4,6 GWh Strom und Gas für 22 Standorte einer Sportstudio-Gruppe

Anonymisiertes Kundenprojekt, Sportstudio-Gruppe mit 22 Standorten in acht Bundesländern, Energiebeschaffung durch die INOL GmbH

43

Marktlokationen

4,6 GWh

Jahresvolumen

2

Rahmenverträge

Wie INOL für eine Sportstudio-Gruppe die Energieverträge von 22 Standorten in zwei Rahmenverträgen zusammengeführt hat.

Was die zentrale Energiebeschaffung für die Sportstudio-Gruppe verändert hat

Die INOL GmbH hat 43 Marktlokationen einer Sportstudio-Gruppe mit rund 4,6 GWh Jahresverbrauch in zwei Rahmenverträge überführt, einen für Strom und einen für Gas. Beide Verträge beginnen am 01.01.2027 und laufen 36 Monate. Wenn Sie mehrere Standorte betreiben, sehen Sie hier, wie die Bündelung abgelaufen ist und welche Vertrags- und Vergleichswerte daraus hervorgegangen sind.

Diese Case Study basiert auf einem realen, anonymisierten INOL-Kundenprojekt. Die angegebenen Werte stammen aus den Projektunterlagen. Messwerte, Simulationsergebnisse, Planungswerte und Wirtschaftlichkeitsprognosen sind im Text entsprechend gekennzeichnet.

BrancheSport- und Fitnessanlagen
Standort22 Standorte in acht Bundesländern
LeistungsumfangBeschaffung von Strom und Gas, Vorbereitung der Netzentgelt-Maßnahmen, laufendes Vertragsmanagement
Zwei übereinanderliegende Kästen auf hellgrauem Grund, verbunden durch einen blauen Pfeil nach unten. Der obere Kasten trägt die dunkelblaue Kopfzeile Ausgangslage und drei Kacheln mit den Werten 22 Standorte, 43 Marktlokationen und 4,6 GWh Jahresvolumen. Der untere Kasten trägt die grüne Kopfzeile Nach der Bündelung und drei Kacheln, die grün hervorgehobene Kachel 2 Rahmenverträge, dazu 36 Monate Laufzeit und Lieferbeginn 01.01.2027.

1. Ausgangssituation

Die Sportstudio-Gruppe betreibt Sport- und Fitnessanlagen an 22 Standorten, von Rostock und Kiel über Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen bis nach Hessen und Bayern. Die Standorte wurden über unterschiedliche Energielieferverträge mit verschiedenen Anbietern, Laufzeiten und Konditionen versorgt.

Zum Portfolio gehörten 43 Marktlokationen, 36 für Strom und 7 für Gas. Eine Marktlokation ist die Stelle, an der Strom oder Gas geliefert und abgerechnet wird. Die Marktlokationen unterschieden sich in der Netzebene und im Messverfahren.

Kleinere Abnahmestellen werden über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet, also über einen typisierten Verbrauchsverlauf. Größere Abnahmestellen werden über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet, bei der Leistungs- und Verbrauchswerte in kurzen Zeitintervallen erfasst werden. Einzelne Standorte hängen an der Mittelspannung und erreichen Leistungsspitzen von über 200 Kilowatt (kW).

Verlängerungen, Lieferantenwechsel und Rechnungsprüfung liefen für die einzelnen Marktlokationen getrennt. Eine zentrale Übersicht über Verbrauch, Kosten und Vertragslaufzeiten gab es nicht.

2. Herausforderung

Drei Aufgaben lagen zwischen dem bisherigen Portfolio und einem gemeinsamen Vertrag je Sparte.

  • Die 36 Strom- und 7 Gas-Marktlokationen mit sehr verschiedenem Verbrauch waren in je einem Rahmenvertrag zu bündeln. Die Spanne reichte von kleinen Nebenabnahmestellen bis zu Standorten mit mehr als 600.000 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch.
  • Je nach Region und Standort war ein anderer Netzbetreiber zuständig, die Abstimmung lief mit jedem einzeln.
  • Die Laufzeiten und Kündigungsfristen der Bestandsverträge mussten auf einen gemeinsamen Lieferbeginn zusammengeführt werden.

3. Die Lösung

Die INOL GmbH hat die Energiebeschaffung und die Vertragsverwaltung für alle 22 Standorte übernommen und übernimmt seitdem zentrale Aufgaben der Energiebeschaffung und Vertragsverwaltung für den Kunden. Grundlage ist eine Vollmacht, mit der INOL die Verhandlungen mit den Energielieferanten führt. Die Angebote kamen aus dem INOL-Versorgerpool mit mehr als 25 Energieversorgern.

Ein Rahmenvertrag je Sparte

Statt einzelner Verträge je Standort gilt ein Rahmenvertrag für Strom und einer für Gas. Beide Verträge umfassen alle Standorte, beginnen gemeinsam am 01.01.2027 und laufen 36 Monate.

Drei Spalten, von links nach rechts durch Pfeile verbunden. Links unter der Kopfzeile Vorher die Zahl 22 für Standorte in acht Bundesländern und vier Punkte zu Einzelverträgen, Anbietern, Laufzeiten und fehlender Übersicht. In der Mitte unter Portfolio 36 grüne Punkte für Strom mit 3,81 GWh und 7 blaue Punkte für Gas mit 0,80 GWh, darunter ein geteilter Balken. Rechts unter Nachher je ein Kasten Rahmenvertrag Strom und Rahmenvertrag Gas.
Die 36 Strom- und 7 Gas-Marktlokationen der 22 Standorte
laufen in je einem Rahmenvertrag mit gemeinsamem Lieferbeginn.

Preise für Strom und Gas

Die Strompreise hat INOL über den Versorgerpool individuell verhandelt. Für Gas ist eine transparente Preisstaffel vereinbart, deren Preis von der gewählten Vertragslaufzeit abhängt. Im Angebotsvergleich lag der Energiepreis bei 36 Monaten Laufzeit unter dem Angebot für 12 Monate, die Werte stehen in Abschnitt 5.

Netzentgelte

Neben dem Energiepreis hat INOL zwei Ansatzpunkte bei den Netzentgelten geprüft. Die entsprechenden Maßnahmen sind für den Lieferbeginn am 01.01.2027 vorbereitet.

An den Standorten mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sind Maßnahmen zur Senkung der Höchstlast vorgesehen. Die Lastspitze ist der höchste Leistungswert, der am Netzanschluss gemessen wird. Bei Entnahmestellen mit Leistungsmessung fließt die Jahreshöchstleistung in die Berechnung des Jahresleistungsentgelts ein. Die Stromnetzentgeltverordnung formuliert dazu: „Das Jahresleistungsentgelt ist das Produkt aus dem jeweiligen Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung in Kilowatt […] im Abrechnungsjahr.“ (§ 17 Abs. 2 Satz 2 StromNEV) Wie stark die Höchstlast sinken soll, beziffern die Projektunterlagen nicht.

Für ausgewählte Marktlokationen hat INOL geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Netzentgeltreduzierung nach den Regelungen zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfüllt sind, und die Umsetzung vorbereitet. § 14a EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur, bundeseinheitliche Regelungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Gegenzug für Netzentgeltreduzierungen festzulegen. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich insbesondere aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur BK6-22-300 zur netzorientierten Steuerung und BK8-22/010-A zur Netzentgeltreduzierung.

§ 14a Abs. 3 EnWG nennt als steuerbare Verbrauchseinrichtungen insbesondere „Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen“. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur konkretisieren den Anwendungsbereich und die jeweiligen Voraussetzungen. Für die seit dem 01.01.2024 geltenden Regelungen sind unter anderem die Art der Anlage, ihre Netzanschlussleistung und weitere technische Voraussetzungen maßgeblich.

Bei der Sportstudio-Gruppe betraf die Prüfung unter anderem Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte. Ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, wurde für die jeweiligen Marktlokationen geprüft. Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht unter die entsprechenden Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Laufende Betreuung

Nach dem Abschluss bleibt INOL zentrale Anlaufstelle gegenüber Lieferanten und Netzbetreibern. INOL führt das Vertragsmanagement für alle Standorte und kontrolliert die künftigen Vertragslaufzeiten.

4. So ist INOL vorgegangen

Die Bündelung lief in acht Schritten, von der Vollmacht bis zur Betreuung nach dem Lieferbeginn.

  • Auf Basis einer Vollmacht verhandelt INOL im Auftrag des Kunden mit den Energielieferanten.
  • INOL richtet die Laufzeiten und Kündigungsfristen der Bestandsverträge auf einen gemeinsamen Lieferbeginn aus.
  • Die Ausschreibung läuft über den INOL-Versorgerpool mit mehr als 25 Energieversorgern.
  • INOL verhandelt die Strompreise individuell und vereinbart für Gas eine laufzeitabhängige Preisstaffel.
  • Der Kunde schließt einen Rahmenvertrag für Strom und einen für Gas mit 36 Monaten Laufzeit.
  • INOL bereitet Maßnahmen zur Senkung der Höchstlast an den RLM-Standorten sowie die Umsetzung der geprüften Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen vor.
  • Am 01.01.2027 beginnt die Lieferung für alle 43 Marktlokationen. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch die vorbereiteten Netzentgelt-Maßnahmen greifen.
  • Ab dem Lieferbeginn führt INOL das Vertragsmanagement und ist zentrale Anlaufstelle für Lieferanten und Netzbetreiber.
Eine Liste mit acht nummerierten Zeilen und grünen Ziffern. Die Schritte heißen Vollmacht, Bestandsverträge zusammenführen, Ausschreibung, Preise verhandeln, Rahmenverträge abschließen, Netzentgelte vorbereiten, Lieferbeginn 01.01.2027 und Laufende Betreuung, jeweils mit einer Zeile Erläuterung. Am rechten Rand fassen farbige Balken die Schritte eins bis sechs als Beschaffung abgeschlossen zusammen, Schritt sieben als Lieferbeginn und Schritt acht als Ab Lieferbeginn. Feine Linien trennen die Zeilen voneinander.
Von der Vollmacht bis zur laufenden Betreuung, die Beschaffung ist abgeschlossen.
Die Lieferung beginnt am 01.01.2027.

5. Ergebnisse

Die Beschaffung ist abgeschlossen. Rund 4,6 GWh Jahresverbrauch an 43 Marktlokationen laufen ab dem 01.01.2027 über zwei Rahmenverträge. Im Angebotsvergleich lag der Energiepreis der vereinbarten 36-Monats-Kondition 91.751 € pro Jahr unter dem Angebot für 12 Monate, gewichtet nach dem Jahresverbrauch.

Verglichen werden zwei Angebote derselben Ausschreibung, nicht die neuen Verträge mit den bisherigen. Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messstellenentgelte sind im Vergleich nicht enthalten. Die Werte sind Vertrags- und Vergleichswerte aus den Projektunterlagen, keine gemessene Einsparung.

Kennzahlen der Bündelung

KennzahlWertGrundlage
Standorte22 in acht BundesländernProjektunterlage
Marktlokationen43, davon 36 Strom und 7 GasProjektunterlage
Jahresverbrauch Strom3.812.081 kWhProjektunterlage, Summe über 36 Marktlokationen
Jahresverbrauch Gas803.958 kWhProjektunterlage, Summe über 7 Marktlokationen
Jahresverbrauch zusammen4.616.039 kWh, rund 4,6 GWhgerechnet, Summe der beiden Zeilen darüber
Verträge nach der Umstellung1 Rahmenvertrag Strom, 1 Rahmenvertrag GasProjektunterlage, Vertragsstand
Laufzeit36 Monate ab 01.01.2027Projektunterlage, Vertragsstand
Energiepreis Angebot 12 Monate591.874 € pro JahrProjektunterlage, Angebotsvergleich, gewichtet nach Jahresverbrauch
Energiepreis Kondition 36 Monate500.123 € pro JahrProjektunterlage, Angebotsvergleich, vereinbart
Preisunterschied91.751 € pro Jahr, 15,5 %gerechnet aus den beiden Zeilen darüber
Angefragte Versorgermehr als 25Projektunterlage, INOL-Versorgerpool
Ein Säulendiagramm mit Euro-Achse von 0 bis 700.000 €, die senkrechte Achse ist mit Energiepreis pro Jahr beschriftet. Die blaue Säule 12-Monats-Angebot als Vergleichsbasis zeigt 591.874 €, die grüne Säule 36-Monats-Kondition, vereinbart, zeigt 500.123 €. Eine grüne Klammer markiert den Unterschied von 91.751 € weniger pro Jahr, entsprechend 15,5 %. Darunter ein Hinweiskasten zu den nicht enthaltenen Netzentgelten, Steuern, Umlagen und Messstellenentgelten und ein Haftungshinweis.
Im Angebotsvergleich derselben Ausschreibung lag der Energiepreis bei 36 Monaten Laufzeit 91.751 € pro Jahr unter dem Angebot für 12 Monate, ohne Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Messstellenentgelte.

6. Rahmenbedingungen der Umsetzung

  • Die Vollmacht des Kunden ist die Voraussetzung dafür, dass INOL mit Lieferanten und Netzbetreibern verhandelt.
  • Die Abstimmung mit den Netzbetreibern lief je Region und Standort getrennt.
  • Die Netzentgelt-Maßnahmen sind für den Lieferbeginn am 01.01.2027 vorbereitet. Ihre tatsächliche Wirkung hängt von den jeweiligen technischen, rechtlichen und abrechnungsseitigen Voraussetzungen ab. Ihre Höhe ist in den Projektunterlagen nicht beziffert.
  • Der Preisvergleich umfasst allein den Energiepreis, nicht die Gesamtkosten der Energieversorgung.
  • Der Kunde bindet sich mit beiden Verträgen für 36 Monate.

7. Was das Projekt zeigt

Die Ergebnisse gelten für dieses Portfolio und diese Ausschreibung. Eine gebündelte Beschaffung kann insbesondere geprüft werden, wenn Standorte über unterschiedliche Verträge mit verschiedenen Anbietern und Laufzeiten versorgt werden. Ein weiterer Anlass kann eine fehlende zentrale Übersicht über Verbrauch, Kosten und Vertragsstand sein.

Die Werte dieser Case Study stammen aus den INOL-Projektunterlagen zu einem anonymisierten Kundenprojekt. Sie sind als Projektunterlage, Vertragsstand oder Rechenwert gekennzeichnet.

Kontakt aufnehmen

Sie betreiben mehrere Standorte und möchten Ihre Energiebeschaffung bündeln? Das Team der INOL GmbH sieht sich Ihr Portfolio mit Ihnen an.

Telefon 05193 8690037 · E-Mail info@inol-energie.de · Kontaktformular
INOL GmbH · Veersebogen 51 · 29640 Schneverdingen

Maik Steinke, Geschäftsführer der INOL GmbH

Maik Steinke

Geschäftsführer und Gründer der INOL GmbH

Maik Steinke verantwortet bei der INOL GmbH Energiebeschaffung, Energiehandel, Industrie- und Gewerbeenergie, Spotmarkt und Energiemanagement sowie Ladeinfrastruktur. Seit der Gründung 2010 hat er mehr als 4.000 Kunden in über 65 Branchen begleitet, vom Gewerbebetrieb bis zur Industrie.

Mehr über Maik Steinke

Quellen

Alle Angaben stützen sich auf die folgenden Quellen, letzte Prüfung 24. September 2026.

  1. INOL GmbH. Projektunterlagen zur Case Study Sportstudio-Gruppe, darin Portfolio, Verbrauchswerte je Sparte, Angebotsvergleich 36 zu 12 Monaten und Vertragsstand. Stand 17. September 2026.
  2. Bundesministerium der Justiz. § 17 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Ermittlung der Netzentgelte. Zuletzt abgerufen am 20. September 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__17.html
  3. Bundesministerium der Justiz. § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen. Zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226. https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
  4. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6. Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG. Az. BK6-22-300, Beschluss vom 27. November 2023. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_Beschluss.html
  5. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 8. Festlegung von Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen (NSAVER) nach § 14a EnWG. Az. BK8-22/010-A, Beschluss vom 23. November 2023. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2022/2022_4-Steller/BK8-22-0010/BK8-22-0010-A_Festlegung.html