Mit Günstigem Gewerbestrom Energiekosten reduzieren

Gewerbestrom-FAQ: Alles, was Unternehmen wissen müssen

Gewerbestrom ist nicht gleich Gewerbestrom – je nach Verbrauch, Branche und Bedarf können sich Tarife, Anbieter und Vertragsbedingungen deutlich unterscheiden. Damit Sie den Überblick behalten, beantworten wir auf dieser Seite die häufigsten Fragen rund um Strom für Gewerbe und Industrie.

Die INOL GmbH unterstützt Sie nicht nur mit leistungsstarken Stromlösungen für Ihr Gewerbe, sondern auch mit Erfahrung und Know-how. Unsere FAQ helfen Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und langfristig Energiekosten zu optimieren.

Sie vermissen eine bestimmte Frage? Unser Team steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung! Rufen Sie uns an: 05193 8690037!

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerbestrom

Was ist Gewerbestrom?

Gewerbestrom ist Strom, der vom Stromanbieter für Gewerbekunden angeboten wird. Er unterscheidet sich in der Regel von Privatstrom durch besondere Tarife und Konditionen, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Auch Ökostrom für Gewerbe ist möglich (mit Ökostromzertifikaten).

Gewerbestromtarife sind im Vergleich pro kWh günstiger, sodass selbst kleine Unternehmen jährlich mehrere hundert Euro sparen können. Die Hauptunterschiede liegen in der Zusammensetzung der Strompreise, den Konditionen, dem Verbrauch und in der Abrechnung. Durch verschiedene Faktoren, wie die höhere Abnahmemenge und gesetzliche Entlastungsmaßnahmen, liegt der Preis pro Kilowattstunde deutlich unter den Kosten von regulären Privatstromtarifen, wodurch beträchtliche Einsparungen möglich sind.

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Wer darf Gewerbe­strom beziehen?

Gewerbestrom können alle beziehen, die Strom für einen gewerblichen Zweck nutzen – also Unternehmen jeglicher Größe, Selbstständige, Freiberufler, Landwirte, Vereine und natürlich auch große Industriebetriebe. Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, wer Gewerbestrom beziehen „darf“. Wichtig ist nur, dass ein gewerbliches bzw. betriebliches Umfeld vorliegt. In der Praxis bieten viele Stromanbieter spezielle Gewerbetarife ab bestimmten Verbrauchsmengen an, aber auch kleine Betriebe können in der Regel Gewerbestrom nutzen.

In Deutschland ist der Strommarkt liberalisiert, sodass grundsätzlich jeder Gewerbekunde frei seinen Stromanbieter wählen und einen Gewerbestromtarif abschließen kann. Keine gesetzliche Vorgabe schreibt vor, wer Gewerbestrom beziehen darf. Entscheidend ist, dass ein Stromanschluss gewerblich genutzt wird (z. B. für ein Büro, Geschäft, Werkstatt, landwirtschaftlichen Betrieb etc.).

Daher stehen Gewerbestromtarife Einzelunternehmen, mittelständischen Firmen bis hin zu Großkonzernen offen. Auch Freiberufler oder selbstständige Einzelunternehmer können oft wählen, ob sie ihren Strom über einen Gewerbetarif beziehen möchten oder im Privattarif bleiben. Es besteht keine Pflicht zum Gewerbestrom, solange der Verbrauch gering ist.

In der Praxis setzen manche Stromanbieter für Gewerbe einen bestimmten Mindestverbrauch voraus, um die speziellen Gewerbetarife nutzen zu können. Häufig liegt diese Schwelle bei 10.000 kWh oder 30.000 kWh pro Jahr, je nach Anbieter. Das heißt: Ein Kleingewerbe mit sehr niedrigem Stromverbrauch kann zwar Gewerbestrom beziehen, aber der Tarif unterscheidet sich dann eventuell kaum von einem Haushaltstarif. Viele Anbieter kalkulieren für kleinere Verbräuche ähnlich wie bei Haushaltsstrom. Selbstständige im Home-Office zum Beispiel dürfen zwar einen Gewerbestromvertrag abschließen, sind aber nicht verpflichtet. Sie sollten prüfen, was günstiger ist. Oft lohnt sich ein Gewerbetarif erst ab etwa 5.000 bis 10.000 kWh Jahresverbrauch.

Zusammengefasst: Jeder Gewerbebetrieb – vom Café über Arztpraxis, Handwerksbetrieb bis zur großen Fabrik – kann Gewerbestrom erhalten. Auch Filialunternehmen mit vielen Standorten können Gewerbestrom beziehen; Anbieter wie INOL bündeln auf Wunsch alle Standorte in einem Vertrag, was Verwaltung und Kostenoptimierung erleichtert.

Selbst gemeinnützige Organisationen oder Vereine gelten oft als Gewerbekunden und können entsprechende Tarife nutzen. Wichtig ist, beim Anbieter die richtige Kundengruppe anzugeben (Gewerbe/Business), damit der passende Tarif und die korrekte (Netto-)Preisstellung erfolgen.

Muss ich für Gewerbe­strom einen jähr­lichen Mindest­verbrauch haben?

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverbrauch für Gewerbestrom gibt es nicht.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen – auch mit geringem Verbrauch – einen Gewerbestromtarif nutzen. Allerdings setzen viele Stromanbieter für Gewerbe eigene Mindestverbrauchsgrenzen, häufig bei 10.000 oder 30.000 kWh pro Jahr. Diese Schwellen dienen dazu, wirtschaftlich sinnvoll kalkulieren zu können.

Was bedeutet das für kleinere Betriebe?

Kleingewerbe mit einem Strombedarf im Bereich eines Haushalts (z. B. 2.000 bis 5.000 kWh) können oft dennoch Gewerbestrom beziehen. Einige Anbieter haben dafür spezielle Tarife oder verzichten ganz auf Mindestmengen. Der Unterschied liegt meist in der Preisstruktur (netto vs. brutto) und weniger im Tarif an sich.

Wichtig zu wissen:

  • Unterhalb von 10.000 kWh kann ein normaler Haushaltstarif wirtschaftlich sinnvoller sein, vor allem, wenn dort Boni oder Aktionen greifen.
  • Ab etwa 10.000 kWh lohnt sich fast immer ein gezielter Gewerbestromvergleich.
  • Manche Anbieter bieten bereits ab 5.000 kWh attraktive gewerbliche Tarife, insbesondere im Ökostrombereich.

Ein Mindestverbrauch ist keine feste Regel, sondern abhängig vom Anbieter. INOL hilft Ihnen, auch bei geringem Bedarf den passenden Tarif zu finden – ob Gewerbestrom oder Haushaltstarif mit gewerblicher Nutzung.

Welche Vorteile bietet Gewerbe­strom?

Gewerbestrom-Tarife bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile. Zu den wichtigsten zählen Kostenersparnis durch günstigere kWh-Preise, maßgeschneiderte Tarife (z. B. spezielle Verträge, Preisgarantien) und oft ein verbesserter Service mit persönlicher Betreuung. Gewerbekunden profitieren von Angeboten, die genau auf ihren Bedarf zugeschnitten sind, von kleinen Betrieben bis zur Industrie. Ein Wechsel zu einem passenden Gewerbestromanbieter wie INOL kann somit nicht nur die Stromkosten senken, sondern bietet auch Planungs- und Versorgungssicherheit sowie optional Ökostrom-Lösungen. 

Die Vorteile von Gewerbestrom ergeben sich daraus, dass Anbieter Tarife speziell für die Wirtschaft kalkulieren. Hier einige der zentralen Pluspunkte im Überblick:

  • Günstigerer Preis pro kWh:
    Da Firmen meist mehr Strom abnehmen als Privatpersonen, erhalten sie Mengenrabatte bzw. bessere Arbeitspreise. Staatliche Entlastungen (z. B. geringere Stromsteuer, Vorsteuerabzug) verstärken diesen Effekt. So zahlen Gewerbekunden oft spürbar weniger pro Kilowattstunde als Haushalte, was direkt die Betriebskosten reduziert. Selbst kleine Gewerbe können durch Gewerbestrom jährlich mehrere hundert Euro sparen, größere Betriebe entsprechend mehr.
  • Maßgeschneiderte Tarife und Konditionen:
    Gewerbestromanbieter bieten flexible Vertragsgestaltungen an. Beispiele sind längere Preisgarantien (wichtig für Kalkulationssicherheit), variable Vertragslaufzeiten oder auch indexgebundene Preise für Großverbraucher. Verträge können an den Verbrauchsverlauf des Betriebs angepasst werden. Branchenlösungen stellen sicher, dass ein Handwerksbetrieb einen anderen Tarif bekommt als z. B. ein Industrieunternehmen, jeweils optimiert auf das Verbrauchsprofil.
  • Besserer Service und Beratung:
    Für Gewerbekunden steht häufig ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gute Anbieter unterstützen bei Fragen zum Vertrag, aber auch bei Energieeffizienz-Beratung und weiteren Dienstleistungen. Wir bieten unseren Kunden an, Einsparpotenziale zu identifizieren und sogar Energiekonzepte (inkl. Photovoltaik, Speicher etc.) zu erstellen. Dieser Mehrwert geht über den reinen Stromliefervertrag hinaus.
  • Einfache Abwicklung und schneller Wechsel:
    Gerade beim Wechsel mithilfe von spezialisierten Dienstleistern ist der Aufwand für den Kunden minimal. Mit dem einfachen, schnellen Wechselservice von INOL sparen Sie Zeit: Wir übernehmen die Kündigung beim Altanbieter, Bündelung von Lieferstellen etc.
  • Option auf Ökostrom:
    Viele Gewerbetarife lassen sich als Öko-Gewerbestrom abschließen. Das heißt, das Unternehmen bezieht Strom aus erneuerbaren Energien und kann dies oft mit Zertifikaten belegen. Dies verbessert die Umweltbilanz der Firma und kann als Marketingvorteil dienen, ohne auf Wirtschaftlichkeit verzichten zu müssen.
  • Lösungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen:
    Vom Einzelunternehmen bis zum Filialunternehmen – alle können Gewerbestrom-Vorteile nutzen. Kleingewerbe senken ihre Fixkosten, während Filialisten alle Standorte in einem Rahmenvertrag bündeln können (ein Anbieter, eine Abrechnung für mehrere Niederlassungen). Produzierende Gewerbe und Industrie erhalten individuell verhandelte Konditionen, die z. B. Lastspitzen berücksichtigen, und oft eine langfristige Preisstabilität, was für die Wettbewerbsfähigkeit wichtig ist.

Zusammengefasst bietet Gewerbestrom finanzielle Vorteile und betrieblichen Mehrwert. Niedrigere Stromrechnungen bedeuten mehr Spielraum im Budget, und speziell zugeschnittene Tarife geben Unternehmen Wettbewerbsvorteile, Planungssicherheit und Komfort. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten lohnt es sich, diese Vorteile auszuschöpfen.

Ist ein Gewerbestrom Vergleich auch für kleine Betriebe sinnvoll?

Ja, auf jeden Fall. Auch kleine Unternehmen, z. B. Handwerksbetriebe, Büros, Einzelhändler oder Praxen, profitieren vom Gewerbestrom Vergleich. Bereits ab einem Jahresverbrauch von ca. 10.000 kWh lohnt sich der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder Tarifmodell.

Beispiel:
Ein Unternehmen mit 15.000 kWh Stromverbrauch spart durch einen optimierten Tarif bis zu 500 bis 800 € jährlich, hne Umstellung der Technik.

Vorteile für kleinere Gewerbekunden:

  • Individuelle Angebote statt Standardkonditionen
  • Tarife ohne Grundversorgungsaufschläge
  • Option auf Ökostrom oder verbrauchsnahe Abrechnung

Mit INOL genügt die letzte Stromrechnung, um ein fundiertes Vergleichsangebot zu erhalten – kostenlos und unverbindlich.

Wo ist der Unterschied zwischen Haushalts­strom/Privat­strom, Gewerbe­strom und Industrie­strom?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Kostenstruktur und Preisauszeichnung. Privatstrom-Tarife werden brutto angegeben (inklusive Mehrwertsteuer), während Gewerbestrom-Tarife üblicherweise netto ausgewiesen werden (ohne MwSt), da gewerbliche Kunden die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen können. Dadurch wirken Gewerbepreise auf den ersten Blick etwa 16 % niedriger, was aber nur der Steuerunterschied ist. Außerdem haben Unternehmen weitere steuerliche Vorteile: Sie zahlen eine geringere Stromsteuer (Energiesteuer) pro kWh und sind bei bestimmten Umlagen entlastet. Diese Entlastungen sind staatlich gewollt, um Firmen im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Im Ergebnis liegt der effektive Kilowattstundenpreis für Gewerbe beim gleichen Versorger oft deutlich unter dem von Privatkunden – z. B. beträgt der Durchschnittspreis für 10.000 kWh gewerblichen Jahresverbrauch ~31,9 ct/kWh, während private Haushalte (3.500 kWh) ~40,9 ct/kWh zahlen.

Auch in den Vertragsbedingungen gibt es Unterschiede. Gewerbekunden genießen nicht alle Schutzvorschriften des Privatkundengeschäfts (z. B. gibt es kein Widerrufsrecht nach Haustürgeschäften für Gewerbe). Dafür sind Gewerbeverträge oft individueller verhandelbar – etwa bei großen Abnahmemengen. Zahlungsmodalitäten (z. B. Abschlagsintervalle) können angepasst sein. Zudem bieten viele Stromanbieter separate Hotlines oder Ansprechpartner für Geschäftskunden an, um Servicefragen schneller zu klären.

Im Alltag der Stromnutzung ist der Unterschied, dass bei Gewerbekunden der Verbrauch oftmals höher und gleichmäßiger oder zu anderen Tageszeiten ist als im Haushalt. Daher können Anbieter für Gewerbe teils günstigere Beschaffungskonditionen nutzen. Außerdem kommen bei größeren Betrieben spezielle Messtechniken (RLM-Zähler, Lastgangmessung) zum Einsatz, während Haushalte stets Standardzähler (SLP) haben. Allerdings: Kleinere Gewerbe mit normalem Verbrauch werden häufig genauso abgerechnet wie Haushalte (einfacher Zähler, jährliche Rechnung).

Zusammengefasst: Privatstrom-Tarife sind für Haushalte gemacht – mit vollständiger Besteuerung, meist höheren kWh-Preisen und standardisierten Bedingungen. Gewerbestrom-Tarife richten sich an Unternehmen – mit Netto-Preisen, günstigeren Konditionen pro kWh und oft spezielleren Vertrags- und Serviceleistungen. Die Stromqualität aus der Steckdose ist identisch; es geht also primär um wirtschaftliche und organisatorische Unterschiede zwischen den Kundengruppen.

Warum lohnt sich ein Preis­vergleich für Gewerbe­treibende?

Ein Gewerbestrom-Preisvergleich lohnt sich für jeden Gewerbetreibenden, weil die Stromtarife am Markt stark variieren. Verschiedene Anbieter bieten unterschiedliche Preise und Konditionen – wer vergleicht, kann oft einen deutlich günstigeren Tarif finden. Das spart bares Geld und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Gerade bei hohem Verbrauch können Preisunterschiede von nur ein paar Cent pro kWh mehrere hundert oder tausend Euro Einsparung pro Jahr bedeuten. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter kann außerdem zeigen, welche Anbieter bessere Vertragsbedingungen oder besseren Service bieten.

Strom ist ein großer Kostenfaktor für viele Betriebe. Warum also mehr zahlen als nötig? Durch die Liberalisierung des Energiemarktes gibt es Dutzende Gewerbestromanbieter, die um Kunden konkurrieren. Die Folge: Preisunterschiede von Anbieter zu Anbieter, teils erheblich. Ein Gewerbekunde kann durch einen gezielten Vergleich herausfinden, ob sein derzeitiger Tarif günstig ist oder ob ein anderes Angebot viel besser passt. Oft zeigt sich, dass insbesondere Betriebe, die noch im teuren Grundversorgungstarif ihres lokalen Versorgers sind, enorme Sparpotenziale haben. Laut Branchenanalysen sind Ersparnisse von bis zu 1.000 € pro Jahr möglich, wenn man vom teuren Tarif zu einem günstigeren wechselt.

Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb, weil:

  • Tarifpreise stark schwanken: Je nach Marktlage und Geschäftsmodell bieten einige Versorger billigeren Strom an, andere sind teurer. Ohne Vergleich zahlt man vielleicht einen veralteten hohen Preis.
  • Spezielle Gewerbetarife versteckt sein können: Manche Anbieter werben nicht offen mit ihren besten Konditionen. Durch einen Vergleich können auch diese Tarife sichtbar werden.
  • Bonussysteme und Zusatzleistungen berücksichtigt werden: Ein Vergleich zeigt z. B., welcher Anbieter einen Neukundenbonus zahlt oder eine lange Preisgarantie bietet – Faktoren, die im Endeffekt wichtig sind.
  • Jeder Cent zählt: Gewerbe haben oft hohe Verbräuche. Schon 2 ct/kWh weniger machen bei 50.000 kWh Jahresverbrauch 1.000 € Ersparnis aus. Bei energieintensiven Unternehmen können ein paar Prozent Preisunterschied über Tausende Euro entscheiden.

Neben den reinen Kosten kann ein Vergleich auch andere Vorteile bringen: Vielleicht findet man einen Anbieter mit besserem Kundenservice oder grünerem Strommix, was zum eigenen Unternehmensimage passt. Möglicherweise bietet ein neuer Anbieter flexiblere Vertragsbedingungen (z. B. monatliche Kündbarkeit), die besser zu einem unsicheren Geschäftsverlauf passen.

Für die meisten Gewerbetreibenden ist Strom kein strategisches Kerngeschäft – daher sollte er einfach, zuverlässig und günstig sein. Ein regelmäßiger Stromanbieter-Vergleich (empfohlen einmal im Jahr oder vor Ablauf der Vertragsbindung) stellt sicher, dass man diesen Kostenblock optimiert. Letztlich lohnt es sich fast immer: Entweder bestätigt der Vergleich, dass man gut aufgestellt ist, oder er deckt Sparmöglichkeiten auf, die man dann leicht nutzen kann. Gerade im Wettbewerb kann die Reduktion der Stromkosten die eigenen Margen verbessern und so einen Wettbewerbsvorteil schaffen. Kurz gesagt: Ein bisschen Aufwand für den Vergleich kann sich in harten Euros auf der Stromrechnung auszahlen.

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Wie können Unternehmen durch einen Gewerbestrom Vergleich sparen?

Unternehmen sparen durch einen Gewerbestrom-Vergleich, indem sie günstigere Tarife identifizieren und zu einem preiswerteren Stromanbieter wechseln. Konkret bedeutet das: Gleiche Strommenge, aber weniger Kosten pro kWh. Die Ersparnis ergibt sich aus dem Preisunterschied zwischen dem bisherigen Tarif und dem neuen Angebot. Multipliziert mit dem hohen Verbrauch summiert sich das schnell. Zum Beispiel kann ein Wechsel von 35 ct/kWh auf 25 ct/kWh bei 10.000 kWh Verbrauch rund 1.000 € Ersparnis im Jahr bringen. Zusätzlich lassen sich oft bessere Vertragskonditionen erreichen (z. B. längere Preisgarantie), was indirekt ebenfalls finanziell vorteilhaft ist.

Ein Gewerbestrom-Vergleich ist im Grunde eine systematische Ausschreibung für Ihren Strombedarf. So gehen Sie vor und so entsteht die Ersparnis:

  1. Verbrauch und Bedarf ermitteln: Zuerst stellt das Unternehmen fest, wie hoch der jährliche Stromverbrauch (in kWh) ist und welche Anforderungen man an den Vertrag hat (z. B. Ökostrom, Preisgarantie, Service). Diese Angaben – oft genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch – sind die Grundlage für den Vergleich.
  2. Angebote einholen/Vergleichsrechner nutzen: Mit diesen Daten sucht man auf Vergleichsportalen oder direkt bei Anbietern nach Angeboten. Hier werden Preise pro kWh (Arbeitspreis) und Grundpreise verschiedener Versorger gegenübergestellt. Die Unterschiede sind deutlich sichtbar: Der teuerste Tarif kann doppelt so viel kosten wie der günstigste, selbst bei gleicher Leistung. Beispiel: Wenn der Durchschnittspreis in der Grundversorgung von 35,5 ct/kWh und einer der günstigsten verfügbaren Gewerbetarife bei 23,6 ct/kWh (jeweils bei 10.000 kWh/Jahr) liegt, ist das eine Differenz von rund 12 ct pro kWh – ein großes Sparpotenzial.
  3. Ersparnis berechnen: Die Ersparnis pro Jahr ergibt sich aus Preisunterschied × Jahresverbrauch. Im obigen Beispiel: 0,119 € Unterschied × 10.000 kWh = 1.190 € Ersparnis pro Jahr. Selbst wenn man Bonuszahlungen oder eventuelle Wechselgebühren berücksichtigt, bleibt eine signifikante Kostenreduzierung. Für größere Verbräuche multiplizieren sich die Einsparungen entsprechend. Ein Unternehmen mit 50.000 kWh könnte z. B. bei 5 ct Unterschied schon 2.500 € jährlich sparen. Bei unseren Kunden können wir im Regelfall eine Kostenreduzierung um 15 % erreichen.
  4. Wechsel durchführen: Hat man ein günstigeres Angebot gefunden, wechselt man zum neuen Anbieter (der Vorgang ist einfach). Nach dem Wechsel zahlt man fortan die niedrigeren Preise. Die Stromqualität bleibt gleich, nur die Rechnung fällt geringer aus.

Zusätzlich zum reinen Preis können bessere Vertragsbedingungen helfen zu sparen: Eine längere Preisgarantie schützt vor zukünftigen Preiserhöhungen, eine kurze Kündigungsfrist erlaubt schneller erneut zu wechseln, falls die Preise weiter fallen. Auch Bonusangebote (z. B. Wechselbonus) reduzieren im ersten Jahr effektiv die Kosten.

Unternehmen sparen durch den Vergleich nicht nur Geld, sondern optimieren laufend ihre Energiekostenstruktur und sichern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem verschafft der regelmäßige Vergleich einen Überblick über den Markt – man stellt sicher, dass man immer einen Tarif mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Diese kontinuierliche Optimierung hält die Stromkosten dauerhaft niedrig, sodass Ressourcen für andere wichtige Unternehmensbereiche frei werden.

Sie haben Fragen zum Thema oder benötigen Unterstützung beim Gewerbestrompreisvergleich? Rufen Sie uns an: 05193 8670037 oder senden Sie uns eine E-Mail: info@inol-energie.de!

Kann ich meinen Gewerbestrom­anbieter frei wählen?

Ja, als Gewerbekunde können Sie Ihren Stromanbieter frei auswählen. Seit der Liberalisierung des Strommarktes (spätestens seit 1998) besteht freie Anbieterwahl für alle Verbraucher, privat wie Gewerbe. Sie sind also nicht an den lokalen Grundversorger gebunden, sondern dürfen zu jedem Stromanbieter wechseln, der Gewerbestrom anbietet. Die Vielzahl an Anbietern und Tarifen ermöglicht es, einen passenden Stromanbieter für Ihr Gewerbe zu finden. Ein gründlicher Vergleich ist dabei ratsam, um den besten Anbieter nach Preis und Leistung auszuwählen.

In Deutschland gilt: Jeder Verbraucher hat das Recht, sich seinen Lieferanten auszusuchen. Für Gewerbekunden gibt es hier keine Ausnahmen. Egal, ob Ein-Mann-Betrieb oder Großkonzern, Sie können grundsätzlich frei den Stromanbieter wechseln. Der Prozess ist ähnlich wie bei Privatkunden. Wichtig ist lediglich, dass man dem neuen Anbieter nachweist, dass es sich um eine gewerbliche Abnahmestelle handelt (etwa durch Angabe der Gewerbeanmeldung oder USt-ID bei Vertragsabschluss, falls gefordert). Aber selbst das handhaben viele Anbieter unkompliziert.

Die freie Wahl bedeutet konkret:

  • Sie können von der oft teuren Grundversorgung (dem lokalen Standardtarif) weg zu einem alternativen Anbieter wechseln.
  • Wenn Ihnen Ihr jetziger Anbieter nicht zusagt – sei es preislich oder vom Service – dürfen Sie zu einem anderen Stromunternehmen wechseln, vorausgesetzt vertragliche Kündigungsfristen werden eingehalten.
  • Es gibt überregional tätige Gewerbestromanbieter sowie Stadtwerke und spezialisierte Energiehändler. Ihre Auswahl ist also groß. Viele Anbieter agieren bundesweit, einige regional. Als Gewerbetreibender können Sie aber z. B. auch einen Anbieter aus einem anderen Bundesland wählen, wenn dieser Ihr Gebiet beliefert (was meistens der Fall ist).

Die freie Wahl erstreckt sich auch darauf, wie Sie Ihren Strom beschaffen: Entweder selbst über einen Stromrechner, über einen Energiedienstleister wie die INOL GmbH oder durch Ausschreibungen bei mehreren Anbietern gleichzeitig – Sie haben die Kontrolle. Natürlich sollten Sie Angebote sorgfältig prüfen. Kriterien neben dem Preis sind z. B. Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, eventuelle Mindestabnahme oder Boni.

Ein Hindernis könnte sein, wenn Sie einen sehr hohen Verbrauch haben, also Industriekunde sind. Diese Abschlüsse laufen oft individuell, aber auch hier können Sie frei verhandeln. Nutzen Sie unsere Expertise und sichern Sie sich unsere Unterstützung bei der Auswahl der günstigsten Lösung. Gerade bei hohem Stromverbrauch gibt es viele Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Eine unserer Kernkompetenzen als Energieprofi ist, nicht nur die Energiekosten zu senken, sondern auch Energie-Gesamtkonzepte zu entwickeln, bei der Nutzung von erneuerbaren Energien durch eine Photovoltaikanlage zu unterstützen oder Ihr Unternehmen mit Ladeinfrastruktur auszustatten. 

Zusammengefasst ist die Antwort eindeutig: Ja, Sie können Ihren Gewerbestrom-Anbieter frei wählen. Es gibt viele Wettbewerber am Markt mit diversen Tarifen. Nutzen Sie diese Freiheit zu Ihrem Vorteil, indem Sie Angebote vergleichen und denjenigen Anbieter wählen, der Ihrem Unternehmen den meisten Nutzen bringt – sei es der günstigste Preis, der beste Service oder grüner Strom. Wir unterstützen Sie dabei gerne, den passenden Anbieter zu finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kann der Wechsel zur Unterbrechung meiner Stromversorgung führen?

Beim Wechsel des Stromanbieters müssen Sie keine Unterbrechung der Stromversorgung befürchten. Der Wechsel passiert administrativ im Hintergrund; physisch kommt der Strom ja weiterhin aus dem gleichen Netz. Gesetzlich ist garantiert, dass der Strom durchgehend fließt. Selbst wenn es Verzögerungen gäbe, springt der Grundversorger ein. Ihre Geräte und Lampen bleiben also beim Anbieterwechsel ohne Unterbrechung in Betrieb.

Die Angst vor einem Stromausfall beim Anbieterwechsel ist unbegründet. Folgende Punkte sorgen für Sicherheit:

  • Durchgängige Versorgungspflicht: In Deutschland hat der lokale Grundversorger (meist das Stadtwerk) die gesetzliche Pflicht, alle Kunden im Netzgebiet ständig zu versorgen. Wenn also z. B. ein neuer Vertrag kurzfristig doch nicht nahtlos startet oder ein alter Vertrag endet, fällt Ihr Unternehmen automatisch in die Grundversorgung. Das geschieht nahtlos und ohne, dass der Strom abgestellt wird. Man merkt es höchstens an einem anderen Absender der Rechnung.
  • Koordinierter Wechselprozess: Der neue Anbieter und der alte Anbieter koordinieren den Wechseltermin mit dem Netzbetreiber. Dieser stellt sicher, dass nahtlos zum Stichtag der neue Anbieter die Belieferung übernimmt. Für den Kunden ist das ein Papierprozess, dennder Stromzähler läuft einfach weiter. Moderne Prozesse garantieren, dass der Übergang unmerklich verläuft.
  • Keine technische Umstellung nötig: An der Stromleitung oder Zähleranlage bei Ihnen vor Ort ändert sich nichts. Es kommt kein Techniker, der den Strom abstellt oder umklemmt. Der Strom fließt aus dem öffentlichen Netz, und welcher Anbieter die Energielieferung abrechnet, wird zentral geregelt. Der Wechsel macht sich nur in der Abrechnung und eventuell im Kundenportal bemerkbar.

Selbst im Extremfall, dass der neue Lieferant z. B. insolvent würde, bevor die Belieferung startet (kam in der Vergangenheit selten vor), greift sofort die Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Sie haben somit zu jeder Zeit Strom. Deshalb betonen Verbraucherzentralen und Vergleichsportale: „Beim Wechsel gehen nicht die Lichter aus“.

Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihre Rechnungen bezahlen – eine Unterbrechung der Stromversorgung erfolgt nur bei Zahlungsverzug und auch dann erst nach Mahnverfahren. Aber das hat nichts mit dem Wechselprozess zu tun, sondern würde im laufenden Vertrag genauso passieren. Beim Wechsel an sich gibt es keine solche Gefahr.

Ein Anbieterwechsel ist sicher. Sie können bedenkenlos wechseln, um Geld zu sparen oder besseren Service zu erhalten – die Stromversorgung bleibt dabei garantiert stabil und unterbrechungsfrei. Sollten doch einmal Fragen auftauchen, steht Ihnen der neue Anbieter oder Ihr Netzbetreiber zur Verfügung, aber in der Praxis bemerken Sie vom eigentlichen Wechselzeitpunkt nichts.

Wie funktioniert der Anbieterwechsel beim Gewerbestrom?

Der Wechsel des Gewerbestromanbieters läuft ähnlich ab wie bei Privatkunden und ist einfach: Sie wählen einen neuen Anbieter und schließen dort einen Vertrag ab – den Rest erledigt meist der neue Lieferant. Konkret kümmert sich dieser um die Kündigung beim alten Anbieter und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Der Prozess ist gesetzlich standardisiert und dauert in der Regel nur wenige Wochen. Für Sie bedeutet das: Formular ausfüllen oder Angebot unterschreiben – und der Stromanbieterwechsel nimmt seinen Lauf, ohne dass die Stromversorgung unterbrochen wird.

Schritt-für-Schritt Erklärung:

  • Schritt 1: Informationsbeschaffung & Anfrage.
    Zunächst ermitteln Sie Ihren aktuellen Stromverbrauch (z. B. aus der Jahresabrechnung) und prüfen Ihre Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist beim bisherigen Versorger. Mit diesen Daten stellen Sie eine Wechselfrage – entweder indem Sie online einen Gewerbestrom-Vergleich machen oder direkt ein Angebot bei einem spezialisierten, unabhängigen Anbieter wie INOL anfragen. Dafür genügen in der Regel Angaben wie Postleitzahl, Jahresverbrauch und Unternehmensdaten. Tipp: Halten Sie Ihre Zählpunktnummer (Marktlokation) und Kundennummer bereit, denn diese werden oft abgefragt.
  • Schritt 2: Angebot auswählen & Vertrag abschließen.
    Auf Basis Ihrer Daten erhalten Sie ein individuelles Gewerbestrom-Angebot, entweder sofort online angezeigt oder per E-Mail/Telefon durch den neuen Anbieter. Prüfen Sie Preis, Vertragskonditionen (Laufzeit, Preisgarantie, etc.) und vergleichen Sie es ggf. mit anderen Angeboten. Haben Sie den passenden Tarif gefunden, schließen Sie mit dem neuen Anbieter den Vertrag ab – oft reicht es, online zu wechseln oder ein unterschriebenes Auftragsformular zurückzusenden. Damit geben Sie grünes Licht für den Wechsel.
  • Schritt 3: Kündigung und Behördenmeldung.
    Ihr neuer Anbieter übernimmt nun den Wechselservice: Er kündigt in den meisten Fällen Ihren alten Stromvertrag (sofern Sie nicht selbst bereits gekündigt haben) und meldet Sie beim lokalen Netzbetreiber als neuen Kunden an. Wichtig: Wenn die Kündigungsfrist Ihres Altvertrags sehr kurzfristig ist (< 2 bis 4 Wochen), kann es sinnvoll sein, selbst zu kündigen, um Fristen zu wahren. In den meisten Standardfällen erledigt das jedoch der neue Versorger für Sie rechtzeitig zum nächstmöglichen Termin.
  • Schritt 4: Bestätigung und Übergang.
    Sie bekommen von beiden Anbietern Bestätigungen: Der alte Versorger schickt eine Kündigungsbestätigung (mit Enddatum), der neue eine Bestätigung des Lieferbeginns. Außerdem erhalten Sie vom neuen Anbieter Informationen zum Vertragsstart und oft Willkommensunterlagen. Zum Stichtag der Umstellung sollten Sie Ihren Zählerstand ablesen. Der wird für die Schlussabrechnung des alten Anbieters benötigt. Den Zählerstand können Sie meist dem neuen und alten Versorger mitteilen, oder er wird durch den Netzbetreiber erfasst.
  • Schritt 5: Belieferung durch neuen Anbieter.
    Am vereinbarten Datum (oft Monatsbeginn nach Vertragsende des alten) startet die Strombelieferung durch Ihren neuen Anbieter. Sie müssen nichts weiter tun. Der Übergang verläuft technisch nahtlos – der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Nach dem Wechsel erhalten Sie vom alten Anbieter eine Abschlussrechnung (bis zum letzten Liefertag) und fortan laufende Abschlagsrechnungen vom neuen Anbieter. Jetzt profitieren Sie von Ihrem günstigeren Gewerbestromtarif.

Der gesamte Wechselprozess beim Gewerbestrom ist heute digitalisiert und standardisiert. Gesetzlich darf er maximal drei Wochen dauern, nachdem der neue Anbieter sich beim Netzbetreiber gemeldet hat. In vielen Fällen ist der Wechsel genau zum Wunschtermin durch. Sollte Ihre Vertragslaufzeit noch lange laufen, wird der Wechsel zum nächstmöglichen Termin vorgemerkt. Insgesamt können Sie jedoch sicher sein: Ein Anbieterwechsel ist einfach, schnell und risikolos. 

Tipp: Ein Anbieterwechsel ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die letzte Vertragsverlängerung automatisch erfolgte,
  • der Betrieb noch im Grundversorgungstarif ist,
  • sich der Stromverbrauch deutlich verändert hat.

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Wie lange dauert der Anbieterwechsel beim Gewerbestrom?

Ein Anbieterwechsel im Gewerbebereich dauert üblicherweise nur wenige Wochen. Gesetzlich ist festgelegt, dass der eigentliche Wechselprozess maximal 3 Wochen ab Anmeldung beim Netzbetreiber dauern darf.

Praktisch hängt die Dauer aber auch von Ihrem bisherigen Vertrag ab – haben Sie z. B. eine Kündigungsfrist bis zum Monatsende, erfolgt der Wechsel zum Monatswechsel. In vielen Fällen kann der neue Anbieter innerhalb von 2 bis 4 Wochen die Belieferung aufnehmen. Kurz: Von der Auftragserteilung bis zum tatsächlichen Wechsel vergehen meist ein bis sechs Wochen, je nach Konstellation.

Die Wechselfristen sind kundenfreundlich geregelt. Wichtig zu unterscheiden:

  • Vertragliche Bindung:
    Zunächst bestimmt Ihr laufender Vertrag, wann Sie frühestens wechseln können. Befinden Sie sich in der Grundversorgung oder in einem Vertrag ohne langfristige Bindung, können Sie oft binnen 2 Wochen kündigen. Bei laufenden Verträgen mit fester Laufzeit (z. B. 1 Jahr) müssen Sie ggf. bis zum Ende der Laufzeit warten. Ein Sonderfall: Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht, mit dem Sie vorzeitig raus können. Dann geht es schneller.
  • Reine Wechselabwicklung:
    Ist der Weg frei (Vertrag gekündigt oder auslaufend), greift die gesetzliche Regel: max. 3 Wochen für die Umschreibung beim Netzbetreiber. Diese Frist beginnt, sobald Ihr neuer Anbieter den Netzbetreiber über den bevorstehenden Wechsel informiert hat, was in der Regel unmittelbar nach Vertragsabschluss passiert. In der Praxis werden diese 3 Wochen meist eingehalten oder unterboten.

Ein typischer Zeitablauf könnte so aussehen:

  • Sie erteilen dem neuen Stromanbieter Mitte des Monats den Wechselauftrag.
  • Ihr neuer Stromanbieter meldet zum 1. des Folgemonats die Übernahme der Stromversorgung an. 
  • Der alte Anbieter bestätigt die Kündigung ebenfalls zum Monatsende.
  • Zum Stichtag 1. des Folgemonats ist der Wechsel vollzogen, Dauer in diesem Beispiel also ca. 2 Wochen.
  • Wenn jedoch Ihre Kündigungsfrist den Wechsel erst später zulässt (z. B. erst zum Quartalsende), dann wird der Wechsel auf dieses Datum terminiert.

Für Sie als Kunden ist es wichtig, rechtzeitig zu kündigen bzw. den Wechselauftrag rechtzeitig zu erteilen, damit keine Fristen versäumt werden. Auch neue gesetzliche Regelungen machen Wechsel schneller: Seit März 2022 dürfen Stromverträge nach der Erstlaufzeit maximal eine Monatskündigungsfrist haben.

In der Praxis berichten die meisten Gewerbekunden, dass ein Wechsel reibungslos binnen etwa 4 Wochen abgeschlossen war. Manche Wechsel gehen sogar zum nächsten oder übernächsten Tag nach Vertragsende des Altvertrags, andere dauern etwas länger, falls z.B. Abrechnungszyklen beachtet werden müssen. Wichtig: Während der Wartezeit auf den neuen Vertrag werden Sie natürlich vom alten Anbieter weiter beliefert – es entsteht keine Lücke.

Rechnen Sie mit ca. 2 bis 4 Wochen für den Wechsel, wenn kein langlaufender Altvertrag entgegensteht. Spätestens nach 6 Wochen sollte alles erledigt sein. Falls es doch einmal Verzögerungen gibt, können Sie bei Ihrem neuen Anbieter nachhaken. 

Welche Vertrags­lauf­zeiten sind bei Gewerbe­strom üblich?

Gewerbestromverträge unterscheiden sich deutlich von Haushaltsverträgen. In der Praxis sind 12, 24 oder 36 Monate Laufzeit üblich. Die Wahl hängt u. a. von der Marktstrategie, Unternehmensgröße und Risikobereitschaft ab.

Längere Laufzeiten bieten oft günstigere Preise, bergen aber das Risiko, bei fallenden Marktpreisen gebunden zu sein. Kürzere Laufzeiten bieten Flexibilität, sind aber in Hochpreisphasen ggf. teurer.

Wichtig:

  • Kündigungsfristen sind meist 3 bis 6 Monate vor Laufzeitende.
  • Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch, häufig um 12 Monate.
  • Großverbraucher (> 100.000 kWh) haben teils Sonderkündigungsrechte oder individuell verhandelte Bedingungen.

INOL prüft für Sie nicht nur die Tarife, sondern auch die Vertragsstruktur, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Sollte man als Unternehmer Ökostrom beziehen?

Für viele Unternehmen ist Ökostrom heute mehr als nur ein ökologisches Statement. Er trägt aktiv dazu bei, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, wird zunehmend durch ESG-Vorgaben (Environmental, Social, Governance) eingefordert und bringt auch wirtschaftliche Vorteile. Durch den Bezug von zertifiziertem Ökostrom können Unternehmen ihre CO₂-Bilanz verbessern, ESG-Compliance stärken und ihre Markenwahrnehmung positiv beeinflussen, ohne zwangsläufig mehr zu bezahlen. INOL unterstützt Sie dabei mit transparenten Ökostromtarifen, Nachweisdokumenten und optionaler Beratung zur Integration in Ihre ESG-Strategie.

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich bewusst für Ökostrom – aus gutem Grund. Denn nachhaltige Energieversorgung wird zunehmend zu einem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und regulatorischen Thema. Die Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Quellen ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern bietet messbare Vorteile für Unternehmen jeder Größe:

1. Beitrag zu ESG-Zielen (Environmental, Social, Governance)

Durch die europäische und nationale ESG-Gesetzgebung – z. B. in Form der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder Lieferkettengesetze – wächst der Druck auf Unternehmen, ihre Umweltauswirkungen zu messen und zu minimieren. Ein konkreter und vergleichsweise einfacher Schritt in Richtung ESG-Compliance ist die Umstellung auf zertifizierten Ökostrom. Damit senken Sie den Scope-2-Emissionswert Ihres Unternehmens (Stromverbrauch) und verbessern Ihre Umweltbilanz. Viele Investoren, Banken, Geschäftspartner und auch öffentliche Auftraggeber fordern bereits Nachhaltigkeitsnachweise – Ökostrom mit Herkunftsnachweis kann hier entscheidend sein.

2. Verbesserung der CO₂-Bilanz – schnell und transparent

Während Maßnahmen zur Emissionsminderung (z. B. energieeffiziente Maschinen oder Gebäudedämmung) oft Investitionen und Umbauten erfordern, ist der Wechsel auf Ökostrom eine sofort umsetzbare Maßnahme. Unternehmen, die auf 100 % Ökostrom umstellen, können oft einen Großteil ihres strombedingten CO₂-Fußabdrucks auf Null senken, vorausgesetzt, der Strom ist echt zertifiziert. INOL stellt Ihnen dafür alle erforderlichen Nachweise zur Verfügung – ideal für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Umweltzertifizierungen (z. B. EMAS, ISO 14001).

3. Wettbewerbsvorteil und Imagegewinn

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Kaufkriterium – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Unternehmen, die klar kommunizieren können, dass sie 100 % erneuerbaren Strom nutzen, steigern ihre Glaubwürdigkeit und ihr Markenprofil. Gerade in Branchen wie Handel, IT, Beratung, Gastronomie oder Produktion signalisiert Ökostrom Umweltbewusstsein und hebt Sie positiv von Wettbewerbern ab. Auch im Recruiting (Stichwort: Arbeitgeberattraktivität bei jüngeren Zielgruppen) kann das eine Rolle spielen.

4. Kostentransparenz und Wirtschaftlichkeit

Anders als häufig vermutet, ist Ökostrom für Gewerbe nicht zwangsläufig teurer. Viele Tarife sind preislich mit konventionellen Stromtarifen vergleichbar, vor allem bei Anbietern wie INOL, die aktiv auf faire, marktgerechte Konditionen achten. Durch eine langfristige Preisgarantie in Kombination mit nachhaltiger Beschaffung sichern sich Unternehmen nicht nur grüne Energie, sondern auch stabile Strompreise – ein wichtiger Faktor für Planungssicherheit.

5. Optionale Verknüpfung mit Energieeffizienz-Strategie

INOL geht über den reinen Stromtarif hinaus: Wir helfen Ihnen bei der ganzheitlichen Energieoptimierung, z. B. durch die Integration von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern oder Lastgangmanagement. So lässt sich die Umstellung auf Ökostrom mit realen Effizienzgewinnen und Kosteneinsparungen verbinden – ideal für Unternehmen, die langfristig auf Eigenversorgung und CO₂-Neutralität setzen wollen.

Unternehmen sollten Ökostrom beziehen, denn er zahlt direkt auf ökologische Verantwortung, ESG-Vorgaben und unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit ein. Die Umstellung ist einfach, wird von Kunden und Partnern zunehmend erwartet und ist wirtschaftlich attraktiv. INOL unterstützt Sie bei jedem Schritt – vom passenden Tarif bis zur ESG-konformen Dokumentation. Nachhaltiger Strombezug ist kein Risiko, sondern eine Chance: für Ihr Unternehmen, Ihre Umweltbilanz und Ihre Zukunftsfähigkeit.

Kann ich mit Ökostrom auch Geld sparen?

Ja – nachhaltige Stromversorgung ist längst nicht mehr nur ein Ideal, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Viele Gewerbestromanbieter bieten zertifizierten Ökostrom zu marktgerechten Preisen – teils sogar günstiger als konventionelle Tarife.

Wirtschaftliche Vorteile durch Grünstrom

  • Zugang zu staatlichen Förderprogrammen (z. B. für PV, Speicher)
  • Verbesserung der CO₂-Bilanz (CSR, ESG-Vorgaben)
  • In Kombination mit Eigenverbrauch (PV) sinken Stromkosten deutlich
  • Imagegewinn bei Kunden, Investoren & Mitarbeitenden

INOL bietet:

  • Grünstromtarife mit Herkunftsnachweisen (HKN)
  • Integration in Klimastrategie & Nachhaltigkeitsbericht
  • Kombinationslösungen mit Photovoltaikanlagen, Speicher, PPA

Grüner Gewerbestrom ist damit nicht nur ökologisch sinnvoll – sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Was ist der Unter­schied zwischen SLP-Zählern und RLM-Zählern?

SLP-Zähler und RLM-Zähler unterscheiden sich in der Art, wie der Stromverbrauch gemessen wird. SLP steht für Standardlastprofil: Diese Zähler erfassen den Verbrauch ohne feine Zeitauflösung, typischerweise werden sie einmal im Jahr abgelesen. RLM steht für Registrierende Lastgangmessung: Solche Zähler messen den Verbrauch viertelstündlich und übertragen diese Lastgangdaten regelmäßig. SLP-Zähler kommen bei kleineren Verbrauchern (Haushalte, kleine Gewerbe) zum Einsatz, RLM-Zähler bei größeren Abnehmern mit über ~100.000 kWh Jahresverbrauch, wo eine genaue Lastkurve für die Abrechnung nötig ist.

Die beiden Begriffe beschreiben verschiedene Messkonzepte:

  • SLP-Zähler (Standardlastprofil): Das sind die klassischen, mechanischen oder elektronischen Stromzähler, wie man sie aus Haushalten kennt. Sie zählen kontinuierlich den Verbrauch hoch. Einmal im Jahr (oder bei Wechsel) wird der Zählerstand abgelesen, und die Differenz zum Vorjahr ergibt den Jahresverbrauch. Während des Jahres wird kein detaillierter Verbrauchsverlauf aufgezeichnet. Stattdessen ordnet der Lieferant dem Verbrauch ein Standardlastprofil zu – ein statistisch ermitteltes Profil, das annimmt, wie sich der Verbrauch über Tages- und Jahreszeiten verteilt. Für die Abrechnung und Netzbilanzierung nutzt man dieses Profil, um z. B. vorauszuberechnen, wann wieviel verbraucht wird. SLP-Zähler sind ausreichend für Kunden mit verhältnismäßig geringem und vorhersehbarem Verbrauch, z.B. bis ca. 100.000 kWh/Jahr, was die meisten Gewerbekunden abdeckt. Die Vorteile sind geringere Messkosten und einfachere Technik. Moderne SLP-Zähler können zwar digital (Smart Meter) sein, senden aber dennoch oft nur Tages- oder Monatswerte statt 15-Minuten-Intervalle.
  • RLM-Zähler (Registrierende Lastgangmessung): Diese Zähler sind intelligente Messsysteme, die den Leistungsverlauf registrieren. Konkret zeichnet ein Strom-RLM-Zähler in 15-Minuten-Intervallen die entnommene Energie auf. Die Werte werden i.d.R. per Telefonmodem, Mobilfunk oder Internet täglich an den Messstellenbetreiber bzw. Lieferanten übermittelt. Das Ergebnis ist ein detaillierter Lastgang – also ein Protokoll, zu welcher Viertelstunde wie viel kW Leistung abgenommen wurden. Diese genaue Messung wird ab höheren Verbrauchswerten vorgeschrieben oder angeboten, meist ab >100.000 kWh Jahresverbrauch. Für Industriekunden und größere Gewerbe ist RLM nötig, weil ihr Verbrauchsprofil atypisch oder lastintensiv ist. Die Abrechnung erfolgt hier oft auf Basis von Lastgangdaten monatlich; es können zusätzlich Leistungspreise (für kW-Spitzen) berechnet werden. Der Vorteil von RLM ist, dass der Lieferant exakt die benötigte Energiemenge pro Viertelstunde beschaffen kann und der Kunde eine Rechnung basierend auf seinem echten Profil erhält – das kann bei günstigem Lastverhalten Kosten sparen, bei ungünstigem aber auch teurer sein als ein Durchschnittspreis.

Zusammengefasst: SLP = einfache Verbrauchsmessung, ausreichend für kleine Verbraucher; RLM = präzise Leistungsmessung, erforderlich für große Verbraucher. Ein anschaulicher Vergleich: SLP ist wie die Abrechnung nach einem pauschalen Nutzungsprofil, RLM ist Abrechnung nach tatsächlichem Fahrtenbuch. In Zahlen: Ein Gewerbebetrieb mit z.B. 50.000 kWh/Jahr wird noch SLP haben – der Zähler zeigt 0→50.000 kWh, einmal jährlich notiert. Eine Fabrik mit 500.000 kWh/Jahr hat RLM: der Zähler protokolliert z.B. um 8:00 Uhr 150 kW, um 12:00 Uhr 300 kW usw., über das Jahr summiert sich das zu 500.000 kWh.

Für den Nutzer bedeutet das: SLP-Zähler sind wartungsarm und verursachen kaum Messkosten, dafür hat man wenig Einblick in Verbrauchsschwankungen. RLM-Zähler erlauben Energiecontrolling in Echtzeit und genaue Zuordnung z.B. von Spitzenlasten – größere Unternehmen nutzen diese Daten, um Lastspitzen zu senken. Allerdings sind RLM-Zähler mit höheren Messentgelten verbunden. In jedem Fall sorgt der Netzbetreiber dafür, dass ab der Schwelle der richtige Zählertyp installiert wird. Wenn Ihr Betrieb also wächst und die 100.000 kWh näher rückt, wird man Ihnen einen RLM-Zähler setzen, um korrekt abrechnen zu können.

Der Unterschied zwischen SLP-Zählern und RLM-Zählern liegt in der Messung des Stromverbrauchs. SLP-Zähler werden für Standardlastprofile verwendet, die für die meisten Gewerbekunden ausreichend sind. Sie zeigen den aktuellen Zählerstand an und werden einmal jährlich abgelesen.

RLM-Zähler werden für Registrierende Leistungsmessung eingesetzt und ermöglichen eine genauere Abrechnung des Stromverbrauchs. Im Regelfall werden diese bei einem Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh pro Jahr eingesetzt, was hauptsächlich für Kunden relevant ist, die Industriestrom oder Gewerbestrom beziehen.

Wie setzt sich der Gewerbe­strom­preis zusammen?

Der Gewerbestrompreis setzt sich aus denselben Hauptbestandteilen zusammen wie jeder Strompreis:

  1. Energiekosten (Beschaffung, Vertrieb, Marge des Anbieters),
  2. Netznutzungsentgelte (Kosten für Transport und Netzunterhalt),
  3. staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen.

Zusätzlich gibt es meist einen Grundpreis (fix pro Monat) und einen Arbeitspreis (pro kWh). Je nach Verbrauchsprofil eines Unternehmens können einzelne Bestandteile unterschiedlich hoch ausfallen. Insgesamt machen jedoch bei Gewerbekunden dank Entlastungen Steuern und Abgaben einen etwas geringeren Anteil aus als bei Privatkunden, während der Energieanteil größer ist.

Im Detail umfasst der Preis mehrere Schichten:

  • Energiekosten und Marge des Anbieters: Das ist der Anteil, den der Stromlieferant direkt beeinflusst. Er kauft Strom für Sie ein (entweder an der Börse EEX/EPEX oder über Erzeugerverträge) und schlägt seine Vertriebskosten und Gewinnspanne darauf. Dieser Posten macht etwa 40 bis 50 % des Gewerbeaus, je nach Marktpreis. Bei hoher Nachfrage oder gestiegenen Börsenpreisen kann dieser Anteil wachsen, in ruhigeren Zeiten sinkt er. Für Gewerbekunden, insbesondere große, kann der Anbieter durch geschickten Einkauf oder Bündelung (z.B. Energieeinkaufsgemeinschaften) den Preis senken. Wettbewerb findet hauptsächlich in diesem Bereich statt – deshalb lohnt sich ein Anbietervergleich, um einen Anbieter mit günstigen Energiekosten zu finden.
  • Netznutzungsentgelte: Das sind Gebühren, die an den lokalen Netzbetreiber gezahlt werden für die Nutzung der Stromleitungen, Umspannwerke und Zähler. Sie sind reguliert und regional unterschiedlich. Netzentgelte machen rund ein Viertel bis ein Drittel des Strompreises aus. Jeder Kunde – egal bei welchem Anbieter – muss diese Entgelte tragen, der Versorger leitet sie nur durch. Für Gewerbekunden können Netzentgelte anteilig geringer sein, wenn z.B. ein großer Betrieb direkt an Mittelspannung angeschlossen ist oder gewisse Umlagen ermäßigt sind. Insgesamt bleiben sie aber ein signifikanter Kostenblock. Sie setzen sich aus Arbeitsentgelten (ct/kWh) und ggf. Leistungspreisen (€/kW) zusammen. Für die meisten Gewerbe mit SLP-Zähler gibt es nur Arbeitsentgelte, für RLM-Kunden oft beides.
  • Steuern, Abgaben, Umlagen: Hierunter fallen insbesondere die Stromsteuer (2,05 ct/kWh (Stand Juni 2025)), für bestimmte produzierende Betriebe via Spitzenausgleich teilweise rückerstattet) und die Umsatzsteuer (19 %, die ein Gewerbe aber als Vorsteuer zurückbekommt). Umlagen und Abgaben umfassen z.B. die KWKG-Umlage (zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung), die §19-Netzentgeltumlage, die Offshore-Haftungsumlage und ggf. eine Konzessionsabgabe an die Kommune. Diese Posten werden pro kWh erhoben. Für 2025 summieren sich alle staatlichen Umlagen auf etwa 2,65 ct/kWh (für kleinere Gewerbe; Großverbraucher >1 GWh haben teils reduzierte Umlagen). Zuzüglich Stromsteuer (2,05 ct) ergibt das ~4,7 ct staatliche Abgaben pro kWh netto. Der Anteil von Steuern und Abgaben am Gesamtpreis liegt bei Gewerbestrom je nach Verbrauch bei etwa 30 % (netto). Bei Haushalten wären es rund 50 % brutto, dort ist die Belastung pro kWh höher. Gewerbe profitieren also von einigen Entlastungen.

Diese drei Hauptbestandteile summieren sich zum Arbeitspreis pro kWh, den Sie auf Angeboten sehen. Zusätzlich erheben Anbieter einen Grundpreis (Grundgebühr), typischerweise in €/Monat. Dieser deckt feste Kosten wie Zählerbereitstellung, Abrechnung, Service etc.. Beim Gewerbestrom kann der Grundpreis höher sein als bei Privatkunden, vor allem wenn ein RLM-Zähler betrieben wird (Messstellenbetriebskosten). Dafür ist der Arbeitspreis entsprechend niedriger.

Wichtig zu wissen: An Ihrem Endpreis kann der Lieferant nur begrenzt drehen. Die Netzentgelte und staatlichen Anteile sind fix vorgegeben und für alle Anbieter gleich hoch (in Ihrer Region). Daher lohnt es sich, auf den Teil zu achten, den der Anbieter beeinflusst: den reinen Energiepreis. Hier machen Konkurrenzangebote den Unterschied. Dennoch sollte man z.B. auf eine Preisgarantie achten, die alle Preisbestandteile (außer vielleicht Steuern) abdeckt, damit zwischenzeitliche Erhöhungen von Netzentgelten oder Umlagen nicht überraschend an Sie weitergegeben werden.

Insgesamt setzt sich der Gewerbestrompreis also aus vielen Komponenten zusammen – transparent aufgeschlüsselt findet man sie auf jeder Stromrechnung. Zu wissen, dass ca. zwei Drittel davon staatlich reguliert sind, hilft, Angebote besser einzuschätzen. Ein Anbieter mit deutlich günstigerem Gesamtpreis hat wahrscheinlich in der Energie-Beschaffung effizienter gearbeitet oder geringere Marge, denn an Netzentgelten und Steuern kann er nichts ändern. Nutzen Sie dieses Wissen beim Tarifvergleich zu Ihrem Vorteil.

Wie können Betriebe ihre Strom­kosten zusätzlich reduzieren?

Neben dem Wechsel zu einem günstigen Tarif können Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um Stromkosten weiter zu senken. Wichtigste Hebel sind Energieeffizienz und Lastmanagement: Also effiziente Geräte einsetzen, Beleuchtung auf LED umrüsten, Maschinen und Anlagen optimieren sowie unnötigen Verbrauch vermeiden. Auch Erzeugung von eigenem Strom (z. B. durch Photovoltaik) kann die Bezugskosten stark senken. Ferner helfen Energiecontrolling und regelmäßige Verbrauchsanalysen, Einsparpotenziale aufzudecken. Viele dieser Maßnahmen führen – kombiniert mit einem günstigen Gewerbestromtarif – zu deutlichen Kostensenkungen von 10 bis 20 % und mehr, wie Praxisbeispiele zeigen.

Hier sind konkrete Ansätze, wie Betriebe ihre Stromkosten zusätzlich reduzieren können:

  • Effizientere Geräte und Beleuchtung:
    Veraltete Stromfresser auszutauschen, zahlt sich oft schnell aus. Beispielsweise kann der Austausch von alten Leuchtstoffröhren oder Halogenstrahlern gegen LED-Beleuchtung den Stromverbrauch für Licht um bis zu 70 % senken. Ebenso sparen hocheffiziente Elektromotoren oder Pumpen in Produktionsanlagen enorm viel Energie im Vergleich zu älteren Modellen. Auch Büroequipment mit aktuellen Energiesparmodi (Computer, Server, Klimaanlagen) reduziert den Verbrauch. Die Investitionskosten amortisieren sich durch niedrigere Stromrechnungen oft in wenigen Jahren.
  • Optimierung von Prozessen und Verhaltensweisen:
    Schulung von Mitarbeitern, Energiebewusstsein im Betrieb verankern – z. B. Maschinen und Geräte wirklich abschalten statt nur in den Stand-by zu gehen, Beleuchtung nur bei Bedarf einschalten oder Bewegungsmelder nutzen, Klimaanlagen vernünftig einstellen. Im Produktionsbereich kann die Optimierung von Abläufen viel bewirken: Wenn z.B. mehrere Maschinen parallel laufen, kann das Lastspitzen erzeugen, die teuer sind. Besser ist es oft, Lasten zu verteilen (Lastmanagement), sofern möglich. Ein praktisches Beispiel: Ein Hotel erreichte durch Anpassungen im Arbeitsablauf (z. B. gleichmäßigeres Anschalten von Großküchengeräten) und günstigen Gewerbestrom gemeinsam erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten.
  • Einsatz von Energiemanagement und Monitoring:
    Energiecontrolling-Systeme überwachen laufend den Verbrauch und identifizieren Unregelmäßigkeiten oder Spitzen. Ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe konnte durch Implementierung eines Energiemanagementsystems seinen Verbrauch effizienter gestalten und so langfristig eine Kostenersparnis von über 15 % erzielen. Smart Meter und IoT-Sensoren ermöglichen es heute auch kleineren Betrieben, Transparenz über ihre größten Stromverbraucher zu gewinnen. Mit diesen Daten lassen sich gezielt Maßnahmen ableiten: Die alte Kühltruhe im Lager beispielsweise entpuppt sich als Dauer-Stromfresser, also ersetzen.
  • Eigenproduktion erneuerbarer Energie:
    Insbesondere Photovoltaik-Anlagen auf Firmendächern oder Parkplätzen sind beliebt. Sie ermöglichen es, einen Teil des Strombedarfs selbst zu decken, wodurch weniger Strom vom Versorger gekauft werden muss. Durch gesunkene PV-Preise und staatliche Förderung sind die Stromgestehungskosten von PV-Strom (oft <10 ct/kWh) deutlich unter den Bezugskosten vom Netz. Ein Beispiel: Eine Wäscherei installierte eine Solaranlage, die einen Großteil des benötigten Stroms liefert – dadurch konnten die Strombezugskosten massiv gesenkt werden. Überschüssiger Solarstrom kann eventuell gespeichert oder ins Netz eingespeist werden (Einspeisevergütung bringt Einnahmen). Auch Blockheizkraftwerke oder Biomasse-Anlagen können in bestimmten Branchen sinnvoll sein, um Strom selbst zu erzeugen (gleichzeitig fällt Wärme an, die genutzt wird – Prinzip Kraft-Wärme-Kopplung).
  • Lastmanagement und Tarifoptimierung:
    Größere Betriebe mit RLM-Zählern sollten auf ihre Lastspitzen achten. Durch Lastverschiebung, zum Beispiel Verbraucher zeitlich entkoppeln, Lastspitzen glätten, können Leistungspreise reduziert werden. Einige Unternehmen nutzen Lastmanagement-Systeme oder Batteriespeicher, um teure Spitzen zu kappen. Außerdem kann man bei schwankenden Börsenpreisen ggf. auf einen dynamischen Stromtarif setzen: Dabei verbraucht man bewusst mehr Strom in günstigen Zeiten (z. B. nachts) und weniger in teuren Spitzenzeiten, was die Energiekosten senkt. Solche Modelle erfordern aber genaue Kenntnis der Prozesse und eventuell Automatisierung. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne.
  • Gebäude und Infrastruktur optimieren:
    Auch im Umfeld lassen sich Kosten sparen, z.B. durch verbesserte Wärmedämmung, damit weniger Strom für elektrische Heizungen oder Kühlgeräte benötigt wird. Regelmäßige Wartung von Maschinen hält den Verbrauch niedrig (verschlissene Teile können Mehrverbrauch verursachen). Power-Factor-Korrektur (Blindleistungskompensation) in Industriebetrieben kann zusätzlich Blindleistungsentgelte vermeiden.

Zusätzlich kann man Fördermittel in Anspruch nehmen: Es gibt staatliche Förderprogramme (BAFA, KfW) für Energieeffizienzberatung, für Investitionen in effiziente Anlagen oder in erneuerbare Energien. Diese reduzieren die Investitionskosten und machen Einsparmaßnahmen noch rentabler. Hier stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung, sprechen Sie uns an.

Kombiniert man all diese Ansätze: günstiger Gewerbestromtarif + Effizienz + Eigenproduktion, sind beachtliche Einsparungen erreichbar. Realistische Erfahrungswerte liegen oft bei 10 bis 20 % Reduktion der Stromkosten durch Effizienzmaßnahmen allein. In einigen Fällen sogar mehr, gerade wenn vorher große Ineffizienzen bestanden.

Praxisbeispiel: Ein Spielhallen-Betreiber konnte durch den Wechsel in einen günstigeren Gewerbestromtarif mit Preisgarantie und gleichzeitigem Austausch alter Geräte seinen Stromkostenanteil um etwa 20 % senken. Ein produzierendes Unternehmen implementierte ein Energiemanagement und schloss einen langfristig preisstabilen Stromvertrag ab – Ergebnis: rund 15,5 % Kosteneinsparung und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit.

Es lohnt sich für Betriebe, über den reinen Tarifwechsel hinauszudenken. Jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht oder selbst günstiger erzeugt wird, muss nicht bezahlt werden. Mit technischer Optimierung und bewussterem Umgang mit Energie können Unternehmen dauerhaft ihre Stromkosten senken – ein Gewinn für die Firma und die Umwelt zugleich.

Sie wollen Ihren Energieverbrauch reduzieren? Wir beraten Sie gerne.

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