Photovoltaik Pflicht in Hamburg: Energiekosten senken und Solarpflicht erfüllen mit
PV-Anlagen für Industrie
und Gewerbe

Photovoltaik auf Gewerbedächern: 121 kWp-PV-Anlage für eine Wäscherei
47 kWp-Photovoltaik-Anlage auf einem Bürogebäude mit Wallboxen für die E-Autos der Mitarbeiter
Solargründach in Hamburg-Altona - jetzt noch die Fördermöglichkeiten nutzen!
Photovoltaik auf Bestandsgebäuden: 60 kWp-Photovoltaikanlage mit 15 kWh-Batteriespeicher einer WEG in Hamburg

Klimaschutzgesetz 2024:
Photovoltaik-Pflicht in Hamburg 

In Hamburg wird der Einsatz von Photovoltaikanlagen zur Pflicht, und das hat weitreichende Auswirkungen auf Neubauprojekte von Gewerbebauten sowie Sanierungen von Gewerbedächern. Im Rahmen der Klimaschutzstrategie hat die Hansestadt Hamburg beschlossen, dass Neubauten und umfassend sanierte Dächer von Bestandsgebäuden mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bzw. Nettodachfläche müssen lt. Hamburgischen Klimaschutzgesetz ab dem 1. Januar verpflichtend zur Installation von Photovoltaikanlagen genutzt und zu 30 Prozent mit Photovoltaik belegt werden. Hamburg setzt darauf, den Anteil erneuerbarer Solarenergie zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen zu leisten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Neubau und Erweiterung von Stellplatzanlagen um mehr als 35 Stellplätze. 

Photovoltaik-Potenzial in der Hansestadt

Die „Solarpotenzialstudie für Hamburg. Nicht nur Schietwetter in Hamburg!“ der TU Hamburg im Auftrag des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg (EEHH) untersuchte 2023 das Solarpotenzial der Stadt. Rein bilanziell könnten zwei Drittel der jährlichen Stromnachfrage mit einer Leistung von 9,4 GWP und einem Ertrag von knapp 7 TWh auf 8 Prozent des hamburgischen Staatsgebietes (rund 60 km²) abgedeckt werden. 

Dachflächen von Gewerbe und Industriehallen, insbesondere große Speditions- und Logistikhallen stellen das drittgrößte Einzelpotenzial für Photovoltaik in Hamburg dar, mit einem Anteil von mehr als 16 Prozent. Handel und Dienstleistung haben ein Flächenpotenzial von mehr als 10 Prozent. Für diese Unternehmen kann die Installation einer PV-Anlage wirtschaftlich interessant sein. 

Hier finden Sie den Download der Studie:
https://www.erneuerbare-energien-hamburg.de/de/news/details/zwei-drittel-der-stromnachfrage-in-hamburg-durch-solar-realisierbar.html?file=files/eehh-website/upload/eehh/DE/news/pressemeldungen/2023/2023-03-22/EEHH-Solarpotenzialstudie.pdf

Hamburg Altona: Solargründach auf Mehrfamilienhaus
Solargründächer bieten viele Vorteile für Hausbesitzer und Umwelt
Neu ab 2024: Wenn Sie mehr als 35 Stellplätze bauen, auf einer neuen oder bestehenden Stellplatzanlage, greift die Solarpflicht.

Solaranlagen bei Neubau und Erweiterung von Stellplatzanlagen

Auf immer mehr Stellplätzen finden Sie Solardächer. Diese PV-Parkplatzüberdachungen spenden an heißen Tagen Schatten und schützen die Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen.

Aber das ist nicht alles. Mit einer PV-Anlage wird der Stellplatz wirtschaftlich genutzt. Sie erzeugen günstigen Sonnenstrom, den Sie über eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge direkt vor Ort anbieten können. Sie können diesen auch in Ihrem Unternehmen verbrauchen oder als Strom ins Netz einspeisen.

Die PV-Pflicht in Hamburg gilt nicht für Parkplätze für Kraftfahrzeuge unter 3,5 t mit weniger als 35 Stellplätzen. Dennoch kann die Investition in eine Photovoltaik-Anlage auch für kleinere Parkplätze interessant sein. 

Mit der richtigen Beratung und einem individuellen Energiekonzept Solarpflicht erfüllen und attraktive Renditen erwirtschaften

Vielfach werden große Dachflächen von Industrie- und Gewerbeunternehmen, Logistikunternehmen, großen Bürogebäuden, Parkhäusern, Einkaufszentren, landwirtschaftlichen Unternehmen und öffentlichen Gebäuden nicht für die Erzeugung erneuerbarer Energie für die Eigenversorgung genutzt. Gleichzeitig sind die Unternehmen mit steigenden Energiekosten, sinkenden Umsatzrenditen und höheren Anforderungen an CO₂-Einsparung und Nachhaltigkeit konfrontiert.  

Photovoltaik in Hamburg: Stromkosten senken mit Solarstrom!

Produktionsanlagen und -maschinen, Beleuchtung, Klima- und Lüftungstechnik, und nicht zuletzt auch Computer haben einen hohen Strombedarf. Ein großer Teil dieser Bedarfe fällt zwischen 8:00 und 18:00 Uhr an, wenn Photovoltaikmodule auf Ihren Dachflächen günstigen Solarstrom produzieren.

Investieren Sie jetzt in eine PV-Anlage und profitieren Sie von günstigen Energiepreisen

Für viele Dachflächen in Hamburg im gewerblichen Bereich gilt seit Januar 2024 die Photovoltaik-Pflicht. Dabei sollten Sie jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Installation einer Solaranlage sich positiv auf Ihr Unternehmensergebnis auswirken kann: 

  • Günstige Energiekosten für den Eigenverbrauch von Strom durch erneuerbare Energie
  • Die Möglichkeit, überschüssige Energie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen oder an andere Standorte des Unternehmens weiterzuleiten 
  • Mehr Unabhängigkeit von schwankenden Energiepreisen
  • Attraktive Renditen und Amortisation innerhalb weniger Jahre
  • Steuerliche Vorteile
  • Wertsteigerung für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Reduzierung Ihres ökologischen Fußabdrucks
  • Verbesserung Ihres ESG-Ratings
  • Imagegewinn als nachhaltiges Unternehmen durch die Nutzung von Solarenergie
  • Reduzierung Ihrer CO₂-Emissionen.

Alles auf einer Hand – nutzen Sie unsere jahrzehntelange Erfahrung im Energiebereich!

Ihr persönlicher Ansprechpartner ist für Sie da, von der ersten Anfrage bis zu Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Auch später können Sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden. 


Wir prüfen, ob Ihr Bauvorhaben von der Photovoltaik-Pflicht betroffen ist. Wir analysieren Ihre Dachflächen, ermitteln die Anlagengröße, führen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch, und erstellen ein individuelles Angebot für Sie. Gerne machen wir Ihnen Vorschläge, wie Sie die neue PV-Anlage sinnvoll in ein Gesamt-Energiekonzept einbinden, um optimal vom erzeugten Solarstrom zu profitieren.


Wir arbeiten nur mit eigenen Mitarbeitern. Planung, Montage und Inbetriebnahme erfolgen durch unsere qualifizierten Ingenieure, Techniker, Elektriker und Dachdecker. Wir führen bei Bestandsgebäuden auch Flachdachsanierungen durch, bevor Solarmodule installiert werden.


Als Energiedienstleister mit mehr als 15 Jahren Erfahrung bieten wir die ganze Palette der Dienstleistungen rund um Energie an: Energiebeschaffung, Energieaudit, Energiemanagement und Energiecontrolling. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Energieeffizienz zu erhöhen und die Rentabilität zu steigern. Wenn Sie zusätzlichen Energiebedarf haben, finden wir eine kosteneffiziente Lösung oder vermarkten überschüssigen Strom optimal.



Wir bieten Lösungen für die maximale Effizienz Ihrer PV-Anlage:
Mit einem Batteriespeicher wird überschüssiger Sonnenstrom für die Zeiten gespeichert, in denen Sonnenenergie nicht zur Verfügung steht. 
Es kann eventuell sinnvoll sein, die PV-Anlage mit einer Wärmepumpe zu kombinieren, um ihre Heizkosten zu senken. 


Haben Sie in Ihrer Fahrzeugflotte E-Fahrzeuge oder wollen Sie Kunden und Mitarbeitenden ermöglichen, ihr E-Auto bequem vor Ort mit PV-Strom zu laden? Wir bieten die geeignete Ladeinfrastruktur an.


Zusammen mit unserem Finanzierungspartner bieten wir Ihnen Finanzierungsoptionen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.


Photovoltaik­anlagen für Industrie und Gewerbe
Referenzen

Hier finden Sie eine Auswahl von Photovoltaik-Anlagen, die von uns geplant und installiert wurden, zusammen mit den wichtigsten Kennzahlen.

41 kWp-Photovoltaikanlage auf einem Wertstoffhof - einfache Erweiterung in Zukunft möglich

Wertstoffhof

Die gewerbliche Photovoltaikanlage montiert auf einem Trapezblechdach mit 41,76 kWp Leistung, 435W Solarmodulen und Huawei Wechselrichter erreicht 62 Prozent Autarkie und amortisiert sich in zehn Jahren. Eine Erweiterung der Solaranlage zu einem späteren Zeitpunkt ist ohne großen Mehraufwand möglich. 

PV-Großanlage in Soltau bei der Abfallwirtschaft Heidekreis, 47,41 kWp mit Huawei-Wechselrichter

Bürogebäude

Die 47,41 kWp-Photovoltaikanlage auf einem Satteldach mit Huawei-Wechselrichter und 435W Solarmodulen erwirtschaftet 12,83 Prozent Rendite bei 78,7 Prozent Autarkie und einem Amortisationszeitraum von acht Jahren. Der größte Teil des Stromverbrauchs der Verwaltungsgebäudes inkl. Betrieb einer Wärmepumpe und eines großen Serverraums wird von der Solaranlage gedeckt. An der intelligenten Wallbox können die Angestellten ihr Elektroauto laden.

Referenz: 121,37 kWp Photovoltaikanlage auf einer Wäscherei in Schneverdingen

Wäscherei

Mit einer 121,37 kWp-Photovoltaik-Großanlage montiert auf Trapezblech erreicht die Wäscherei 10,53 Prozent Rendite und einen Autarkiegrad von 45,8 Prozent. Ausgestattet mit 435W Solarmodulen und einem Huawei Wechselrichter deckt die Anlage einen bedeutenden Anteil des täglichen Stromverbrauchs mit eigenem Strom und amortisiert sich innerhalb von neun Jahren

60 kWp-Photovoltaikanlage mit 15 kWh-Batteriespeicher einer WEG in Hamburg

Wohnungs­eigentums­genossenschaft

In der 60 KWp-PV-Anlage einer WEG in Hamburg, installiert auf einem Flachdach, sind 435W Solarmodule, ein Huawei-Wechselrichter, ein Plexlog PL100 Energiemanager sowie ein 15kWh Batteriespeicher Typ Huawei LUNA 2000 verbaut. Damit wird ein Autarkiegrad von 45 Prozent, 14,68 Prozent Rendite und eine Amortisation innerhalb von sieben Jahren erreicht. Die Hausbewohner profitieren zudem von günstigen Energiekosten und werden unabhängig von der Entwicklung der Strompreise. 

Photovoltaik-Freifächenanlage mit 30 kWp-Nennleistung, 435 W Solarmodulen und Fox-Wechselrichter und -Speicher erreicht 40,30 % Autarkie und 10,01 % Rendite.

Freiflächenanlage

Freiflächen lassen sich sinnvoll für die Stromproduktion nutzen. Die 30 kWp-Photovoltaik-Freiflächenanlage ist ausgerüstet mit 435W Solarmodulen, Fox-Wechselrichter und Fox-Speicher. 10,01 % Rendite bei 40,30 % Autarkie können sich sehen lassen. 

Solar Beratung und Fördermöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage in Hamburg

Buchen Sie gleich einen Termin für ein Beratungsgespräch und stellen Sie uns Ihre Fragen: 

Häufig gestellte Fragen zu
Photovoltaik­anlagen für Gewerbebetriebe
und Solarpflicht in Hamburg

Was ist die Photovoltaik-Pflicht in Hamburg?

Warum wurde die Photovoltaik-Pflicht in Hamburg eingeführt?

Die Folgen des Klimawandels sind auch in Hamburg deutlich spürbar. Klimaschutz zur Begrenzung der Erderwärmung ist eine der wichtigsten Aufgaben. Im Hamburger Klimaplan wurde vom Senat festgelegt, dass die CO₂-Emissionen der Hansestadt bis 2030 um 70 % gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden sollen und Hamburg bis 2045 CO₂-neutral sein will. Ein Baustein für diese Ziele ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in der Stadt Hamburg, z. B. durch Solaranlagen.

Welche gesetzlichen Grundlagen hat der Hamburger Senat für die Solarpflicht beschlossen?

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:

Wer ist von der Photovoltaik-Pflicht betroffen?

Die Solarpflicht für Dächer betrifft sowohl Neubauten ab 1. Januar 2024 als auch Bestandsgebäude, bei denen das Dach durch wesentliche Umbauten erneuert wird. Eine Bruttodachfläche von mindestens 50 Quadratmeter muss vorhanden sein. Kleinere Gebäude sind ausgenommen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage gilt für private Eigentümer und Unternehmen.

Gilt die Solarpflicht für alle Neubauten in Hamburg?

Welche Ausnahmen gibt es für bestehende Gebäude?

Die Ausnahmen, die für Neubauten gelten, gelten auch für Bestandsgebäude. Das sind Gebäude, die bereits vor dem Stichtag 1. Januar 2024 genutzt wurden. Hier tritt die PV-Pflicht nur ein, wenn wesentliche Umbauten des Daches vorgenommen werden. 

Was sind wesentliche Umbauten des Daches bei Dach­sanierungen?

Unter wesentlichen Umbauten des Daches versteht man alle Änderungen an der Dachfläche, und zwar an mehr als 50 % der Gesamtfläche wasserführenden Schicht der Dachfläche (Dachhaut):

Warum unterscheidet man zwischen Brutto­dach­fläche und Netto­dach­fläche?

Die Bruttodachfläche umfasst die gesamte Dachfläche eines Gebäudes, einschließlich Dachüberstand. Die Dachrinne wird nicht berücksichtigt. Wenn die Dachfläche aus mehreren Teilen besteht, werden die Größen der Teilflächen addiert. Wenn die Bruttodachfläche weniger als 50 m² beträgt, fällt das Bauvorhaben aus der PV-Pflicht.

Wie viel Prozent der Dachfläche müssen zur Erfüllung der Pflicht belegt werden?

30 Prozent der Dachfläche sind mit Photovoltaik zu belegen. Basis ist die Bruttodachfläche bei Neubau. Bei Bestandgebäuden gilt eine Mindestbelegungspflicht von 30 Prozent der Nettodachfläche. 

Muss die PV-Pflicht zwingend auf dem Dach erfüllt werden? 

Aus welchen Gründen kann die Photovoltaik Pflicht entfallen?

Die Photovoltaik-Pflicht kann entfallen, wenn

Wer muss die Kosten für die PV-Anlage tragen?

Muss die PV-Anlage genehmigt werden?

Viele PV-Anlagen können genehmigungsfrei errichtet werden. Einer Genehmigungspflicht unterliegen u. a. Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Auch bei Gebäuden, die innerhalb von Gebieten mit städtischer Erhaltungsverordnung liegen, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Verbindliche Informationen geben Ihnen das Denkmalschutzamt oder das zuständige Bezirksamt.

Wann muss die Inbe­trieb­nahme der PV-Anlage erfolgen?

Wie wird die Einhaltung der Photovoltaik-Pflicht kontrolliert?

Eigentümer einer Immobilie müssen Nachweise für die Erfüllung bzw. die Befreiung von der Solarpflicht zehn Jahre lang aufbewahren. Auf Verlangen müssen diese der zuständigen Behörde vorgelegt werden. 

Welche finanziellen Förderungen gibt es für PV-Anlagen in Hamburg?

Ihre Frage wurde nicht beanwortet? Rufen Sie uns an: 05193 8690037!