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Betreiber von Parkplätzen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden stehen vor wichtigen Veränderungen. Das Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz (GEIG) definiert seit 2021 die Anforderungen für die Ladeinfrastruktur. Parallel dazu müssen Betreiber auch die Vorgaben der EU Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz (EPBD) beachten, die bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Zusätzlich greifen in einer Reihe von Bundesländern Solarpflichten für KFZ-Stellplätze, die diese Vorgaben ergänzen. Alle diese Regelungen zielen darauf ab, Elektromobilität als nachhaltige Mobilität zu fördern und die Klimaziele der EU zu erreichen.
Hier finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Anforderungen, Übergangsfristen und Fördermöglichkeiten sowie eine Orientierung, wie Sie Ihr Projekt rechtzeitig und effizient umsetzen können. Bitte beachten Sie, dass auf jeden Fall eine individuelle Beurteilung Ihrer Immobilie und Ihrer Planung erforderlich ist. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) – was gilt ab 2025 für Lade- und Leitungsinfrastruktur?
Das GEIG verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die Leitungsinfrastruktur beziehungsweise Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu fördern. Ziel ist es, die Grundlage für eine flächendeckende Elektromobilität zu schaffen. Dies schafft auch die Voraussetzung für zukünftige Lösungen wie V2G (Vehicle- to-Grid).
Leitungsinfrastruktur wird vom Gesetzt als „Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen“ definiert.
Gesetzliche Anforderungen des GEIG im Überblick
Gebäudetyp | Bedingung | Anforderungen |
---|---|---|
Wohngebäude | Neubau (mehr als 5 Stellplätze) | Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze |
Wohngebäude | Größere Renovierung (mehr als 10 Stellplätze) | Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze |
Nichtwohngebäude | Neubau (mehr als 6 Stellplätze) | Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz, mindestens ein Ladepunkt |
Nichtwohngebäude | Größere Renovierung (mehr als 10 Stellplätze) | Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz, mindestens ein Ladepunkt |
Bestehendes Nichtwohngebäude | Bestandsgebäude (mehr als 20 Stellplätze) | Mindestens ein Ladepunkt bis 1. Januar 2025 |
Wichtige Fristen:
- Neubauten und größere Renovierungen: Die Vorgaben gelten bereits seit 2021.
- Bestandsgebäude: Für bestehende Nichtwohngebäude musste bis zum 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet werden.
Was folgt aus diesen Anforderungen?
Gebäudeeigentümer und Bauherren müssen frühzeitig handeln, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Die Umsetzung der Ladeinfrastruktur erfordert eine sorgfältige Planung und die Koordination mit Fachunternehmen. Wer rechtzeitig handelt, profitiert von Fördermitteln und vermeidet Bußgelder.
Photovoltaikpflicht in acht Bundesländern
Zusätzlich zum GEIG gelten in einigen Bundesländern landesspezifische Solarpflichten, die Gebäudeeigentümer und Bauherren von KFZ-Stellplätzen betreffen (Stand Februar 2025):
- Baden-Württemberg: seit 2022 für Neubauten von Parkplätzen ab 35 Stellplätze
- Hamburg: seit 2024 für Neubau von mehr als 35 Stellplätzen für KFZ bis 3,5 t
- Hessen: seit 2023 für Neubau von mehr als 50 Stellplätzen für nicht landeseigene Parkplätze
- Niedersachsen: ab 2025 für Neubau, Erweiterung und Sanierung von offenen Parkplätze und Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen
- Nordrhein-Westfalen: seit 2024 ab 35 Stellplätze für neue Nichtwohngebäude
- Rheinland-Pfalz: seit 2023 für gewerblich genutzte neue offene Parkplätze und neue Parkplätze der öffentlichen Hand ab 50 Stellplätze
- Saarland: geplant für öffentliche und gewerblich genutzte neue Stellplätze ab 35 Stellplätze
- Schleswig-Holstein: ab 2025 für Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätze.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Neue Anforderungen bis 2026
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD erweitert die Vorgaben für Ladeinfrastruktur und ergänzt die nationalen Regelungen. Der deutsche Gesetzgeber muss diese Anforderungen bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umsetzen.
Vorgaben der EPBD Richtlinie für Vorverkabelung, Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Überblick
Gebäudetyp | Bedingung | Vorverkabelung* | Leitungsinfrastruktur** | Ladeinfrastruktur |
---|---|---|---|---|
Wohngebäude | Neubau und größere Renovierungen (mehr als 3 Stellplätze) | mindestens 50 % der Stellplätze | restlicher Anteil | mindestens ein Ladepunkt bei Neuerrichtung |
Nichtwohngebäude | Neubau und größere Renovierungen (mehr als 5 Stellplätze) | mind. 50 % der Stellplätze | restlicher Anteil | mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze |
Bürogebäude | Neubau und größere Renovierungen (mehr als 5 Stellplätze) | mind. 50 % der Stellplätze | restlicher Anteil | Mindestens ein Ladepunkt pro zwei Stellplätze |
Bestehendes Nichtwohngebäude | Bestandsgebäude (mehr als 20 Stellplätze) | mind. 50 % (bis 01.01.2027) ODER | mindestens ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze (bis 2027) | |
Bestehende Öffentliche Gebäude | Bestandsgebäude (mehr als 20 Stellplätze) | mind. 50 % (bis 01.01.2033 |
* Vorverkabelung umfasst lt. Artikel 2, Nr. 34 alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabelwege und – soweit erforderlich – Stromzähler.
** Unter Leitungsinfrastruktur sind lt. Art. 14, Absatz 1 b Schutzrohre für Elektrokabel zu verstehen.
Übergangsfristen und Zeitdruck
Betreiber von Gebäuden stehen unter zunehmendem Zeitdruck, die Anforderungen der EPBD und des GEIG umzusetzen. Wer frühzeitig plant, kann von Fördermitteln profitieren und Mehraufwand durch kurzfristige Nachrüstungen vermeiden.
Praxisbeispiele GEIG, EPBD und Solarpflicht
Beispiel 1: Wohngebäude mit 20 Autostellplätzen (GEIG/EPBD)
Ein Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen wird neu gebaut.
Nach den Vorgaben des GEIG ist für alle Stellplätze die Leitungsinfrastruktur vorzusehen.
Sobald die EU Gebäuderichtlinie (EPBD) vom deutschen Gesetztgeber umgesetzt wird, müssen bei der Errichtung von Wohngebäuden mindestens 1 Stellplatz mit einem Ladepunkt gebaut werden, sowie die Vorverkabelung für mindestens 50 Prozent der Stellplätze. Der restliche Anteil muss mit Leitungsinfrastruktur ausgerüstet werden.
Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher installiert, um an den Ladepunkten günstigen Eigenstrom bereitzustellen, obwohl eine Solarpflicht in diesem Fall nicht gilt.
Ergebnis: Betriebskosten der Ladeinfrastruktur sinken langfristig, und das Gebäude wird für Mieter attraktiver.
Beispiel 2: Bürogebäude mit 70 Stellplätzen (EPBD)
Ein Bürogebäude mit 70 Stellplätzen wird renoviert.
Nach dem GEIG Gesetz muss für jeden fünften Stellplatz Leitungsinfrastruktur vorgesehen werden sowie mindestens ein Ladepunkt.
Nach der EPBD Richtlinie sind die Anforderungen deutlich strenger: Danach müssen 35 Stellplätze vor Vorverkabelung sowie 35 Stellplätze mit Ladepunkten (mindestens ein Ladepunkt pro zwei Stellplätze) ausgestattet werden.
Mithilfe von dynamischem Lastmanagement wird eine Netzüberlastung vermieden. Sinnvoll ist auch hier die Installation einer PV-Anlage mit Speicherlösung. Falls das Bürogebäude in einem Bundesland liegt, in dem die Solarpflicht für Parkplätze greift, können weitere Anforderungen bezüglich der Installation einer Solaranlage hinzukommen.
Ergebnis: Mitarbeitende und Kunden profitieren von bequemer Ladeinfrastruktur, und die Investitionskosten werden durch Fördermittel gesenkt.
Elektromobilität: Synergien zwischen GEIG, EPBD und Solarpflicht
Die Anforderungen des GEIG, der EPBD und der landesspezifischen Solarpflichten greifen ineinander und bieten Betreibern von Gebäuden und Parkplätzen sowie Parkhäusern die Möglichkeit, umfassende und zukunftssichere Energiekonzepte umzusetzen.
Die Solarpflichten in Niedersachsen und Hamburg sowie in weiteren Bundesländern erfordern die Installation von Photovoltaikanlagen auf größeren Parkplätzen. Der erzeugte Solarstrom kann idealerweise direkt für die Ladepunkte genutzt werden, wodurch Betriebskosten gesenkt und der Eigenverbrauch optimiert werden kann.
Beispiel: Ein neu erbauter Parkplatz mit 30 Stellplätzen in Niedersachsen nutzt die Solarpflicht zur Installation von PV-Anlagen und deckt 70 % des Strombedarfs der Ladepunkte durch Eigenstrom.
Technologien wie dynamisches Lastmanagement und Vehicle-to-Grid-Systeme (V2G) ermöglichen eine intelligente Nutzung und Verteilung des Stroms. In Kombination mit Batteriespeichern lassen sich Spitzenlasten vermeiden und der überschüssige Solarstrom effizient speichern, bis er benötigt wird.
Da sowohl Ladeinfrastruktur als auch PV-Anlagen förderfähig sind, können Betreiber Synergien nutzen, um Zuschüsse zu beantragen und die Gesamtkosten zu reduzieren.
Wer bereits heute die Anforderungen von GEIG, EPBD und den Solarpflichten kombiniert, erfüllt nicht nur die aktuellen Vorgaben, sondern ist auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet. Dies gilt insbesondere für wachsende Anforderungen an öffentliche Gebäude und Bestandsgebäude ab 2027.
Tipp: Die Integration der gesetzlichen Anforderungen in ein ganzheitliches Energiekonzept spart langfristig Kosten und steigert die Attraktivität und den Wert Ihrer Immobilie.
Förderprogramme und Unterstützung für den Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur
Die Umsetzung der Anforderungen aus dem GEIG und der EPBD kann durch verschiedene Förderprogramme finanziell unterstützt werden. Hier sind einige Beispiele:
Hinweis: Die Verfügbarkeit von Förderprogrammen kann sich ändern, daher sollten Betreiber frühzeitig prüfen, welche aktuellen Möglichkeiten bestehen. Eine Übersicht über bundesweite und regionale Fördermittel finden Sie auf den offiziellen Seiten der Fördermittelbanken und Landesprogramme. Wir beraten Sie gerne, welche Fördertöpfe für Ihr Projekt in Frage kommen.
Nützliche Links
Um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ist es wichtig, die relevanten Regelwerke im Detail zu kennen:
- GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz): Das deutsche Gesetz regelt die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität* (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) ansehen
- EPBD (EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz): Diese Richtlinie definiert die EU-weiten Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Ladeinfrastruktur. Mehr Informationen zur EPBD.
- Regionale Solarpflichten:
- Niedersachsen: Photovoltaikpflicht für Autostellplätze und Gebäude ab 2025. Zur Übersicht Niedersachsen.
- Hamburg: Pflicht zur Installation von Solaranlagen seit 2023. Mehr Informationen zur Solarpflicht Hamburg für Unternehmen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Die Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen bringt Herausforderungen mit sich. Hier finden Sie eine Liste häufiger Fehler und Tipps, wie Sie diese vermeiden können:
- Unzureichende Planung der Leitungsinfrastruktur:
Viele Betreiber unterschätzen den zukünftigen Bedarf an Ladepunkten. Es ist ratsam, die Infrastruktur großzügig zu dimensionieren, um kostenintensive Nachrüstungen zu vermeiden. - Fehlendes Lastmanagement:
Ohne dynamische Steuerung der Ladeinfrastruktur kann es zu Netzüberlastungen kommen. Ein Lastmanagementsystem hilft, die verfügbare Stromkapazität effizient zu nutzen. - Nicht ausgeschöpfte Fördermittel:
Viele Unternehmen verpassen die Gelegenheit, Förderprogramme zu beantragen. Eine frühzeitige Beratung und Beantragung kann erhebliche Kosten einsparen. - Nichtbeachtung der Solarpflicht:
In einer ganzen Reihe von Bundesländern wird mittlerweile die Integration von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Betreiber sollten dies frühzeitig in ihre Planung einbeziehen. - Eichrechtskonforme Abrechnung vergessen:
Öffentliche und halböffentliche Ladepunkte, die für die Abrechnung genutzt werden, müssen den deutschen Eichrechtsvorgaben entsprechen. Planen Sie dies von Anfang an ein.
Checkliste: Was muss bei der Umsetzung von GEIG und EPBD beachtet werden?
Eine gründliche Planung ist der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der Anforderungen aus GEIG, EPBD und Solarpflichten. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte im Blick zu behalten:
Rechtliche Grundlagen prüfen
✅ Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) berücksichtigen:
- Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude beachten
- Quoten für Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) und Ladepunkte umsetzen
- Fristen zur Umsetzung einhalten
✅ Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) beachten:
- Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtwohngebäude prüfen
- EU-weite Mindestvorgaben für Ladestationen und Verkabelung verstehen
✅ Weitere relevante Vorschriften und Normen:
- Ladesäulenverordnung (LSV) für öffentlich zugängliche Ladepunkte
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers
- Brandschutzanforderungen gemäß Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) und VDE-Vorschriften
Standortanalyse und Bedarfsplanung
✅ Bestandaufnahme des Parkplatzes:
- Anzahl der Stellplätze ermitteln
- Öffentlicher oder privater Parkplatz?
- Nutzungshäufigkeit und Nutzergruppen analysieren (Mieter, Mitarbeiter, Kunden, Besucher)
✅ Ermittlung des Bedarfs an Ladepunkten:
- Verpflichtende Anzahl gemäß GEIG und EPBD berechnen
- Zukunftssicherheit durch Skalierbarkeit berücksichtigen
- Bedarf an AC- und DC-Ladepunkten analysieren
✅ Netzanschlusskapazität prüfen:
- Bestehende Netzanschlussleistung bewerten
- Netzbetreiber frühzeitig einbinden
- Möglichkeiten zur Erhöhung der Anschlussleistung oder Lastmanagement prüfen
✅ Langfristige Skalierbarkeit einplanen:
- Dimensionieren Sie die Infrastruktur so, dass sie bei steigendem Bedarf problemlos erweitert werden kann.
- Wählen Sie modulare Systeme, die zukünftige Anforderungen wie Vehicle-to-Grid (V2G) unterstützen.
- Wie viele Ladepunkte werden benötigt, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen?
- Gibt es zusätzliche Anforderungen durch Solarpflichten oder spezielle Nutzungsszenarien?
Technische Umsetzung der Ladeinfrastruktur
✅ Planung der Leitungsinfrastruktur:
- Installation von Leerrohren für zukünftige Ladepunkte
- Auswahl geeigneter Kabeltypen und Schutzvorrichtungen
- Einhaltung der VDE- und DIN-Normen für Elektroinstallationen
✅ Ladepunkte spezifizieren:
- Auswahl zwischen AC- (bis 22 kW) und DC-Ladestationen (ab 50 kW)
- Einhaltung der Ladesäulenverordnung bei öffentlichen Ladepunkten
- Auswahl von eichrechtskonformen Ladestationen für Abrechnungszwecke
✅ Lastmanagement und intelligente Steuerung:
- Einsatz von dynamischem Lastmanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
- Einbindung in ein Energiemanagementsystem (EMS)
- Möglichkeiten zur Einbindung erneuerbarer Energien prüfen (PV-Anlagen, Speicher)
✅ Zugangssysteme und Abrechnungslösungen:
- RFID, App-basierte oder Plug&Charge-Systeme evaluieren
- Abrechnung über gängige Anbieter oder eigene Lösung?
- Schnittstellen zu Backend-Systemen für Monitoring und Abrechnung sicherstellen
✅ Betrieb durch Dritte prüfen:
- Optionen für den Betrieb durch externe Dienstleister prüfen
- Verträge zur Wartung, Abrechnung und Kundenservice klären
- Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte der Betreiberverträge bewerten
✅ Integration erneuerbarer Energien prüfen:
- Möglichkeit zur Kombination mit Photovoltaikanlagen evaluieren
- Nutzung von Batteriespeichern zur Netzstabilisierung berücksichtigen
- Förderung und wirtschaftliche Machbarkeit der Eigenstromnutzung prüfen
- Berücksichtigung der Solarpflicht in bestimmten Bundesländern für Parkplätze ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen
Genehmigungen und Fördermöglichkeiten
✅ Baurechtliche Genehmigungen einholen:
- Anzeige- oder Genehmigungspflicht der Ladeinfrastruktur klären
- Brandschutzkonzept bei geschlossenen Parkhäusern anpassen
- Abstimmung mit der lokalen Bauaufsicht
✅ Fördermittel und Finanzierungsoptionen prüfen:
- Bundes- und Landesförderungen für Ladeinfrastruktur
- KfW-Zuschüsse oder -Kredite für Unternehmen und Privatpersonen
- Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Ladeinfrastruktur
✅ Netzanschluss beantragen:
- Anmeldepflichtige oder genehmigungspflichtige Ladepunkte mit dem Netzbetreiber abstimmen
- Technische Anforderungen für den Netzanschluss klären
✅ Fachunternehmen beauftragen:
- Beauftragen Sie spezialisierte Unternehmen für die Planung und Installation der Infrastruktur.
- Optimal ist es, wenn alle Dienstleistungen von einem Anbieter erbracht oder koordiniert werden.
Betrieb, Wartung und Sicherheit
✅ Regelmäßige Wartung und Inspektion:
- Wartungsintervalle gemäß Herstellerangaben einhalten
- Fehlerprotokolle und Monitoring-Systeme nutzen
- Schutzmaßnahmen gegen Vandalismus und Umwelteinflüsse berücksichtigen
✅ Notfall- und Sicherheitskonzept erstellen:
- Notabschaltung und Brandschutzmaßnahmen integrieren
- Kennzeichnung und Beschilderung der Ladeplätze gemäß Vorschriften
- Schulung des Personals für den Betrieb und die Wartung
✅ Nutzerkommunikation und Support:
- Kontaktmöglichkeiten für technische Probleme bereitstellen
- Nutzer über Bedienung und Abrechnungsmodalitäten informieren
- Feedbackmechanismen zur Verbesserung der Nutzungserfahrung implementieren
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- Planung und Umsetzung: Von Projektierung, Planung und Bau von Ladeinfrastruktur bis zur Integration von Photovoltaik.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema GEIG und EPBD
FAQ zum GEIG (Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität* (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG))
Allgemeine Fragen
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde am 25. März 2021 in Deutschland eingeführt. Es setzt die EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht um und verpflichtet Bauherren sowie Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder zu schaffen, sofern die Zahl der Stellplätze eine definierte Anzahl übersteigt. Ziel des Gesetzes ist es, die Elektromobilität durch den Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu fördern und so die Klimaziele der EU und Deutschlands zu unterstützen.
Das GEIG E-Mobilität gilt für:
- Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen bei Neubauten oder mehr als zehn Stellplätzen bei größeren Renovierungen.
- Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen bei Neubauten oder mehr als zehn Stellplätzen bei größeren Renovierungen.
- Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, für die bis spätestens 1. Januar 2025 mindestens ein Ladepunkt installiert sein muss.
Das GEIG Elektromobilität gilt nicht für:
- Nichtwohngebäude, deren Gebäudeeigentümer kleine und mittlere Unternehmen sind, die diese überwiegend selbst nutzen
- Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Eine größere Renovierung eines Gebäudes liegt vor, wenn:
- Mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle (z. B. Fassade oder Dach) erneuert werden und
- die Arbeiten den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes oder des Parkplatzes betreffen.
Das GEIG definiert Leitungsinfrastruktur als „Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen“.
Für Wohngebäude, die unter das GEIG fallen, gilt:
- Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen:
Es muss für alle Stellplätze die Leitungsinfrastruktur (z. B. Leerrohre oder Kabelkanäle) für die spätere Installation von Ladepunkten vorbereitet werden. - Größere Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen:
Auch hier muss für alle Stellplätze die Leitungsinfrastruktur bereitgestellt werden.
Für Nichtwohngebäude, die unter das GEIG fallen, gilt:
- Neubauten mit mehr als sechs Stellplätzen:
Es muss für jeden dritten Stellplatz die Leitungsinfrastruktur installiert werden. Zusätzlich ist mindestens ein Ladepunkt verpflichtend. - Größere Renovierungen mit mehr als zehn Stellplätzen:
Für jeden fünften Stellplatz ist die Leitungsinfrastruktur bereitzustellen, und es muss mindestens ein Ladepunkt installiert werden. - Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt:
Bis spätestens 1. Januar 2025 muss mindestens ein Ladepunkt installiert sein. Weitere Vorgaben für Leitungsinfrastruktur gelten nicht, da das Gesetz nur eine Mindestanforderung für Bestandsgebäude vorsieht.
- Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt:
Bis spätestens 1. Januar 2025 muss mindestens ein Ladepunkt installiert sein. - Weitere Vorgaben für Leitungsinfrastruktur gelten nicht, da das Gesetz nur eine Mindestanforderung für Bestandsgebäude vorsieht.
Nein, das GEIG gilt nicht für Gebäude mit weniger als fünf Stellplätzen. Solche Gebäude sind von den Vorgaben ausgenommen. Dennoch kann es aus Wettbewerbsgründen oder für den Eigenbedarf sinnvoll sein, Ladesäulen für Elektroautos zu bauen.
Wer die Vorgaben des GEIG nicht umsetzt, riskiert:
- Bußgelder: Der Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann.
- Nachrüstpflichten: Betroffene Eigentümer müssen die fehlende Infrastruktur nachrüsten, was häufig teurer ist als die direkte Umsetzung während eines Neubaus oder einer Renovierung.
Ja, es gibt Ausnahmen:
- Unverhältnismäßige Kosten: Wenn die Kosten der Umsetzung in keinem Verhältnis zu den Gesamtbaukosten stehen, d. h. wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
- KMU: Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittlerenen Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.
- Neubauten und größere Renovierungen: Die Vorgaben sind am 25. März 2021 in Kraft getreten.
- Bestandsgebäude (Nichtwohngebäude): Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen endete die Frist zur Installation eines Ladepunkts am 1. Januar 2025.
Nein, der deutsche Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass Ladepunkte öffentlich zugänglich sein müssen. Betreiber können selbst entscheiden, ob die Ladeinfrastruktur z. B. nur für Mieter, Mitarbeitende, Kunden oder aber die Allgemeinheit zugänglich sein soll.
Ja, verschiedene Förderprogramme unterstützen die Umsetzung der GEIG-Anforderungen:
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für energetische Maßnahmen, einschließlich Ladeinfrastruktur.
- Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer wie Niedersachsen, Hamburg oder Bayern bieten eigene Förderungen an.
Die Förderlandschaft ändert sich häufig, daher ist eine gezielte Recherche erforderlich, wenn ein Projekt in die Umsetzung gehen soll. Wir unterstützen Sie gerne, rufen Sie uns an: 05193 8690037!
Ja, Sie können die Vorgaben des GEIG 2021 mit anderen Vorschriften, wie der EPBD (EU-Gebäuderichtlinie) oder den Solarpflichten in Bundesländern, kombinieren. Dies spart Kosten und gewährleistet eine zukunftssichere Planung. Wenn Ihr Parkplatz unter die Regelungen der Solarpflicht fällt, kann Ladeinfrastruktur mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden, um den selbst erzeugten Solarstrom direkt für die Ladepunkte zu nutzen.
Die INOL GmbH unterstützt Sie bei:
- Beratung und Analyse: Prüfung, ob Ihr Gebäude den GEIG-Vorgaben entspricht.
- Planung: Entwicklung eines individuellen Konzepts für Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte.
- Fördermittelmanagement: Hilfe bei der Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen.
- Technische Umsetzung: Installation von Ladelösungen und Infrastruktur.
- Wartung und Betrieb: Langfristige Betreuung Ihrer Ladeinfrastruktur.
FAQ zur EPBD (EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz)
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist eine EU-Richtlinie, die erstmals 2002 verabschiedet wurde. Die Novellierung der EU Gebäuderichtlinie EPBD erfolgte 2024. Sie hat das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern, CO₂-Emissionen zu senken und die Elektromobilität zu fördern.
Ihre Schwerpunkte sind:
- Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
- Reduzierung des Energieverbrauchs durch neue Standards für Gebäude.
- Förderung der Elektromobilität durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
- Unterstützung der Nutzung erneuerbarer Energien.
Die EPBD Novelle ist Teil des EU-Green-Deals, mit dem bis 2050 Klimaneutralität in Europa erreicht werden soll.
Die EPBD regelt Folgendes:
- Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Autostellplätzen müssen:
- 50 % der Stellplätze mit Vorverkabelung (alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Installation von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabeltrassen und gegebenenfalls Stromzähler) ausgestattet werden.
- Der restliche Anteil der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur versehen werden (Schutzrohre für Leerkabel).
- Zusätzlich ist bei Neubauten mindestens ein Ladepunkt verpflichtend.
Die EPBD regelt Folgendes:
- Bei Neubauten und Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen gelten folgende Anforderungen nach der neuen EU-Gebäuderichtlinie:
- 50 % der Stellplätze müssen mit Vorverkabelung (alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Installation von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabeltrassen und gegebenenfalls Stromzähler) ausgestattet werden-
- Der restliche Anteil muss mit Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) ausgestattet sein.
- Ein Ladepunkt je fünf Stellplätze ist verpflichtend.
- Wenn es sich um ein Bürogebäude handelt, ist davon abweichend pro zwei Stellplätze mindestens ein Ladepunkt erforderlich.
Ja, für Bürogebäude gelten strengere Anforderungen:
- Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Bürogebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen ist pro zwei Stellplätze mindestens ein Ladepunkt erforderlich.
- Diese Regelung zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende und Geschäftskunden in Bürogebäuden zu stärken.
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gelten folgende Vorgaben:
- Bis zum 1. Januar 2027 müssen mindestens 50 % der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) ausgestattet sein.
- Alternativ kann pro zehn Stellplätze mindestens ein Ladepunkt installiert werden.
- Dies betrifft insbesondere Einkaufszentren, Gewerbeimmobilien und Parkhäuser, mit dem Ziel, die Elektromobilität auch im Bestand zu fördern.
- Für öffentliche Bestandsgebäude gilt abweichend, dass bis zum 1. Januar 2033 mindestens 50 % der Stellplätze mit Vorverkabelung (alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabelwege, und – soweit erforderlich – Stromzähler) ausgestattet werden müssen.
Öffentliche Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen unterliegen einer längeren Frist und niedrigeren Anforderungen:
- Bis zum 1. Januar 2033 müssen mindestens 50 % der Stellplätze mit Vorverkabelung (alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Errichtung von Ladepunkten zu ermöglichen, einschließlich Datenübertragung, Kabel, Kabelwege, und – soweit erforderlich – Stromzähler) ausgestattet werden.
- Ziel dieser Regelung ist es, die Elektromobilität im öffentlichen Raum, insbesondere bei Behörden, Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen, zu fördern.
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) empfiehlt folgende Technologien für die Ladeinfrastruktur und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität:
- Intelligentes Laden: Die Ladepunkte sollen ein intelligentes Laden ermöglichen.
- Bidirektionales Laden: Die Ladepunkte sollen gegebenenfalls auch bidirektionales Laden unterstützen, was für V2G (Vehicle-to-Grid – Rückspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Stromnetz) erforderlich ist.
- Nichtproprietäre und diskriminierungsfreie Kommunikationsprotokolle: Die Ladepunkte sollen offene Standards verwenden, die dem Artikel 21 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2023/1804 entsprechen.
- Last- und Lademanagementsysteme: Die Leitungsinfrastruktur soll die Installation von Last- und Lademanagementsystemen unterstützen können.
- Effiziente Auslegung: Die Vorverkabelung für Nichtwohngebäude muss so projektiert werden, dass die vorgeschriebene Anzahl an Ladepunkten gleichzeitig und effizient betrieben werden kann. Die EPBD macht keine spezifischen Vorgaben zur Ladeleistung.
Ja, verschiedene Förderprogramme stehen zur Verfügung, zum Beispiel:
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Unterstützung bei der Sanierung und Nachrüstung von Gebäuden.
- Regionale Förderprogramme: Bundesländer wie Niedersachsen, Hamburg oder Bayern bieten eigene Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen.
- Es wird erwartet, dass zusätzliche Förderprogramme im Rahmen der Umsetzung der EPBD in nationales Recht angeboten werden.
Gerne prüfen wir, welche Fördermittel für Ihr Projekt zur Verfügung stehen. Rufen Sie uns an: 05193 8690037!
Ja, es ist möglich und sinnvoll, die Vorgaben beider Regelwerke in einem ganzheitlichen Konzept zu berücksichtigen:
- Sie können bei Neubauten oder Renovierungen gleichzeitig die zukünftigen Anforderungen für Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte für Wohn- und Nichtwohngebäude umsetzen.
- Fördermittel können für Projekte genutzt werden, die beiden Regelungen entsprechen.
- So stellen Sie sicher, dass Ihr Gebäude sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Standards gerecht wird und keine erneuten Bauarbeiten und aufwendigen Nachrüstungen erforderlich sind.
Wenn Deutschland die EPBD nicht bis Mai 2026 in deutsches Recht umsetzt, kann dies folgenede Auswirkungen haben:
- Die EU kann rechtliche Schritte gegen Deutschland einleiten und Sanktionen verhängen.
- Für Betreiber und Unternehmen könnten kurzfristig strengere Anforderungen eingeführt werden, da Deutschland Verpflichtungen in kürzerer Zeit nachholen müsste.
- Dies könnte zu erhöhtem Zeit- und Kostendruck bei der Umsetzung führen.
Die INOL GmbH unterstützt Sie in allen Phasen der Umsetzung:
- Beratung und Analyse: Wir prüfen, wie sich die Anforderungen der EPBD auf Ihre Immobilie auswirken.
- Planung: Erstellung eines maßgeschneiderten Konzepts für Ladeinfrastruktur, Leitungsinfrastruktur und ggf. Installation einer PV-Anlage mit Speicher.
- Fördermittelmanagement: Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen und Förderungen.
- Technische Umsetzung: Installation von Ladepunkten, Solaranlagen, Energiespeichern und Lastmanagement-Systemen.
- Wartung und Betrieb: Langfristige Betreuung der Infrastruktur, um Effizienz und Zuverlässigkeit sicherzustellen.
Allgemeine Fragen zur Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit GEIG und EPBD
Die Planung der Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur ist entscheidend, um künftige Ladepunkte wirtschaftlich und technisch sinnvoll zu integrieren. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Dimensionierung: Überlegen Sie, für wie viele Stellplätze langfristig Ladepunkte errichtet werden sollen. Planen Sie großzügig, um Nachrüstungen zu vermeiden. Die EPBD sieht vor, dass die gleichzeitige Nutzung von Ladepunkten auf allen Stellplätzen möglich sein muss.
- Technische Voraussetzungen:
Stellen Sie sicher, dass ausreichend Platz für Kabelkanäle, Leerrohre und Verteilerkästen vorhanden ist. Die Netzanschlusskapazität muss auf den künftigen Bedarf abgestimmt werden. - Zukunftssicherheit: Nutzen Sie flexible Systeme, die Erweiterungen unterstützen, z. B. modulare Verteiler. Technologien wie Vehicle-to-Grid (V2G) oder Lastmanagement können bereits jetzt berücksichtigt werden.
- Förderprogramme:
Viele Förderungen setzen voraus, dass die Leitungsinfrastruktur umfassend geplant wird.
Sie haben Fragen zur Planung? Wir helfen Ihnen gerne.
Das sind die wesentlichen Unterschiede und Einsatzbereiche:
- AC-Ladestationen (Wechselstrom):
Diese sind die häufigsten Ladepunkte für Wohn- und Gewerbegebäude. Sie eignen sich für längere Standzeiten (z. B. Parkplätze am Arbeitsplatz oder Zuhause). Die Ladeleistung liegt typischerweise zwischen 3,7 kW und 22 kW.
Vorteil:
Kostengünstiger und einfacher zu installieren.
Einsatzgebiet: Wohngebäude, kleinere Gewerbebetriebe, öffentliche Parkplätze mit langen Standzeiten. - DC-Ladestationen (Gleichstrom):
Diese sind deutlich leistungsstärker und laden Elektrofahrzeuge innerhalb kurzer Zeit (50 kW bis mehrere Hundert kW). Sie eignen sich für Orte mit kurzen Ladezeiten (z. B. Autobahnen oder Einkaufszentren).
Vorteil:
Schnelle Ladezeit.
Einsatzgebiet: Schnellladestationen, Logistikzentren, Autobahnraststätten.
Die Wahl hängt von der Nutzungsart der Stellplätze ab. Für Parkplätze bei Wohn- und Nichtwohngebäuden sind AC Ladestationen in den meisten Fällen ausreichend.
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Lastmanagement bezeichnet die dynamische Steuerung der Ladeleistung, um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden. Es verteilt die verfügbare Stromkapazität intelligent auf mehrere Ladepunkte.
- Warum ist es wichtig?
- Netzanschlüsse sind oft begrenzt. Ohne Lastmanagement könnte der gleichzeitige Betrieb mehrerer Ladepunkte zu Überlastungen des Stromnetzes führen.
- Lastmanagement reduziert den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten und spart dadurch Kosten.
- Vorteil:
Mit Lastmanagement können auch größere Ladeinfrastrukturen effizient betrieben werden, ohne dass ein teurer Netzanschluss erforderlich ist. - Arten von Lastmanagement:
- Statisch: Die verfügbare Leistung wird gleichmäßig auf alle Ladepunkte verteilt.
- Dynamisch: Die Leistung wird abhängig von der Nutzung und der Verfügbarkeit des Netzanschlusses angepasst.
- Lastmanagement mit Netzintegration: Die verfügbare Ladeleistung wird zusätzlich mit Netzbetreibern oder erneuerbaren Energien synchronisiert.
Vorteil: Mit Lastmanagement können auch größere Ladeinfrastrukturen effizient betrieben werden, ohne dass ein teurer Netzanschluss erforderlich ist.
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Die Kombination von Ladepunkten mit Photovoltaik-Anlagen ermöglicht eine nachhaltige und kosteneffiziente Stromversorgung für Elektrofahrzeuge. Ob privat, halböffentlich oder öffentlich – mit intelligenter Steuerung und Speichertechnologien lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und die Netzabhängigkeit reduzieren.
Laden mit PV-Anlagen im privaten Bereich
Für Eigenheimbesitzer bietet eine Wallbox in Verbindung mit einer PV-Anlage und optionalem Speicher eine effiziente Möglichkeit, das E-Fahrzeug mit selbst erzeugtem Solarstrom zu laden. Durch intelligentes PV-Überschussladen wird das Fahrzeug bevorzugt geladen, wenn genügend Solarenergie zur Verfügung steht. Eine smarte Steuerung passt die Ladeleistung dynamisch an den aktuellen PV-Ertrag an, um den Eigenverbrauch zu maximieren.
Laden mit PV-Anlagen im halböffentlichen Bereich
Unternehmen, Hotels und Gewerbebetriebe können mit mehreren Ladepunkten und einem Lastmanagementsystem ihre Firmenflotte oder Kundenfahrzeuge nachhaltig laden. Eichrechtskonforme Abrechnungssysteme ermöglichen eine transparente Nutzung. Zusätzlich sorgt die Integration von Batteriespeichern für eine optimale Lastverteilung und optimiert den Eigenverbrauch.
Laden mit PV-Anlagen im öffentlichen Bereich
Öffentliche Ladeinfrastrukturen, wie Stadtwerke, Park & Ride-Stationen oder kommunale Parkflächen, profitieren von PV-gestützten Ladepunkten. Netzdienliche Ladekonzepte mit Speichertechnologie helfen, Lastspitzen zu vermeiden, während smarte Abrechnungssysteme eine einfache Nutzung ermöglichen.
Ladeinfrastruktur für große Parkplätze und Autobahnraststätten
- Einkaufszentren können mit PV-überdachten Parkplätzen nachhaltige Ladezonen schaffen, die Solarstrom direkt für das Laden von Kundenfahrzeugen nutzen.
- Autobahnraststätten profitieren von Schnellladeinfrastruktur mit Solarstrom und Batteriespeichern, um hohe Ladeleistungen bereitzustellen und das Netz zu entlasten.
- Lastmanagementsysteme verteilen die verfügbare Solarenergie optimal auf alle Ladepunkte.
Resümee
Die Kombination aus Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur bietet nachhaltige, kosteneffiziente und zukunftssichere Ladelösungen für private, gewerbliche und öffentliche Anwendungen. Die INOL GmbH unterstützt Sie bei der Umsetzung maßgeschneiderter Konzepte für eine optimierte E-Mobilität.
Sie haben Fragen oder benötigen eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!
Die Kostenaufteilung hängt von der Art des Gebäudes und der Nutzung der Ladepunkte ab:
- Wohngebäude:
- Vermieter sind für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich (GEIG). Die Kosten können unter Umständen über die Miete umgelegt werden.
- Mieter können Ansprüche auf Ladepunkte geltend machen (z. B. nach § 554 BGB).
- Nichtwohngebäude:
- Eigentümer oder Betreiber tragen die Kosten. Diese können durch Gebühren für die Nutzung der Ladepunkte (z. B. durch Mitarbeitende oder Kunden) teilweise refinanziert werden.
Förderprogramme können einen Teil der Kosten erheblich reduzieren. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur stellt sicher, dass die abgerechnete Strommenge genau und transparent ist.
- Wichtigste Anforderungen:
- Ladepunkte müssen die geladene Strommenge genau messen und dokumentieren.
- Nutzer müssen die geladene Energie klar einsehen können (z. B. über Apps oder Displays).
- Abrechnungen müssen für Dritte überprüfbar sein.
- Warum ist das wichtig?
Für öffentliche Ladepunkte oder Ladepunkte, bei denen der Strom abgerechnet wird (z. B. bei Mietern), schreibt das deutsche Eichrecht diese Standards vor.
Wir liefern eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur – rufen Sie uns an: 05193 8690037!
Nachhaltige, zukunftssichere Immobilien gewinnen erheblich an Wert. Ladeinfrastruktur und Photovoltaik erhöhen:
- Attraktivität: Für Mieter, Käufer oder Nutzer, die Wert auf Elektromobilität legen und bereits eine E-Auto fahren. Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur steigt.
- ESG-Kriterien: Immobilien mit nachhaltiger Infrastruktur erfüllen die Anforderungen an Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards, die für Investoren zunehmend wichtig sind.
- Energieeffizienz: Mit integrierter Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen können Betriebskosten gesenkt werden, was den Marktwert der Immobilie steigert.
Planen Sie eine Immobilienaufwertung durch Ladeinfrastruktur? Die Experten der INOL GmbH beraten Sie umfassend zu den gesetzlichen Anforderungen und wirtschaftlichen Potenzialen!
Ja, mit einer durchdachten Ladeinfrastruktur können Sie öffentliche oder halböffentliche Ladepunkte als Einnahmequelle nutzen. Die INOL GmbH bietet Ihnen individuelle Lösungen, um Ladestationen wirtschaftlich zu betreiben und dabei von staatlichen Förderungen, intelligenten Abrechnungssystemen und nachhaltiger Energiegewinnung durch Photovoltaik zu profitieren.
Möglichkeiten zur Monetarisierung von Ladepunkten
✅ Bezahlmodelle & Abrechnungssysteme
- Nutzer können bequem per RFID, App oder Ladekarte bezahlen.
- Abrechnung nach Kilowattstunden (kWh), Zeit oder Pauschale möglich.
- Integration in öffentliche Ladeverbunde und Roaming-Netzwerke, um die Nutzung zu maximieren.
✅ Einnahmen durch öffentliches Laden
- Gewerbebetriebe, Hotels oder Einkaufszentren können Kunden und Besuchern eine Lademöglichkeit anbieten und Ladegebühren erheben.
- Kommunen und Unternehmen können mit öffentlich zugänglichen Ladestationen zusätzliche Einnahmen generieren.
✅ Förderungen & steuerliche Vorteile nutzen
- Staatliche Förderprogramme unterstützen den Ausbau von Ladeinfrastruktur.
- PV-gestützte Ladepunkte senken Energiekosten und steigern die Wirtschaftlichkeit.
✅ Energiekosten senken & Überschüsse nutzen
- Kombination mit Photovoltaik & Batteriespeichern reduziert Netzbezugskosten.
- Dynamisches Lastmanagement optimiert den Energieverbrauch und verhindert Lastspitzen.
Rechtliche Anforderungen für öffentliche Ladepunkte
Beim Betrieb öffentlicher Ladepunkte gibt es gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen:
⚖ Eichrecht & Abrechnung
- Eichrechtskonforme Ladestationen sind erforderlich, wenn Nutzer nach kWh abgerechnet werden.
- Ladesäulen müssen transparente und manipulationssichere Messsysteme enthalten.
- Betreiber müssen Preisinformationen klar ausweisen, z. B. über Displays oder Apps.
⚖ Zugang & Nutzung
- Öffentliche Ladepunkte müssen barrierefrei zugänglich sein und dürfen keine Diskriminierung von Nutzern aufweisen.
- Roaming-Fähigkeit ist erforderlich, wenn die Station in größere Netzwerke eingebunden werden soll.
⚖ Meldepflicht & Genehmigungen
- Ladepunkte müssen gemäß Ladesäulenverordnung (LSV) bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
- In einigen Fällen sind baurechtliche Genehmigungen oder Netzanschlussvereinbarungen erforderlich.
⚖ Steuerliche Aspekte & Betreiberpflichten
- Einnahmen aus Ladepunkten unterliegen der Einkommen- und ggf. Umsatzsteuer.
- Betreiber sind für die Wartung, Instandhaltung und Betriebssicherheit der Ladepunkte verantwortlich.
- Versicherungsschutz sollte für Haftungsrisiken geprüft werden.
Für wen lohnt sich das?
✔ Gewerbebetriebe & Hotels – Kundenfreundliche Ladelösungen mit direkter Abrechnung.
✔ Unternehmen mit Parkplätzen – Einnahmen durch Mitarbeiter- und Kundenladen.
✔ Kommunen & Stadtwerke – Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur.
✔ Immobilienbesitzer – Wertsteigerung durch nachhaltige Energiekonzepte.
In diesem Fall gilt Folgendes:
- GEIG: Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen bis spätestens 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt nachrüsten.
- EPBD: Bis 2027 müssen 50 % der Stellplätze von bestehenden Nichtwohngebäuden mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet oder ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze installiert werden.
- Planen Sie größere Renovierungen? Dann müssen Sie ebenfalls die neuen Regelungen beachten.
Bei Ihnen besteht Handlungsbedarf? Sprechen Sie uns an: 05193 8690037!