondere für Neubauten und größere Renovierungen.
Wichtig:
- Das GEIG verpflichtet nicht direkt zur Installation von Ladepunkten, sondern zunächst nur zum Bau von Leitungsinfrastruktur.
- Unter Leitungsinfrastruktur versteht das Gesetz die „Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen“ (§2 Nr. 5 GEIG).
- Größere Renovierung: „die Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden“ und die auch „den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst“ (§2 Nr. 5 GEIG, § 8 Abs. 1 GEIG).
- Für Bestandsgebäude gilt jedoch ab 2025 eine Nachrüstpflicht für mindestens einen Ladepunkt, wenn das Gebäude mehr als 20 Stellplätze hat.
- Eigentümer können zusätzliche Ladepunkte freiwillig installieren, um langfristig Kosten zu sparen.
Gesetzliche Vorgaben nach EPBD (EU)
Die EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz (EPBD) geht weiter als das GEIG und verlangt mehr Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden und öffentliche Ladepunkte in Bürogebäuden. Deutschland muss die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
Praktische Empfehlungen zur Anzahl der Ladepunkte
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestanforderungen sollten Immobilienbesitzer, Unternehmen und Gewerbetreibende überlegen, wie sie langfristig ihre Parkflächen für die Elektromobilität fit machen und bedarfsgerecht Ladelösungen zur Verfügung stellen.
1. Unternehmen & Firmenparkplätze
- Kleine Unternehmen (bis 20 Mitarbeitende): 2–4 Ladepunkte
- Mittlere Unternehmen (50–200 Mitarbeitende): 5–15 Ladepunkte
- Große Betriebe & Logistikzentren: Kombi aus AC-Wallboxen für Mitarbeitende & DC-Schnellladern für Flotten
2. Wohngebäude & Mehrfamilienhäuser
- Kleine Wohnanlagen (bis 10 Stellplätze): Mindestens 2 – 3 Ladepunkte
- Mittlere Wohnanlagen (bis 50 Stellplätze): 10 – 20 Ladepunkte + vorbereitete Infrastruktur für spätere Nachrüstung
- Große Wohnkomplexe (über 100 Stellplätze): Kombination aus AC-Ladepunkten für Mieter & DC-Schnellladern für Gäste
3. Gewerbeimmobilien, Hotels & Einzelhandel
- Hotels & Restaurants: Mindestens 1 – 2 Ladepunkte pro 10 Parkplätze
- Einkaufszentren & Supermärkte: 5 – 10 % der Parkplätze mit Ladepunkten ausstatten
Wie viele Ladepunkte sind wirklich sinnvoll?
Die gesetzlichen Anforderungen aus GEIG und EPBD sind Mindestvorgaben – in der Praxis lohnt es sich, mehr Ladepunkte einzuplanen.
- Unternehmen können damit Mitarbeitende, Kunden und Gäste langfristig versorgen.
- Immobilienbesitzer steigern den Wert ihrer Immobilie und deren Zukunftsfähigkeit.
- Wer frühzeitig Leitungsinfrastruktur einplant, spart spätere Nachrüstkosten und sichert sich Fördermittel.
INOL GmbH erstellt ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Immobilie – gesetzeskonform, zukunftssicher und wirtschaftlich! Rufen Sie uns an: 05193 8690037!
Technische Fragen
Was ist Lastmanagement?
Lastmanagement ist ein intelligentes System zur Steuerung des Stromverbrauchs von Ladepunkten. Es sorgt dafür, dass die verfügbare Netzanschlussleistung effizient genutzt wird, ohne dass das Stromnetz überlastet wird.
Da Elektrofahrzeuge beim Laden hohe Leistungen benötigen, kann es bei vielen gleichzeitigen Ladevorgängen zu Problemen kommen, wenn die Ladeleistung nicht reguliert wird. Ein Lastmanagement verteilt den verfügbaren Strom intelligent auf alle Ladepunkte.
Warum ist Lastmanagement wichtig?
Welche Arten von Lastmanagement gibt es?
Es gibt drei Hauptarten des Lastmanagements:
- Funktion: Die verfügbare Stromleistung wird gleichmäßig auf alle Ladepunkte verteilt.
- Nachteil: Wenn wenige Fahrzeuge laden, bleibt Leistung ungenutzt.
- Einsatzbereich: Kleinere Anlagen, z. B. in Wohnhäusern mit wenigen Ladepunkten.
- Funktion: Die Ladeleistung passt sich automatisch an den aktuellen Stromverbrauch des Gebäudes an.
- Vorteil: Stromspitzen werden vermieden, und Ladeleistung kann flexibel genutzt werden.
- Einsatzbereich: Firmen, Parkhäuser oder Mehrfamilienhäuser mit mehreren Ladepunkten.
- Funktion: Die Ladeleistung wird zusätzlich mit Netzbetreibern oder erneuerbaren Energien synchronisiert.
- Vorteil: Nutzung von flexiblen Stromtarifen, Reduzierung von Netzgebühren.
- Einsatzbereich: Große Gewerbe- und Industrieanlagen mit eigener PV-Anlage oder Batteriespeicher.
Definition von Smart Charging
Smart Charging (intelligentes Laden) bedeutet, dass der Ladevorgang eines Elektroautos durch digitale Systeme gesteuert und optimiert wird. Es geht über das reine „Einstecken und Laden“ hinaus und sorgt für:
- Günstigere Ladezeiten durch dynamische Strompreise
- Priorisierte Ladevorgänge für bestimmte Fahrzeuge oder Nutzer
- Integration mit erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik.
Welche Vorteile hat Smart Charging?
Beispiel für Smart Charging in der Praxis
Unternehmen mit 10 Ladepunkten und PV-Anlage
- Das System prüft, wann der meiste Solarstrom vorhanden ist und lädt Fahrzeuge bevorzugt in dieser Zeit.
- Fahrzeuge, die früher losfahren müssen, bekommen höhere Ladeleistung als Fahrzeuge, die erst später benötigt werden.
Was ist das deutsche Eichrecht für Ladepunkte?
In Deutschland müssen öffentliche oder geschäftlich genutzte Ladepunkte den gesetzlichen Anforderungen des Eichrechts entsprechen. Das bedeutet, dass jede abgerechnete Kilowattstunde (kWh) korrekt gemessen und transparent dargestellt werden muss. Das ist vergleichbar mit einer Tankstelle: Die Zapfsäule muss genau anzeigen, wie viel Kraftstoff in das Auto geflossen ist.
Welche Anforderungen gelten für eichrechtskonforme Ladepunkte?
Wer braucht eine eichrechtskonforme Ladelösung?
- Firmen, die Ladepunkte für Mitarbeitende, Kunden oder Gäste zur Verfügung stellen.
- Gewerbeimmobilien & Einkaufszentren, die Ladevorgänge abrechnen möchten.
- Stadtwerke, Tankstellen und Ladeparkbetreiber müssen eichrechtskonforme Ladesysteme verwenden.
- Private Wallboxen für den Heimgebrauch unterliegen nicht dem Eichrecht, solange sie nicht kommerziell genutzt werden.
Was passiert, wenn eine Ladestation nicht eichrechtskonform ist?
- Wenn ein Ladepunkt nicht eichrechtskonform ist, darf der Betreiber keine kWh-basierten Gebühren erheben.
- Stattdessen sind pauschale Abrechnungsmodelle möglich (z. B. „Laden für 5 Euro pro Sitzung“).
- Betreiber können bei Verstößen gegen das Eichrecht abgemahnt oder mit Strafen belegt werden.
Wie erkennt man eichrechtskonforme Ladepunkte?
Fragen zur Installation
Damit eine Ladestation sicher und effizient betrieben werden kann, müssen einige technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
- Gibt es ausreichend Platz für die Ladesäule oder Wallbox?
- Ist der Standort gut erreichbar für Nutzer?
- In Tiefgaragen: Sind Brandschutzvorgaben erfüllt? (z. B. zusätzliche Belüftung)
- Reicht die bestehende Stromkapazität aus, oder muss die Anschlussleistung der Elektroinstallation erhöht werden?
- Ist ein Lastmanagement erforderlich? (z. B. bei mehreren Ladepunkten)
- Sind eigene Trafostationen notwendig? (ab ca. 10 Schnellladepunkten)
- Eigentümergemeinschaft oder Vermieter müssen zustimmen (bei Mietobjekten).
- Meldepflicht beim Netzbetreiber:
- Bis 11 kW Ladeleistung: Nur Anmeldung erforderlich.
- Über 11 kW Ladeleistung: Genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber.
- Einhaltung des GEIG (bei Neubauten & Renovierungen) und der EPBD (ab 2026).
- Gibt es aktuelle Förderprogramme für Unternehmen, Wohngebäude oder Gewerbe?
- Ist die Kombination mit Photovoltaik und Batteriespeichern möglich?
Ob eine Netzanschlusserweiterung oder eine Leistungserhöhung notwendig sind, hängt von mehreren Faktoren ab.
Wann reicht der bestehende Netzanschluss in der Regel aus?
- Einzelne Wallboxen bis 11 kW
- Mehrere AC-Ladepunkte mit Lastmanagement (wenn Laststeuerung möglich ist)
- Firmenstandorte mit geringer Grundlast (z. B. Nachtladung von Firmenwagen)
Wann ist eine Leistungserhöhung erforderlich?
- Mehr als 3 Ladepunkte mit jeweils 22 kW oder mehr
- Schnellladestationen ab 50 kW
- Gleichzeitiger Betrieb vieler elektrischer Verbraucher am Standort (z. B. Produktion plus Ladeinfrastruktur)
Wann ist ein neuer Netzanschluss nötig?
- Ladeparks mit mehreren Schnellladesäulen
- Logistikzentren oder E-Fuhrparks mit hoher Ladeleistung
- Unternehmen, die nicht genügend Kapazität am bestehenden Anschluss haben
Ja, die Installation von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen oder bei Mietobjekten ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch die Berücksichtigung verschiedener technischer, rechtlicher und organisatorischer Aspekte.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Mietrechts durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) die rechtliche Grundlage geschaffen, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Wohn- und Mietobjekten zu erleichtern. Mieter und Wohnungseigentümer haben seit 2020 einen Anspruch auf eine private Ladestation (Wallbox) (§ 554 BGB), sofern keine wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Hinderungsgründe vorliegen. Vermieter können die Installation nicht grundsätzlich verweigern, dürfen aber Vorgaben zur Umsetzung machen.
Für Mieter
- Mieter müssen vor der Installation einer Ladestation die Zustimmung des Vermieters einholen.
- Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, z. B. unzureichende Netzkapazität oder bauliche Hindernisse.
- Die Kosten für die Installation trägt in der Regel der Mieter, es sei denn, der Vermieter entscheidet sich, die Ladeinfrastruktur selbst bereitzustellen.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Eigentümer haben das Recht, eine Lademöglichkeit zu beantragen, müssen jedoch die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholen.
- Die Kosten für eine individuelle Ladestation trägt in der Regel der Antragsteller selbst.
- Gemeinschaftliche Ladelösungen (z. B. ein zentrales Lastmanagementsystem) können von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und finanziert werden.
2. Technische Voraussetzungen
Die Installation von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Mietobjekten erfordert eine sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf:
- Netzanschlusskapazität: Tiefgaragen und ältere Gebäude verfügen oft über begrenzte elektrische Kapazitäten. Ein Lastmanagementsystem kann helfen, die verfügbare Leistung optimal zu verteilen.
- Verkabelung und Brandschutz: In Tiefgaragen müssen Kabeltrassen sicher verlegt werden. In manchen Fällen sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
- Zugangs- und Abrechnungssysteme: In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich ein Abrechnungssystem, um die Nutzung fair unter den Bewohnern zu verteilen. Dies kann durch individuelle Zähler oder eine zentrale Abrechnung erfolgen.
3. Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Für die Installation von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Mietobjekten gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, die Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite bieten. In Deutschland werden beispielsweise über die KfW-Förderprogramme oder regionale Fördermittel finanzielle Anreize für Eigentümer und Vermieter bereitgestellt.
4. Organisatorische Lösungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung:
- Individuelle Ladestationen pro Mieter/Eigentümer: Jede Partei installiert und betreibt ihre eigene Ladelösung.
- Gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur: Eine zentrale Lösung mit mehreren Ladepunkten, die durch ein intelligentes Lastmanagement gesteuert wird.
- Betreibermodell: Ein externer Anbieter installiert, betreibt und wartet die Ladepunkte gegen eine Gebühr.
Die Installation von Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Mietobjekten ist möglich und mittlerweile rechtlich erleichtert. Die Umsetzung erfordert jedoch eine genaue Planung hinsichtlich der Netzkapazität, Kostenverteilung und Zugangssysteme. Vermieter, Wohnungseigentümer und Mieter sollten sich frühzeitig mit den technischen Möglichkeiten sowie rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um eine zukunftssichere und praktikable Lösung zu finden.
Die Installation von Ladeinfrastruktur muss verschiedene gesetzliche Vorgaben erfüllen, insbesondere das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG (Deutschland) und die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (EU). Diese Gesetze legen fest, welche Gebäude Ladeinfrastruktur bereitstellen müssen, wie viele Ladepunkte vorgeschrieben sind und welche Fristen gelten.
Wichtige gesetzliche Anforderungen zur Ladeinfrastruktur
GEIG (Deutschland) 🇩🇪
Geltungsbereich:
Wohn- und Nichtwohngebäude (Neubau, Renovierung, bestehende Gebäude)
Pflichten und Anforderungen:
Bei Neubau:
Wohngebäude (ab 6 Stellplätzen): Leitungsinfrastruktur* für alle Stellplätze
Nichtwohngebäude (ab 6 Stellplätze): Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz, mindestens 1 Ladepunkt
Größere Renovierung**:
Wohngebäude (mehr als 10 Stellplätze): Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze
Nichtwohngebäude (mehr als 10 Stellplätze): Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz, mindestens 1 Ladepunkt
Bestehendes Nichtwohngebäude (mehr als 20 Stellplätze): Mindestens 1 Ladepunkt bis 1. Januar 2025
Fristen:
Seit 2021, Nachrüstpflicht bis 01.01.2025
EPBD (EU) 🇪🇺
Geltungsbereich:
Alle EU-Mitgliedsstaaten, betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude sowie öffentliche Gebäude
Pflichten und Anforderungen:
Bei Neubauten und größeren Renovierungen:
- Wohngebäude (ab 4 Stellplätzen): mind. 50 % der Stellplätze mit Vorverkabelung*, Rest mit Leitungsinfrastruktur**, mindestens ein Ladepunkt (nur bei Neuerrichtung).
- Nichtwohngebäude (ab 6 Stellplätzen): mind. 50 % der Stellplätze mit Vorverkabelung, Rest mit Leitungsinfrastruktur, mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze.
Sonderfall Bürogebäude: Dito, aber mindestens ein Ladepunkt pro zwei Stellplätze. - Bestehende Nichtwohngebäude (mehr als 20 Stellplätze): bis 2027 50 % der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur oder 1 Ladepunkt pro 10 Stellplätze
- Öffentliche Bestandsgebäude: bis 2033 50 % der Stellplätze mit Vorverkabelung bei mehr als 20 Stellplätzen.
* Vorverkabelung umfasst lt. Artikel 2, Nr. 34 EPBD alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabelwege und – soweit erforderlich – Stromzähler.
** Unter Leitungsinfrastruktur sind lt. Art. 14, Absatz 1 b EPBD Schutzrohre für Elektrokabel zu verstehen.
Fristen:
Umsetzung in nationales Recht bis Mai 2026, weitere Fristen bis 2027/2033
Ladesäulenverordnung (LSV) Deutschland 🇩🇪
Geltungsbereich:
Alle öffentlichen Ladepunkte
Pflichten und Anforderungen:
Eichrechtskonforme Messung, Transparenz und Abrechnungspflichten
Fristen:
Seit 2017, stetige Anpassungen
🇩🇪 GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – Deutschland)
Das GEIG verpflichtet Bauherren und Eigentümer dazu, Ladeinfrastruktur oder Ladestationen bei Neubauten, größeren Renovierungen und teilweise in Bestandsgebäuden bereitzustellen.
Wichtige Anforderungen des GEIG:
Bitte beachten:
- Das GEIG schreibt teilweise keine direkte Ladepunkt-Installation vor, sondern die Pflicht zur Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur.
- Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften sollten jedoch frühzeitig zusätzliche Ladepunkte einplanen, da spätere Nachrüstungen teurer sind.
🇪🇺 EPBD (EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz – EU-Vorgaben bis 2026/2027)
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist eine EU-weite Richtlinie, die die Anforderungen für Ladeinfrastruktur noch weiter ausbaut. Sie ergänzt und verschärft die Vorgaben des GEIG, insbesondere für Bestandsgebäude.
Wichtige Anforderungen aus der EPBD:
* Vorverkabelung umfasst lt. Artikel 2, Nr. 34 EPBD alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabelwege und – soweit erforderlich – Stromzähler.
** Unter Leitungsinfrastruktur sind lt. Art. 14, Absatz 1 b EPBD Schutzrohre für Elektrokabel zu verstehen.
Unternehmen, Immobilienbesitzer und Betreiber von Parkplätzen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen beschäftigen, da die Umsetzung bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht erfolgen muss und teilweise umfangreiche Nachrüstungen erfordert.
Ladesäulenverordnung (LSV) für öffentliche Ladepunkte
Falls die Ladepunkte öffentlich zugänglich sind, gilt zusätzlich die Ladesäulenverordnung (LSV).
- EichrechtskonformeMessung und Abrechnung (Transparenz für den Nutzer).
- Ad-hoc-Laden muss möglich sein (z. B. ohne Vertragsbindung per Kreditkarte oder App).
- Mindestanforderungen an Steckertypen (z. B. Typ-2 für AC und CCS für DC).
- Supermärkte, Gewerbeparkplätze, Hotels, Restaurants und Tankstellen mit Ladepunkten für Kunden.
- Unternehmen, die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich machen.
- Kommunen und Betreiber öffentlicher Ladehubs.
Meldepflicht beim Netzbetreiber & technische Anforderungen
- Ladestationen bis 11 kW: Nur Meldung beim Netzbetreiber notwendig.
- Ladestationen über 11 kW: Genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber.
- Absicherung der Ladepunkte mit FI-Schaltern (Fehlerstromschutz).
- Netzanschlussprüfung: Ist eine Leistungserhöhung oder ein separater Anschluss notwendig?
- Bei mehreren Ladepunkten: Lastmanagement einplanen, um die Netzkapazität optimal zu nutzen.
Wer muss jetzt handeln?
Fragen zu Kosten und Fördermitteln
Die Kosten für eine Ladesäule hängen von mehreren Faktoren ab: Leistung, Standort, Netzanschluss und zusätzliche Funktionen wie Abrechnungssysteme oder Lastmanagement.
Übersicht über typische Kosten
Art der Ladestation | Leistung | Kosten für die Hardware | Installation & Netzanschluss | Gesamtkosten (ca.) |
---|---|---|---|---|
Private Wallbox | 3,7 – 22 kW | 600 – 2.000 € | 500 – 2.000 € | 1.100 – 4.000 € |
AC-Ladesäule (öffentlicher Bereich) | 11 – 22 kW | 3.000 – 7.000 € | 2.000 – 5.000 € | 5.000 – 12.000 € |
DC-Schnellladesäule | 50 – 150 kW | 20.000 – 50.000 € | 10.000 – 30.000 € | 30.000 – 80.000 € |
HPC-Ultraschnelllader | 150 – 350 kW | 50.000 – 150.000 € | 20.000 – 100.000 € | 70.000 – 250.000 € |
Wichtige Kostenfaktoren
Im Jahr 2025 stehen für die Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Während einige bundesweite Programme ausgelaufen sind, bieten insbesondere Landes- und Kommunalprogramme weiterhin Unterstützung für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen an.
Wichtige Hinweise:
- Aktualität prüfen: Förderprogramme können sich ändern. Es ist ratsam, die aktuellen Bedingungen und Verfügbarkeiten bei den zuständigen Stellen zu überprüfen.
- Kombinierbarkeit: Einige Förderungen lassen sich mit anderen Programmen kombinieren, jedoch nicht alle. Eine genaue Prüfung ist erforderlich.
- Antragsverfahren: Die Anforderungen und Fristen variieren je nach Programm. Eine frühzeitige Planung und Antragstellung sind empfehlenswert.
Unterstützung durch die INOL GmbH:
Die INOL GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und bietet folgende Dienstleistungen an:
- Beratung: Identifizierung passender Förderprogramme für Ihr spezifisches Projekt.
- Antragstellung: Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
- Projektabwicklung: Ganzheitliche Betreuung von der Planung über die Installation bis hin zur Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur.
Der Antrag auf Fördermittel für Ladeinfrastruktur erfordert eine sorgfältige Planung und die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen. Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich der Anforderungen, der Förderhöhe und des Antragsprozesses.
Schritte zur Beantragung von Fördermitteln
- Prüfung der Fördermöglichkeiten: Zunächst muss analysiert werden, welche nationalen, regionalen oder EU-Förderungen für das jeweilige Projekt iinfragekommen. Förderprogramme setzen oft bestimmte Bedingungen voraus, etwa eine Mindestanzahl an Ladepunkten oder die Nutzung erneuerbarer Energien.
- Zusammenstellung der Antragsunterlagen: Die meisten Förderprogramme erfordern detaillierte Angaben zu Standort, Technik und Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur. Dazu gehören:
- Technische Beschreibung der geplanten Ladestationen
- Standortanalyse mit Nachweis der Notwendigkeit
- Kostenvoranschläge und Investitionsplanung
- Angaben zur Netzanschlussleistung und möglichen Kapazitätserweiterungen
- Einreichung und Bewilligung: Je nach Programm kann die Bearbeitung mehrere Wochen oder Monate dauern. Manche Fördermittel müssen vor Projektbeginn beantragt werden, während andere Programme eine rückwirkende Förderung ermöglichen.
- Umsetzung des Projekts: Nach Bewilligung können die Arbeiten beginnen. Es ist wichtig, dass alle Vorgaben der Förderstelle eingehalten werden, um eine problemlose Abrechnung sicherzustellen.
- Dokumentation und Abrechnung: Nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Rechnungen, Dokumentationen und eventuelle Zwischenberichte eingereicht werden, um die Fördermittel ausgezahlt zu bekommen.
Unterstützung durch die INOL GmbH
Die INOL GmbH begleitet den gesamten Förderprozess, von der Auswahl des richtigen Programms bis zur finalen Abrechnung. Dies umfasst:
- Beratung zu passenden Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene
- Erstellung der Antragsunterlagen, einschließlich technischer Planungen und Kostenschätzungen
- Projektabwicklung gemäß den Förderrichtlinien, um eine vollständige Auszahlung der Mittel zu gewährleisten
- Dokumentation und Einreichung aller erforderlichen Nachweise
Da Fördermittel oft zeitlich begrenzt sind, ist eine frühzeitige Planung entscheidend. INOL stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Maximum an Zuschüssen ausgeschöpft wird.
Neben den einmaligen Anschaffungskosten entstehen für den laufenden Betrieb von Ladeinfrastruktur regelmäßige Kosten. Diese variieren je nach Ladeleistung, Standort, Nutzung und technischer Ausstattung.
Stromkosten und Netznutzung
- Energieverbrauch: Die Höhe der Stromkosten hängt von der Nutzung der Ladepunkte und dem jeweiligen Stromtarif ab. Betreiber können durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichern ihre Stromkosten senken. INOL GmbH unterstützt Sie auch dabei, günstige Preise für eine evtl. erforderlich Reststrommenge zu vereinbaren.
- Netznutzungsgebühren: Bei leistungsstarken Schnellladestationen können zusätzliche Netzentgelte oder Lastspitzenkosten anfallen. Ein dynamisches Lastmanagement kann helfen, die Netzbelastung zu reduzieren und die Kosten zu optimieren.
Wartung und Instandhaltung
- Regelmäßige Inspektionen: Ladepunkte müssen in festgelegten Intervallen überprüft werden, um Störungen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
- Software-Updates: Ladesysteme erfordern regelmäßige Firmware-Updates, um neue Funktionen zu integrieren und die Abrechnungssysteme aktuell zu halten.
- Reparaturen und Ersatzteile: Defekte Ladekabel, beschädigte Displays oder technische Ausfälle müssen schnell behoben werden, um die Verfügbarkeit der Ladepunkte zu gewährleisten.
Backend- und Abrechnungssysteme
- Betreiber von öffentlichen oder halböffentlichen Ladepunkten benötigen ein digitales Abrechnungssystem, das Nutzer verwaltet und Ladeprozesse dokumentiert.
- Diese Systeme verursachen laufende Lizenzkosten und Servicegebühren.
Versicherung und Serviceverträge
- Öffentliche Ladestationen sollten gegen Vandalismus und Beschädigungen versichert werden.
- Wartungsverträge mit spezialisierten Anbietern gewährleisten einen zuverlässigen Betrieb und können Serviceeinsätze deutlich günstiger machen.
Übersicht über die typischen Betriebskosten
Kostenart | Beschreibung | Typische Kosten pro Jahr |
---|---|---|
Stromkosten | Abhängig von Nutzung, Anzahl der Ladepunkte & Stromtarif | 0,20 – 0,50 €/kWh |
Netznutzungsgebühren | Kosten für Netzanschluss, insbesondere bei hohen Leistungen (>50 kW) | Variabel je nach Standort |
Wartung & Service | Jährliche Inspektionen, Reparaturen und Austausch von Verschleißteilen | 300 – 1.500 € pro Ladepunkt |
Backend- und Abrechnungssysteme | Notwendig für öffentliche oder geschäftliche Ladepunkte mit Abrechnung | 100 – 500 € pro Jahr & Ladepunkt |
Software-Updates & IT-Sicherheit | Regelmäßige Updates zur Einhaltung von Vorschriften & Abrechnungssicherheit | Kosten je nach Anbieter |
Versicherung (bei öffentlichen Ladepunkten) | Schutz vor Schäden oder Haftungsansprüchen | Variabel je nach Standort & Nutzung |
Wie können die Betriebskosten optimiert werden?
Tipp: Unternehmen und Gewerbetreibende können durch eine optimierte Nutzung und intelligente Abrechnung ihre laufenden Kosten minimieren und sogar Einnahmen generieren!
Fragen zur Kombination mit Photovoltaik
Ja, die Kombination einer Ladeinfrastruktur mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist möglich und bietet sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile. Der selbst erzeugte Solarstrom kann direkt für das Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden, was die Energiekosten senkt und die CO₂-Bilanz verbessert. Allerdings gibt es verschiedene technische, wirtschaftliche und regulatorische Aspekte zu berücksichtigen.
1. Technische Voraussetzungen
Damit die Ladeinfrastruktur optimal mit einer PV-Anlage zusammenarbeitet, sollten einige technische Anforderungen erfüllt sein:
2. Wirtschaftliche Vorteile
- Elektroautos können mit selbst erzeugtem Solarstrom deutlich günstiger geladen werden als mit Netzstrom, da keine Netzentgelte und Umlagen anfallen.
- Überschüssiger Strom kann in Batteriespeichern gespeichert oder ins Netz eingespeist werden.
- PV-Anlagen verringern die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen.
- Ein intelligentes Lastmanagement kann den Solarstrom optimal auf Ladepunkte verteilen.
- Die Kombination von PV & Ladeinfrastruktur wird in vielen Regionen gefördert.
- In Deutschland entfällt seit 2023 die Mehrwertsteuer auf private PV-Anlagen (bis 30 kWp).
- Elektrofahrzeuge laden mit grünem Strom: 100 % klimaneutral fahren!
- Unternehmen mit PV-Ladestationen können ihre Nachhaltigkeitsbilanz verbessern (ESG-Kriterien).
Photovoltaikpflicht für Parkplätze
In einigen Bundesländern gibt es bereits eine gesetzliche Photovoltaikpflicht für Parkplätze, insbesondere für größere Stellflächen oder gewerbliche Neubauten. Das bedeutet, dass bei der Errichtung von Parkflächen eine Solaranlage auf Überdachungen installiert werden muss.
Stand Januar 2025 gilt eine Photovoltaikpflicht für Parkplätze in folgenden Bundesländern
- Baden-Württemberg: PV-Pflicht für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen
- Bayern: keine PV-Pflicht für Stellplätze
- Berlin: keine PV-Pflicht für Stellplätze
- Brandenburg: keine PV-Pflicht für Stellplätze
- Bremen: keine PV-Pflicht für Stellplätze
- Hamburg: PV-Pflicht bei Neubau von Stellplatzanlage mit mehr als 35 Stellplätzen, Erweiterung bestehend Stellplatzanlagen um mehr als 35 Stellplätze
- Hessen: Solarpflicht für neue offene nicht landeseigene Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
- Mecklenburg-Vorpommern: keine Solarpflicht für Stellplätze
- Niedersachsen: PV-Pflicht bei Neubau, Erweiterung und Sanierung von Parkplätzen und offenen Parkdecks (mehr als 25 Stellplätze)
- Nordrhein-Westfalen: Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen für KFZ
- Rheinland-Pfalz: PV-Pflicht für gewerblich genutzte neue offene Parkplätze und neuen Parkplätze der öffentlichen Hand ab 50 Stellplätzen https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SolarGRPrahmen
- Saarland: Ein Solarpaket ist in Planung. Es sieht die Einführung einer Solarpflicht für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen vor.
- Sachsen: keine Solarpflicht für Stellplätze
- Sachsen-Anhalt: keine Solarpflicht für Stellplätze
- Schleswig-Holstein: ab 2025 PV-Pflicht für Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen
- Thüringen: keine Solarpflicht für Stellplätze
Die konkrete Umsetzung der PV-Pflicht variiert je nach Bundesland. In vielen Fällen sind überdachte Parkplätze mit integrierten PV-Modulen die optimale Lösung, da sie gleichzeitig Schatten für geparkte Fahrzeuge bieten und den erzeugten Strom direkt für Ladepunkte nutzen können.
Fördermöglichkeiten
Für die Kombination von Ladeinfrastruktur mit Photovoltaikanlagen gibt es verschiedene Förderprogramme, darunter:
- KfW-Zuschüsse und Kredite
- landesspezifische Förderungen
- steuerliche Vorteile.
Fazit
Die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer Ladeinfrastruktur ist eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösung. Sie senkt Energiekosten, erhöht die Eigenversorgung mit Strom und reduziert die Abhängigkeit vom Netz. Da in einer ganzen Reihe von Bundesländern bereits eine Photovoltaikpflicht für Parkplätze besteht, sollten Unternehmen und Bauherren frühzeitig prüfen, welche gesetzlichen Anforderungen für ihre Region gelten und welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.
Die Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom für Ladeinfrastruktur basiert auf einem intelligenten Energiemanagement.
Die PV-Anlage produziert Strom abhängig von der Sonneneinstrahlung.
Der Solarstrom kann direkt für das Laden von Elektroautos genutzt werden, bevor er ins Netz eingespeist wird. Smart Charging-Systeme stellen sicher, dass Autos genau dann laden, wenn die Sonne scheint.
Überschüssiger Solarstrom kann in Batteriespeichern gespeichert werden. Nach Sonnenuntergang kann der gespeicherte Strom zum Laden der Fahrzeuge in der Nacht genutzt werden.
Falls die PV-Anlage nicht genügend Strom liefert, kann die Ladeinfrastruktur automatisch Strom aus dem Netz beziehen. Lastmanagement verhindert teure Lastspitzen und optimiert den Netzstrombezug. Beziehen Sie Ihre Reststrommengen kostengünstig über uns.
Tipp: Unternehmen und Privatnutzer können durch Eigenverbrauch von PV-Strom ihre Stromkosten um bis zu 70 % reduzieren!
In Deutschland gibt es in mehreren Bundesländern eine gesetzliche Solarpflicht für Parkplätze, die auch Ladeinfrastruktur betrifft.
Wo gilt die Solarpflicht für Parkplätze? (Stand 2025)
Bundesland | Pflicht für PV auf Parkplätzen | Geltungsbereich |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Ja, für Parkplätze ab 35 Stellplätzen | Seit 2022 für Neubauten |
Hamburg | Ja, für Parkplätze ab 35 Stellplätzen | Gilt seit 2024 für Neubauten und Erweiterungen |
Hessen | Ja, für Parkplätze ab 50 Stellplätzen | Seit 2023 für Neubau für nicht landeseigene Parkplätze |
Niedersachsen | Ja, für Parkplätze ab 25 Stellplätzen | Seit 2025 für Neubau, Erweiterung, Sanierung |
Nordrhein-Westfalen | Ja, für Parkplätze ab 35 Stellplätzen | Seit 2024 für Stellplätze für neue Nichtwohngebäude |
Rheinland-Pfalz | Ja, für Parkplätze ab 50 Stellplätzen | Seit 2023 für gewerblich genutzte neue offene Parkplätze und neue Parkplätze der öffentlichen Hand |
Saarland | Geplant für Parkplätze ab 35 Stellplätzen | In Planung für öffentliche und gewerblich genutzte neue Parkplätze |
Schleswig-Holstein | Ja, für Parkplätze ab 70 Stellplätzen | Neu ab 2025 für Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen |
Umsetzung der Solarpflicht mit Ladeinfrastruktur
Carport- oder Dachlösungen mit PV-Modulen ermöglichen doppelte Nutzung der Fläche, als Stellplatz und zur Stromerzeugung.
Der erzeugte Solarstrom kann sofort für E-Fahrzeuge genutzt oder ins eigene Stromnetz eingespeist werden.
Intelligente Systeme optimieren den Eigenverbrauch und reduzieren Netzkosten.
Ein ganzheitliches Energiekonzept kombiniert Photovoltaik, Batteriespeicher & Ladeinfrastruktur, um Stromkosten zu senken und Energie effizient zu nutzen.
Schritte zur Integration eines intelligenten Energiekonzepts
- Wie viel Strom wird benötigt? (z. B. Anzahl der E-Fahrzeuge)
- Wie groß kann die PV-Anlage dimensioniert werden?
- PV-Module werden optimal zur Sonneneinstrahlung ausgerichtet.
- Ladepunkte werden strategisch platziert und mit dem Energiesystem verbunden.
- Batteriespeicher ermöglichen eine Nutzung des Solarstroms auch außerhalb der Sonnenstunden.
- Spitzenlasten werden vermieden, was Netzentgelte reduziert.
- Automatische Steuerung des Stromflusses zwischen PV-Anlage, Speicher, Ladepunkten und Gebäude.
- Nutzer können per App oder Dashboard den Verbrauch und Erzeugung überwachen.
- Staatliche Zuschüsse und Steuervergünstigungen für PV, Speicher & Ladeinfrastruktur nutzen.
- Kombination mit dynamischen Stromtarifen für maximale Kosteneffizienz.
Fazit: Die Verknüpfung von PV, Batteriespeichern & Ladeinfrastruktur ermöglicht höchste Energieeffizienz und reduziert langfristig die Betriebskosten. Unternehmen und Immobilieneigentümer profitieren von niedrigeren Strompreisen, Förderungen und maximaler Nachhaltigkeit!
Fragen zur Zukunftssicherheit
Vehicle-to-Grid (V2G) ist eine bidirektionale Ladetechnologie, mit der Elektrofahrzeuge nicht nur Strom aus dem Netz beziehen, sondern auch Energie zurück ins Stromnetz speisen können. Dadurch können E-Autos als mobile Stromspeicher genutzt werden, um das Energiesystem flexibler und nachhaltiger zu gestalten. V2G ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende, da es hilft, erneuerbare Energien effizienter zu nutzen und das Stromnetz zu stabilisieren.
Wie funktioniert V2G?
- Elektroautos werden an einer bidirektionalen Ladestation geladen.
- Strom kann entweder aus dem öffentlichen Netz oder aus einer Photovoltaikanlage stammen.
- Die Batterie speichert den Strom und hält ihn für den späteren Gebrauch bereit.
- Je nach Kapazität können Elektroautos mehrere Kilowattstunden (kWh) speichern, genug für Haushalte oder Unternehmen.
- Das Auto gibt bei Bedarf Strom an ein Gebäude (Vehicle-to-Home, V2H) oder ins Stromnetz (Vehicle-to-Grid, V2G) ab.
- Ein intelligentes Energiemanagement steuert, wann und wie viel Strom zurückfließt.
- Wenn das Stromnetz überlastet ist, kann das Fahrzeug helfen, Spitzenlasten zu reduzieren.
- Nutzer können für die Bereitstellung von Energie eine Vergütung erhalten (ähnlich wie ein Batteriespeicher im Netzbetrieb).
Welche Vorteile hat V2G für die Energiewende?
- Elektroautos mit V2G können als dezentrale Stromspeicher genutzt werden.
- Dadurch wird das Netz entlastet, insbesondere wenn viele Haushalte gleichzeitig Strom verbrauchen (z. B. morgens und abends).
- Solar- und Windstrom werden oft dann produziert, wenn sie nicht direkt gebraucht werden.
- V2G ermöglicht es, grünen Strom zu speichern und später zu nutzen, statt ihn ungenutzt verpuffen zu lassen.
- Nutzer können für die Rückspeisung ins Netz Vergütungen von Netzbetreibern erhalten.
- Beispielsweise könnten variable Stromtarife es ermöglichen, dass E-Autos zu Zeiten hoher Netznachfrage Strom verkaufen.
- Unternehmen mit PV-Anlagen und V2G können ihre Stromkosten drastisch senken.
- Haushalte können mit Vehicle-to-Home (V2H) Strom für den Eigenverbrauch nutzen.
- Durch den flächendeckenden Einsatz von V2G könnten weniger Gaskraftwerke für Netzstabilität benötigt werden.
- Das reduziert CO₂-Emissionen und fördert die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Unterschied zwischen Vehicle-to-Grid (V2G), Vehicle-to-Home (V2H) und Vehicle-to-Building (V2B)
Technologie | Funktion | Einsatzbereich | Vorteil |
---|---|---|---|
V2G (Vehicle-to-Grid) | E-Auto speist Strom ins öffentliche Netz | Netzdienste, Stabilisierung, Einnahmen | Netzstabilität & Vergütung für Stromrückspeisung |
V2H (Vehicle-to-Home) | E-Auto versorgt Haushalt oder Gebäude mit Strom | Eigenverbrauch optimieren, Notstromversorgung | Reduziert Stromkosten & Netzabhängigkeit |
V2B (Vehicle-to-Building) | E-Auto speist Strom in ein Firmennetz ein | Unternehmen & Gewerbe | Energiekosten senken & Nachhaltigkeit steigern |
V2H ist bereits in einigen Ländern im Einsatz (z. B. Japan).
Welche Technologie ist für V2G erforderlich?
- Normale Wallboxen unterstützen nur einseitiges Laden (Stromfluss in das Auto).
- V2G-fähige Ladegeräte erlauben wechselseitigen Stromfluss zwischen Auto & Netz.
Es gibt bereits einige Fahrzeugmodelle z. B. von Nissan, Mitsubishi, Skoda, Volvo, VW und Polestar, die V2H-fähig sind. Bei vielen dieser Modelle ist V2G vorbereitet.
- Softwarelösungen ermöglichen dynamische Steuerung, damit das Auto nur dann Strom zurückspeist, wenn es sinnvoll ist.
- Verbindung mit Smart Grids & dynamischen Stromtarifen ermöglicht maximale Effizienz./
Wann wird V2G zum Standard?
Aktueller Stand (2025):
- In Dänemark, Großbritannien & den Niederlanden gibt es bereits V2G-Pilotprojekte mit Netzbetreibern.
- Deutschland testet V2G mit Energieversorgern & Autoherstellern – flächendeckende Einführung noch ausstehend.
- Regulierung & Netzintegration sind in vielen Ländern noch nicht vollständig gekl
Perspektiven & Zukunftsaussichten:
- Die EU plant, V2G in die neue Gebäuderichtlinie (EPBD) aufzunehmen → das könnte in den nächsten Jahren die gesetzliche Einführung beschleunigen.
- Autohersteller wie Cupra, Nissa, Mitsubishi, VW, Skoda und Volvo entwickeln bereits neue V2G-Modelle.
- In Zukunft könnte jedes E-Auto als flexibler Batteriespeicher dienen, um das Stromnetz zu stabilisieren & erneuerbare Energien besser zu nutzen!
Warum ist V2G die Zukunft?
Ihre Frage wurde nicht beantwortet oder Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an: 05193 8690037 oder senden Sie uns eine E-Mail an: info@inol-energie.de.