4,6 GWh Strom und Gas für 22 Standorte einer Sportstudio-Gruppe
Anonymisiertes Kundenprojekt, Sportstudio-Gruppe mit 22 Standorten in acht Bundesländern, Energiebeschaffung durch die INOL GmbH
43
Marktlokationen
4,6 GWh
Jahresvolumen
2
Rahmenverträge
Wie INOL für eine Sportstudio-Gruppe die Energieverträge von 22 Standorten in zwei Rahmenverträgen zusammengeführt hat.
Was die zentrale Energiebeschaffung für die Sportstudio-Gruppe verändert hat
Die INOL GmbH hat 43 Marktlokationen einer Sportstudio-Gruppe mit rund 4,6 GWh Jahresverbrauch in zwei Rahmenverträge überführt, einen für Strom und einen für Gas. Beide Verträge beginnen am 01.01.2027 und laufen 36 Monate. Wenn Sie mehrere Standorte betreiben, sehen Sie hier, wie die Bündelung abgelaufen ist und welche Vertrags- und Vergleichswerte daraus hervorgegangen sind.
Diese Case Study basiert auf einem realen, anonymisierten INOL-Kundenprojekt. Die angegebenen Werte stammen aus den Projektunterlagen. Messwerte, Simulationsergebnisse, Planungswerte und Wirtschaftlichkeitsprognosen sind im Text entsprechend gekennzeichnet.
| Branche | Sport- und Fitnessanlagen |
|---|---|
| Standort | 22 Standorte in acht Bundesländern |
| Leistungsumfang | Beschaffung von Strom und Gas, Vorbereitung der Netzentgelt-Maßnahmen, laufendes Vertragsmanagement |

1. Ausgangssituation
Die Sportstudio-Gruppe betreibt Sport- und Fitnessanlagen an 22 Standorten, von Rostock und Kiel über Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen bis nach Hessen und Bayern. Die Standorte wurden über unterschiedliche Energielieferverträge mit verschiedenen Anbietern, Laufzeiten und Konditionen versorgt.
Zum Portfolio gehörten 43 Marktlokationen, 36 für Strom und 7 für Gas. Eine Marktlokation ist die Stelle, an der Strom oder Gas geliefert und abgerechnet wird. Die Marktlokationen unterschieden sich in der Netzebene und im Messverfahren.
Kleinere Abnahmestellen werden über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet, also über einen typisierten Verbrauchsverlauf. Größere Abnahmestellen werden über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet, bei der Leistungs- und Verbrauchswerte in kurzen Zeitintervallen erfasst werden. Einzelne Standorte hängen an der Mittelspannung und erreichen Leistungsspitzen von über 200 Kilowatt (kW).
Verlängerungen, Lieferantenwechsel und Rechnungsprüfung liefen für die einzelnen Marktlokationen getrennt. Eine zentrale Übersicht über Verbrauch, Kosten und Vertragslaufzeiten gab es nicht.
2. Herausforderung
Drei Aufgaben lagen zwischen dem bisherigen Portfolio und einem gemeinsamen Vertrag je Sparte.
- Die 36 Strom- und 7 Gas-Marktlokationen mit sehr verschiedenem Verbrauch waren in je einem Rahmenvertrag zu bündeln. Die Spanne reichte von kleinen Nebenabnahmestellen bis zu Standorten mit mehr als 600.000 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch.
- Je nach Region und Standort war ein anderer Netzbetreiber zuständig, die Abstimmung lief mit jedem einzeln.
- Die Laufzeiten und Kündigungsfristen der Bestandsverträge mussten auf einen gemeinsamen Lieferbeginn zusammengeführt werden.
3. Die Lösung
Die INOL GmbH hat die Energiebeschaffung und die Vertragsverwaltung für alle 22 Standorte übernommen und übernimmt seitdem zentrale Aufgaben der Energiebeschaffung und Vertragsverwaltung für den Kunden. Grundlage ist eine Vollmacht, mit der INOL die Verhandlungen mit den Energielieferanten führt. Die Angebote kamen aus dem INOL-Versorgerpool mit mehr als 25 Energieversorgern.
Ein Rahmenvertrag je Sparte
Statt einzelner Verträge je Standort gilt ein Rahmenvertrag für Strom und einer für Gas. Beide Verträge umfassen alle Standorte, beginnen gemeinsam am 01.01.2027 und laufen 36 Monate.

laufen in je einem Rahmenvertrag mit gemeinsamem Lieferbeginn.
Preise für Strom und Gas
Die Strompreise hat INOL über den Versorgerpool individuell verhandelt. Für Gas ist eine transparente Preisstaffel vereinbart, deren Preis von der gewählten Vertragslaufzeit abhängt. Im Angebotsvergleich lag der Energiepreis bei 36 Monaten Laufzeit unter dem Angebot für 12 Monate, die Werte stehen in Abschnitt 5.
Netzentgelte
Neben dem Energiepreis hat INOL zwei Ansatzpunkte bei den Netzentgelten geprüft. Die entsprechenden Maßnahmen sind für den Lieferbeginn am 01.01.2027 vorbereitet.
An den Standorten mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sind Maßnahmen zur Senkung der Höchstlast vorgesehen. Die Lastspitze ist der höchste Leistungswert, der am Netzanschluss gemessen wird. Bei Entnahmestellen mit Leistungsmessung fließt die Jahreshöchstleistung in die Berechnung des Jahresleistungsentgelts ein. Die Stromnetzentgeltverordnung formuliert dazu: „Das Jahresleistungsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung in Kilowatt […] im Abrechnungsjahr.“ (§ 17 Abs. 2 Satz 2 StromNEV) Wie stark die Höchstlast sinken soll, beziffern die Projektunterlagen nicht.
Für ausgewählte Marktlokationen hat INOL geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Netzentgeltreduzierung nach den Regelungen zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfüllt sind, und die Umsetzung vorbereitet. § 14a EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur, bundeseinheitliche Regelungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Gegenzug für Netzentgeltreduzierungen festzulegen. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich insbesondere aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur BK6-22-300 zur netzorientierten Steuerung und BK8-22/010-A zur Netzentgeltreduzierung.
§ 14a Abs. 3 EnWG nennt als steuerbare Verbrauchseinrichtungen insbesondere „Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen“. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur konkretisieren den Anwendungsbereich und die jeweiligen Voraussetzungen. Für die seit dem 01.01.2024 geltenden Regelungen sind unter anderem die Art der Anlage, ihre Netzanschlussleistung und weitere technische Voraussetzungen maßgeblich.
Bei der Sportstudio-Gruppe betraf die Prüfung unter anderem Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte. Ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, wurde für die jeweiligen Marktlokationen geprüft. Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht unter die entsprechenden Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Laufende Betreuung
Nach dem Abschluss bleibt INOL zentrale Anlaufstelle gegenüber Lieferanten und Netzbetreibern. INOL führt das Vertragsmanagement für alle Standorte und kontrolliert die künftigen Vertragslaufzeiten.
4. So ist INOL vorgegangen
Die Bündelung lief in acht Schritten, von der Vollmacht bis zur Betreuung nach dem Lieferbeginn.
- Auf Basis einer Vollmacht verhandelt INOL im Auftrag des Kunden mit den Energielieferanten.
- INOL richtet die Laufzeiten und Kündigungsfristen der Bestandsverträge auf einen gemeinsamen Lieferbeginn aus.
- Die Ausschreibung läuft über den INOL-Versorgerpool mit mehr als 25 Energieversorgern.
- INOL verhandelt die Strompreise individuell und vereinbart für Gas eine laufzeitabhängige Preisstaffel.
- Der Kunde schließt einen Rahmenvertrag für Strom und einen für Gas mit 36 Monaten Laufzeit.
- INOL bereitet Maßnahmen zur Senkung der Höchstlast an den RLM-Standorten sowie die Umsetzung der geprüften Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vor.
- Am 01.01.2027 beginnt die Lieferung für alle 43 Marktlokationen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch die vorbereiteten Netzentgelt-Maßnahmen greifen.
- Ab dem Lieferbeginn führt INOL das Vertragsmanagement und ist zentrale Anlaufstelle für Lieferanten und Netzbetreiber.

Die Lieferung beginnt am 01.01.2027.
5. Ergebnisse
Die Beschaffung ist abgeschlossen. Rund 4,6 GWh Jahresverbrauch an 43 Marktlokationen laufen ab dem 01.01.2027 über zwei Rahmenverträge. Im Angebotsvergleich lag der Energiepreis der vereinbarten 36-Monats-Kondition 91.751 € pro Jahr unter dem Angebot für 12 Monate, gewichtet nach dem Jahresverbrauch.
Verglichen werden zwei Angebote derselben Ausschreibung, nicht die neuen Verträge mit den bisherigen. Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messstellenentgelte sind im Vergleich nicht enthalten. Die Werte sind Vertrags- und Vergleichswerte aus den Projektunterlagen, keine gemessene Einsparung.
Kennzahlen der Bündelung
| Kennzahl | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Standorte | 22 in acht Bundesländern | Projektunterlage |
| Marktlokationen | 43, davon 36 Strom und 7 Gas | Projektunterlage |
| Jahresverbrauch Strom | 3.812.081 kWh | Projektunterlage, Summe über 36 Marktlokationen |
| Jahresverbrauch Gas | 803.958 kWh | Projektunterlage, Summe über 7 Marktlokationen |
| Jahresverbrauch zusammen | 4.616.039 kWh, rund 4,6 GWh | gerechnet, Summe der beiden Zeilen darüber |
| Verträge nach der Umstellung | 1 Rahmenvertrag Strom, 1 Rahmenvertrag Gas | Projektunterlage, Vertragsstand |
| Laufzeit | 36 Monate ab 01.01.2027 | Projektunterlage, Vertragsstand |
| Energiepreis Angebot 12 Monate | 591.874 € pro Jahr | Projektunterlage, Angebotsvergleich, gewichtet nach Jahresverbrauch |
| Energiepreis Kondition 36 Monate | 500.123 € pro Jahr | Projektunterlage, Angebotsvergleich, vereinbart |
| Preisunterschied | 91.751 € pro Jahr, 15,5 % | gerechnet aus den beiden Zeilen darüber |
| Angefragte Versorger | mehr als 25 | Projektunterlage, INOL-Versorgerpool |

6. Rahmenbedingungen der Umsetzung
- Die Vollmacht des Kunden ist die Voraussetzung dafür, dass INOL mit Lieferanten und Netzbetreibern verhandelt.
- Die Abstimmung mit den Netzbetreibern lief je Region und Standort getrennt.
- Die Netzentgelt-Maßnahmen sind für den Lieferbeginn am 01.01.2027 vorbereitet. Ihre tatsächliche Wirkung hängt von den jeweiligen technischen, rechtlichen und abrechnungsseitigen Voraussetzungen ab. Ihre Höhe ist in den Projektunterlagen nicht beziffert.
- Der Preisvergleich umfasst allein den Energiepreis, nicht die Gesamtkosten der Energieversorgung.
- Der Kunde bindet sich mit beiden Verträgen für 36 Monate.
7. Was das Projekt zeigt
Die Ergebnisse gelten für dieses Portfolio und diese Ausschreibung. Eine gebündelte Beschaffung kann insbesondere geprüft werden, wenn Standorte über unterschiedliche Verträge mit verschiedenen Anbietern und Laufzeiten versorgt werden. Ein weiterer Anlass kann eine fehlende zentrale Übersicht über Verbrauch, Kosten und Vertragsstand sein.
Die Werte dieser Case Study stammen aus den INOL-Projektunterlagen zu einem anonymisierten Kundenprojekt. Sie sind als Projektunterlage, Vertragsstand oder Rechenwert gekennzeichnet.
Kontakt aufnehmen
Sie betreiben mehrere Standorte und möchten Ihre Energiebeschaffung bündeln? Das Team der INOL GmbH sieht sich Ihr Portfolio mit Ihnen an.
Telefon 05193 8690037 · E-Mail info@inol-energie.de · Kontaktformular
INOL GmbH · Veersebogen 51 · 29640 Schneverdingen

Maik Steinke
Geschäftsführer und Gründer der INOL GmbH
Maik Steinke verantwortet bei der INOL GmbH Energiebeschaffung, Energiehandel, Industrie- und Gewerbeenergie, Spotmarkt und Energiemanagement sowie Ladeinfrastruktur. Seit der Gründung 2010 hat er mehr als 4.000 Kunden in über 65 Branchen begleitet, vom Gewerbebetrieb bis zur Industrie.
Quellen
Alle Angaben stützen sich auf die folgenden Quellen, letzte Prüfung 24. September 2026.
- INOL GmbH. Projektunterlagen zur Case Study Sportstudio-Gruppe, darin Portfolio, Verbrauchswerte je Sparte, Angebotsvergleich 36 zu 12 Monaten und Vertragsstand. Stand 17. September 2026.
- Bundesministerium der Justiz. § 17 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Ermittlung der Netzentgelte. Zuletzt abgerufen am 20. September 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__17.html
- Bundesministerium der Justiz. § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen. Zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226. https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
- Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6. Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG. Az. BK6-22-300, Beschluss vom 27. November 2023. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_Beschluss.html
- Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 8. Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG. Az. BK8-22/010-A, Beschluss vom 23. November 2023. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2022/2022_4-Steller/BK8-22-0010/BK8-22-0010-A_Festlegung.html


